Der Rat der Stadt Arnsberg hat in der Hauptsatzung festgelegt, dass öffentliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, durch Bereitstellung im Internet (www.arnsberg.de/amtliche-bekanntmachungen) vollzogen werden, soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist. Damit ist eine rechtlich vorgeschriebene Bekanntmachung mit Ablauf des Tages vollzogen, an dem das digitalisierte Dokument online verfügbar ist.
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Arnsberg nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) werden zusätzlich in der in Arnsberg erscheinenden Tageszeitung "Westfalenpost" vollzogen.
Das Datum bezeichnet jeweils den Tag der Bereitstellung der amtlichen Bekanntmachung auf www.arnsberg.de.
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