Unter Alleinerziehenden werden in der Regel Personen verstanden, die ohne Partner oder Partnerin mit einem oder mehreren unverheirateten Kindern unter 18 Jahren im Haushalt leben. Fast jede fünfte Familie in Deutschland ist eine Einelternfamilie. Über 2 Millionen Kinder unter 18 Jahren leben bei einem alleinerziehenden Elternteil. Zählt man die volljährigen Kinder noch dazu sind es über 3 Millionen Kinder. 90 % aller Alleinerziehenden sind Frauen. Der Trend zu Einelternfamilien hat in den letzten Jahren durch Trennungen und Scheidungen zugenommen. Über ein Drittel aller Einelternfamilien leben von Sozialtransfers und noch einmal ein Drittel in prekären finanziellen Verhältnissen, d.h. die Familie muss mit weniger als 900 € im Monat auskommen. Immer stellt das Alleinerziehen hohe Anforderungen an die Betroffenen und fordert ihren ganzen Einsatz und die ganze Persönlichkeit. Gerade Alleinerziehende benötigen zur eigenen Existenzsicherung familienunterstützende Angebote.
Tipps und Informationen finden Sie unter:
Die Eltern haben die Pflicht und das Recht für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person und das Vermögen des Kindes sowie die Vertretung des Kindes im Rechtsverkehr. Die Vorschriften zum Sorgerecht regeln unter anderem, wem die elterliche Sorge zusteht, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind oder was passiert, wenn Eltern sich trennen oder ein Elternteil verstirbt.
Das Umgangsrecht besteht unabhängig vom Recht der elterlichen Sorge. Es dient dazu, den Kontakt des Kindes zu den Personen, die ihm in der Regel besonders nahe stehen, aufzubauen, aufrechtzuerhalten und zu fördern. Vor allem nach einer Trennung oder Scheidung der Eltern sollen dem Kind die familiären Beziehungen möglichst erhalten bleiben.
Informationen und gesetzliche Grundlagen:
Es gibt eine offene Gruppe der AKIS im HSK für Alleinerziehende in Arnsberg, die sich regelmäßig trifft.
Ansprechpersonen:
Samstagstreffpunkt Gruppe Alleinerziehender Arnsberg, Frau Petra Soika-Schypulla
Kontakt über AKIS im HSK, Telefon 02932/201-2270/-71 oder unter m.brasch@arnsberg.de
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