allgemeine Informationen zu den Kommunalwahlen am 14.09.2025 (mögliche Stichwahl am 28.09.2025)

Link zum Votemanager - Parteienkomponente

Die vote iT stellt Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerbern (nachfolgend Wahlbewerbern) die votemanager-Parteienkomponente (nachfolgend Parteienkomponente) zur Nutzung über das Internet zur Verfügung. Mit der Parteienkomponente können die Daten von Kandidaten und Vertrauenspersonen gespeichert und alle für einen 

Unterstützungsunterschriften

Einzelbewerbungen, Parteien oder Wählergruppen, die seit der letzten Wahl nicht ununterbrochen in der zu wählenden Vertretung, in der Vertretung des zuständigen Kreises, im Landtag oder auf Grund eines Wahlvorschlages aus dem Land im Bundestag vertreten sind und sich jetzt zur Wahl stellen wollen, müssen zusammen mit ihrem Wahlvorschlag Unterstützungsunterschriften einreichen. 

Die Anzahl der benötigten Unterschriften richtet sich nach der Art des Wahlvorschlages.  Diese Unterschriften müssen von Wahlberechtigen des Wahlkreises - in die oder der Kandidierende, die Partei oder Wählergruppe antreten möchte - persönlich und handschriftlich unterzeichnet werden.

Entsprechende Formulare sind über den Wahlleiter - Wahlbüro - erhältlich.

Wenden Sie sich hierzu bitte an Frau Dümpelmann, mail: wahlen@arnsberg.de, Tel. 02932 201 1984.

 

Inhalt folgt

Inhalt folgt

Die nächsten Kommunalwahlen finden am 14. September 2025 statt.
 
Allgemeine Informationen:
In direkter Wahl werden gewählt:

  • der Kreistag
  • der Landrat
  • der Gemeinderat
  • der Bürgermeister

Wer darf wählen?
Wahlberechtigt für die Kommunalwahlen ist, wer am Wahltag:
 Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Unionsbürger ist (d.h. die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt)

  • das 16. Lebensjahr vollendet hat
  • seit dem 16. Tag vor der Wahl in Arnsberg eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebiets hat
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist

Wer darf gewählt werden?

Wählbar ist jede wahlberechtigte Person, die das 18. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 3 Monaten in dem Wahlgebiet ihre Wohnung(Hauptwohnung) hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes hat.