Die nächsten Kommunalwahlen finden am 14. September 2025 statt.
 

Allgemeine Informationen:

In direkter Wahl werden gewählt:

  • der Kreistag
  • der Landrat
  • der Gemeinderat
  • der Bürgermeister



Wer darf wählen?

Wahlberechtigt für die Kommunalwahlen ist, wer am Wahltag:
 

  • Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Unionsbürger ist (d.h. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt)
  • das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • seit dem 16. Tag vor der Wahl in Arnsberg eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist

  

Wer darf gewählt werden?

Wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 3 Monaten in dem Wahlgebiet ihre Wohnung(Hauptwohnung) hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat.

allgemeine Informationen für Parteien, Wählergruppen und Einzelkandidaten