Pflegekinderdienst


Der Pflegekinderdienst sucht Menschen,die Kindern auf bestimmte Zeit oder auf Dauer ein zweites Zuhause schenken möchten.
Wir bereiten Sie vor, begleiten und beraten Sie auf dem gesamten Weg

Pflegeeltern sind volljährige Personen, die vorübergehend oder dauerhaft Kinder anderer Eltern (Pflegekinder) aufnehmen.

Weil es Eltern gibt, die aus unterschiedlichen Gründen übergangsweise oder auf Dauer nicht für ihre Kinder sorgen können.
Die Kinder kommen aus unterschiedlichen Situationen und brauchen deshalb jeweils individuell auf sie abgestimmte neue Lebensformen.
In der Pflegefamilie sollen die Kinder auf Zeit oder dauerhaft ein neues soziales Umfeld finden, in dem sie sich ihrem Alter entsprechend entwickeln und zu selbständigen Persönlichkeiten heranreifen können.

Vollzeitpflege

Die Vollzeitpflege ist die häufigste Unterbringungsform.

Die zeitliche Dauer des Pflegeverhältnisses kann unterschiedlich sein.

Die Vollzeitpflege kann familienergänzende Funktion haben, dann ist eine spätere Rückkehr des Kindes zu seinen Eltern vorgesehen.

In vielen Fällen haben Vollzeitpflegestellen familienersetzende Funktion, so dass die Pflegefamilie der dauerhafte Lebensort des Kindes wird.

Bereitschaftspflege

Die Bereitschaftspflege sieht vor, dass Pflegeeltern bereit sind, Kinder in akuten, besonderen Krisensituationen rund um die Uhr bei sich aufzunehmen. Die Kinder werden vom Jugendamt / Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) in Obhut genommen. Die Unterbringung ist zeitlich begrenzt. Sie kann zu jeder Tages- und Nachtzeit für die Dauer von ein paar Tagen, Wochen oder auch Monaten erfolgen. In diesem Zeitraum sollte eine mögliche Rückkehr zu den Eltern erarbeitet werden oder ein neuer Lebensmittelpunkt, zum Beispiel Vollzeitpflege, wird installiert.  Das verlangt von den Pflegeeltern Flexibilität, Spontanität und ein großes Maß an Einfühlungsvermögen sowie Toleranz.

Der Pflegekinderdienst kooperiert im Rahmen der Bereitschaftspflege mit dem Verein für Kinder- und Jugendhilfe Arnsberg e.V.

Versorgung in Notsituationen

Eine Notsituation tritt ein, wenn ein Elternteil aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen ausfällt und die Versorgung der Kinder im familiären Rahmen nicht möglich ist.
Hier sind Familien gefragt, die eine Versorgung in ihrem Haushalt zeitlich begrenzt übernehmen können. Es ist von vornherein klar, dass die Kinder zu ihren Eltern zurückkehren.

  1. mobil und gesundheitlich fit sein
  2. finanziell unabhängig sein
  3. genügend Wohnraum zur Verfügung haben
  4. in ein stabiles Lebensumfeld eingebunden sein
  5. keine Eintragung im polizeilichen Führungszeugnis haben
  6. ein Gesundheitszeugnis vorlegen
  • Freude am Zusammenleben mit Kindern
  • Zuverlässigkeit, Verständnis, Konfliktbereitschaft, Struktur, Ausdauer, Geduld, Einfühlungsvermögen, Belastbarkeit
  • gegenüber der Vielfalt der Lebenswelt des Kindes aufgeschlossen sein
  • Akzeptanz anderer Kulturen, Lebensformen, Religionen und Wertvorstellungen
  • mit beiden Beinen fest im Leben stehen
  • viel Zeit

Es handelt sich um Leistungen nach den §§ 27 und 33 des Sozialgesetzbuches VIII.

Die Aufnahme eines Pflegekindes ist nicht zu verwechseln mit einer Adoption.
Die elterliche Sorge oder Teile der elterlichen Sorge können bei den Herkunftseltern verbleiben oder durch einen Vormund oder Pfleger wahrgenommen werden.

Der Pflegekinderdienst hilft Ihnen bei der Entscheidung, ein Pflegekind in Ihrer Familie aufzunehmen, und begleitet Sie während der gesamten Zeit des Pflegeverhältnisses bei allen Fragen rund um das Pflegekind.

Sie erhalten unter anderem:

  • Vorbereitung auf die Aufnahme eines Kindes durch methodische Einzelgespräche
  • Wochenend-Seminar zur Schulung durch externe, qualifizierte Referentinnen
  • pädagogische Begleitung und Beratung während der gesamten Dauer des Pflegeverhältnisses im Sinne einer Erziehungspartnerschaft
  • Beratung in rechtlichen Fragen
  • Angebot von Fortbildungsmaßnahmen
  • Austausch mit anderen Pflegeeltern durch das Angebot einer Gruppensupervision
  • bei Aufnahme eines Pflegekindes gewährt das Jugendamt ein monatliches Pflegegeld

Susanne Roßmann

Telefon:
02932 / 201-1453

Melina Linnemannstöns

Telefon:
02932 / 201-1234

Vivian Apel-Klützing

Telefon:
02932 / 201-1521

Elke Schulte-Cavalleri

Telefon:
02932 / 201-1109