Schiedsamt

Schiedspersonen - Schiedsamtsbezirke

Mit Unterstützung der Schiedsfrauen und Schiedsmänner sollen Streitigkeiten durch Schlichtung beigelegt werden.

Bei bestimmten Delikten, wie z.B.

  • Bedrohung
  • Beleidigung
  • Hausfriedensbruch
  • Körperverletzung
  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Sachbeschädigung und
  • Verletzung des Briefgeheimnisses

haben Sie die Möglichkeit, Ihr gutes Recht bei Gericht einzuklagen.

 

Bei den oben aufgeführten Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.

Auch für eine Reihe von bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten ist in NRW ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren. Bei den Schiedspersonen ist ein Schlichtungsversuch

  • schnell bearbeitet, (Sie sparen dadurch Zeit und Nerven!)
  • kostengünstig
  • und, da keine Partei gewinnt oder verliert, die Wahrscheinlichkeit groß, dass der geschlossene Frieden von Dauer ist.

Die Zuständigkeit der Schiedspersonen ist nach Bezirken unterteilt. Maßgeblich ist die Straße, in der der Antragsgegner wohnt.
 

Schiedsfrau für Bachum, Neheim und Voßwinkel:

Doris Loser

Schwiedinghauser Straße 9
59755 Arnsberg
Telefon 02932 25193
E-Mail: schiedsstelle@loser-arnsberg.de

Vertreter: Herr Meinolf Linke

Schiedsfrau für Oeventrop, Uentrop und Rumbeck:

Marlies Röder

Zum Wäldchen 4
59821 Arnsberg
Telefon: 02931 21565

Vertreterin: Frau Antje Lehbrink

Schiedsfrau für Arnsberg, Breitenbruch, Niedereimer und Wennigloh:

Antje Lehbrink

Zur Feldmühle 20a
59821 Arnsberg
Telefon 02931 939947
E-Mail: antje.lehbrink@schiedsfrau.de

Vertreterin: Frau Marlies Röder

Schiedsmann für Bruchhausen, Herdringen, Holzen, Hüsten und Müschede:

Meinolf Linke

Zum Berghaus 20
59759 Arnsberg
Telefon 02932 4956975

E-Mail: meinolf.linke@schiedsmann.de

Vertreterin: Frau Doris Loser