den Verfassungsauftrag der Gleichstellung von Frau und Mann umzusetzen und wirkt darauf hin, dass 

  • Gleichstellungsdefizite im örtlichen Lebensumfeld und der Verwaltung abgebaut werden,
  • örtlich Strukturen geschaffen werden, die eine tatsächliche Chancengleichheit in der Lebensgestaltung ermöglichen.


Die Gleichstellungsstelle ist die richtige Adresse bei allen frauen- und gleichstellungsrelevanten Fragen.


Die folgenden Seiten informieren über unsere Arbeit und unsere Angebote.

 

  • Mit unserer Arbeit tragen wir dazu bei, dass die Stadtverwaltung in allen Aufgabenbereichen, die aus den unterschiedlichen Lebenszusammenhängen resultierenden Belange von Frauen berücksichtigt.
  • In Bereichen in denen Frauen auch heute noch benachteiligt oder unterrepräsentiert sind initiieren wir Maßnahmen und Projekte, die zur Verbesserung der Lebenssituation von Frauen und Mädchen beitragen.
  • Wir arbeiten mit an der Verbesserung der Rahmenbedingungen, die Frauen für eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf benötigen.
  • Wir organisieren Veranstaltungen und veröffentlichen Informationen zu aktuellen frauenrelevanten Themen.
  • Wir nehmen Stellung zu aktuellen politischen Themen in den Gremien als auch in der Öffentlichkeit die im Interesse von Frauen sind.
  • Wir knüpfen Netzwerke und unterstützen Frauengruppen und – initiativen.
  • Innerhalb der Stadtverwaltung wirkt die Gleichstellungsstelle mit bei allen sozialen und personellen Maßnahmen, und achtet auf die Umsetzung des Frauenförderplanes
  • In Konflikt- und Krisensituationen, als auch bei Fragen der Lebens- und Berufsplanung beraten wir Bürgerinnen wie auch Mitarbeiterinnen vertraulich und unterstützen sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte und Interessen.
  •  Als Anlauf- und Informationsstelle bietet die Gleichstellungsstelle Arnsberger Bürgerinnen und Bürgern fachkundige Informationen und persönliche Beratungen zu frauen- und gleichstellungsrelevanten Themen.

 

Eine Beratung findet nach telefonischer Terminabstimmung statt. Die Beratung beinhaltet ein Clearinggespräch, in dem alle bedeutenden Aspekte der  derzeitigen Lebenssituation besprochen werden und gemeinsam reflektiert werden. Ziel ist die Erarbeitung von Lösungsstrategien auf Grundlage der eigenen Fähigkeiten und Kompetenzen. Darüber hinaus liegt der Schwerpunkt in der Weitervermittlung ratsuchender Frauen und Mädchen an Fachberatungsstellen und im Einzelfall an zuständige Behörden und Dienststellen.
Die Gleichstellungsstelle bietet keine Rechtsberatung und keine Therapieangebote.


Zu nachfolgenden Themen bekommen Sie in der Gleichstellungsstelle eine Beratung bzw. Informationen und Materialien wie Adressen und Links von weitergehenden Informationsquellen, Fachstellen und anderen Einrichtungen und Institutionen.

 

  1. Artikel 3 Abs. 2  Grundgesetz (GG) = Generalklausel: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin“
  2. Landesverfassung Nordrhein-Westfalen (LV NRW), 2.Teil, Artikel 4 (Fn2)
  3. Landesgleichstellungsgesetz (LGG)
  4. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  5. Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW), § 5 Abs. 3
  6. Hauptsatzung der Stadt Arnsberg