Der Pflegekinderdienst sucht Menschen,die Kindern auf bestimmte Zeit oder auf Dauer ein zweites Zuhause schenken möchten.
Wir bereiten Sie vor, begleiten und beraten Sie auf dem gesamten Weg
Pflegeeltern sind volljährige Personen, die vorübergehend oder dauerhaft Kinder anderer Eltern (Pflegekinder) aufnehmen.
Weil es Eltern gibt, die aus unterschiedlichen Gründen übergangsweise oder auf Dauer nicht für ihre Kinder sorgen können.
Die Kinder kommen aus unterschiedlichen Situationen und brauchen deshalb jeweils individuell auf sie abgestimmte neue Lebensformen.
In der Pflegefamilie sollen die Kinder auf Zeit oder dauerhaft ein neues soziales Umfeld finden, in dem sie sich ihrem Alter entsprechend entwickeln und zu selbständigen Persönlichkeiten heranreifen können.
Die Vollzeitpflege ist die häufigste Unterbringungsform.
Die zeitliche Dauer des Pflegeverhältnisses kann unterschiedlich sein.
Die Vollzeitpflege kann familienergänzende Funktion haben, dann ist eine spätere Rückkehr des Kindes zu seinen Eltern vorgesehen.
In vielen Fällen haben Vollzeitpflegestellen familienersetzende Funktion, so dass die Pflegefamilie der dauerhafte Lebensort des Kindes wird.
Die Bereitschaftspflege sieht vor, dass Pflegeeltern bereit sind, Kinder in akuten, besonderen Krisensituationen rund um die Uhr bei sich aufzunehmen. Die Kinder werden vom Jugendamt / Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD) in Obhut genommen. Die Unterbringung ist zeitlich begrenzt. Sie kann zu jeder Tages- und Nachtzeit für die Dauer von ein paar Tagen, Wochen oder auch Monaten erfolgen. In diesem Zeitraum sollte eine mögliche Rückkehr zu den Eltern erarbeitet werden oder ein neuer Lebensmittelpunkt, zum Beispiel Vollzeitpflege, wird installiert. Das verlangt von den Pflegeeltern Flexibilität, Spontanität und ein großes Maß an Einfühlungsvermögen sowie Toleranz.
Der Pflegekinderdienst kooperiert im Rahmen der Bereitschaftspflege mit dem Verein für Kinder- und Jugendhilfe Arnsberg e.V.
Eine Notsituation tritt ein, wenn ein Elternteil aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen ausfällt und die Versorgung der Kinder im familiären Rahmen nicht möglich ist.
Hier sind Familien gefragt, die eine Versorgung in ihrem Haushalt zeitlich begrenzt übernehmen können. Es ist von vornherein klar, dass die Kinder zu ihren Eltern zurückkehren.
Es handelt sich um Leistungen nach den §§ 27 und 33 des Sozialgesetzbuches VIII.
Die Aufnahme eines Pflegekindes ist nicht zu verwechseln mit einer Adoption.
Die elterliche Sorge oder Teile der elterlichen Sorge können bei den Herkunftseltern verbleiben oder durch einen Vormund oder Pfleger wahrgenommen werden.
Der Pflegekinderdienst hilft Ihnen bei der Entscheidung, ein Pflegekind in Ihrer Familie aufzunehmen, und begleitet Sie während der gesamten Zeit des Pflegeverhältnisses bei allen Fragen rund um das Pflegekind.
Sie erhalten unter anderem:
Susanne Roßmann Telefon: | Melina Linnemannstöns Telefon: |
Vivian Wiese Telefon: | Elke Schulte-Cavalleri Telefon: |
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