Hier finden Sie weitere Themen zum Thema "Frauen in Partnerschaft und Familie":
Die Lebensphase der Familienplanung, Schwangerschaft und Geburt wird geprägt von freudigen Erwartungen an die Zukunft, von Vorstellungen über das Leben mit Kindern aber auch von vielen Fragen und komplexen Lebensentscheidungen die zu treffen sind. Informationen und Beratung können in dieser Orientierungs- und Umstellungsphase für Paare, werdende Mütter und Väter eine Hilfe sein, deshalb bieten wir Ihnen zu den grundlegenden Themen nachfolgende Informationen an:
Außerdem sind folgende Themen relevant:
Ein wirksames Instrument zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist das der flexiblen Arbeitszeit. Individuelle Modelle ermöglichen eine sehr gute Abstimmung von Bedürfnissen des Unternehmens mit denen der Beschäftigten als Teile der Familien.
Informationen und Broschüren zur flexiblen Arbeitszeit:
„tempora“ ist ein vierteljährlich erscheinendes Journal des Zeitbüro NRW. Im Journal „tempora“ stellt das Zeitbüro NRW Aktuelles und Wissenswertes zur modernen Arbeitszeitgestaltung vor. Ob Nacht- und Schichtarbeit, Alternsgerechte Arbeitszeitgestaltung oder Langzeitkonten – jede „tempora“ hat einen besonderen Schwerpunkt und steht zum Download zur Verfügung.
Kurzkonzept
Durch das gemeinsame Positionspapier setzen die Bürgermeister im Hochsauerlandkreis ein Zeichen gegen häusliche Gewalt. Durch diese öffentliche Initiative bekommt das Thema eine größere Gewichtung.
Ziel ist es,
Maßnahmen und Durchführung
Nicht nur Frauen werden Opfer von häuslicher Gewalt. Auch Jungen und Männer sind betroffen, allerdings gibt es für männliche Opfer nur eine punktuelle Hilfeinfrastruktur sowie kaum gesicherte Erkenntnisse über das Ausmaß der Betroffenen. Gewalt gegen Männer findet gesellschaftlich wenig Beachtung und wird oft von den Betroffenen verschwiegen.
Die zuständige Landeskoordinierungsstelle des MHKBG NRW hat eine Hotline für NRW ins Leben gerufen, die gewaltbetroffene und sich in Krisensituation befindende Männer berät.
In der zweiten Hälfte des Jahres 2021 wurden in NRW auch die ersten Gewaltschutzwohnungen für Männer installiert.
Nähere Informationen erhalten sie unter: https://www.mhkbg.nrw/themen/gleichstellung/schutz-unterstuetzung/unterstuetzung-fuer-maenner
Für Frauen mit kleinen Kindern ist eine verlässliche und qualitätsgesicherte Tagesbetreuung Grundvoraussetzung für eine Berufstätigkeit.
In der Stadt Arnsberg gibt es 40 Tageseinrichtungen für Kinder in unterschiedlichen Trägerschaften mit unterschiedlichen Ausrichtungen und Betreuungszeiten, ergänzend dazu die Tagespflege mit einem Pool von qualifizierten Tagesmüttern.
Darüber hinaus haben sich einige Kindertageseinrichtungen in unserer Stadt weiterentwickelt zu Familienzentren. Diese Einrichtungen bieten zusätzlich unterschiedliche familienunterstützende Angebote
Damit Sie sich selbst einen Überblick machen können, stehen in nachfolgende Informationen zur Verfügung.
Bei Problemen der Kinderbetreuung unterstützt Sie die Gleichstellungsstelle gerne.
Viele Frauen arbeiten in sogenannten Minijobs. Seit mehreren Jahren ist zu beobachten, dass in einigen Unternehmen versicherungspflichtige Teilzeit-beschäftigungen durch Minijobs ersetzt wurden. Besonders betroffen war hiervon der Einzelhandel mit seinen Frauenarbeitsplätzen.
Doch auch sogenannte Minijobs sind nicht rechtlos, die Rechte sind jedoch oft wenig bekannt. Deshalb dazu nachfolgende Informationen:
Wann ist Ihr Job ein Minijob?
Als „geringfügig beschäftigt" gelten Sie nach dem Sozialgesetzbuch,
Allerdings werden mehrere geringfügige Beschäftigungen nach Punkt 1 zusammengerechnet.
Auch für Sie gilt das Arbeitsrecht!
Teilzeitbeschäftigte dürfen gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht benachteiligt werden, das ist ganz klar gesetzlich festgelegt: Nach dem Teilzeit und Befristungsgesetz (nachstehend) darf der Arbeitgeber Teilzeitbeschäftigte nicht wegen der Teilzeitarbeit gegenüber Vollzeitbeschäftigten unterschiedlich behandeln, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Das Vorliegen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (Minijob) ist kein sachlicher Grund, so dass alle arbeitsrechtlichen Regelungen und Vorschriften auch hier anzuwenden sind. Da in Minijobs überwiegend Frauen arbeiten, sehen die Gerichte in einer Benachteiligung dieser Arbeitnehmerinnen häufig auch eine mittelbare Diskriminierung von Frauen, die vom Gesetz her verboten ist.
Die nachstehende Broschüre „ Der Minijob" herausgebracht von den Gleichstellungsbeauftragten im Hochsauerlandkreis informiert Sie über die wichtigsten Regelungen des Steuerrechts, aus dem Bereich der Sozialversicherung sowie viele weitere arbeitsvertragliche Rechte, von denen Sie vielleicht glauben, dass sie Ihnen nicht zustehen.
Alles Weitere zum Thema "Minijobs" finden sie unter folgenden Links:
Die Teilzeitbeschäftigung ist eine Frauendomäne. Für die Mehrzahl der Teilzeitbeschäftigten ist der Hauptgrund Zeit für familiäre Verpflichtungen zu gewinnen: Über 50% der Teilzeitbeschäftigten üben eine Teilzeittätigkeit aus, weil sie Kinder oder pflegebedürftige Personen betreuen oder anderen familiären Verpflichtungen nachgehen.
Die Hälfte der Teilzeitbeschäftigten sind nicht versicherungspflichtig beschäftigt und somit auch nicht in die sozialen Sicherungssysteme integriert,
d.h. sie sind nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert und erlangen so auch keine eigenen Rentenanwartschaften. Zur eigenen Existenzsicherung sollte deshalb möglichst eine versicherungspflichtige Beschäftigung angestrebt werden.
Auch bei einer versicherungspflichtigen Teilzeittätigkeit über Jahre sind die erworbenen Rentenanwartschaften oft wesentlich geringer als Frau sich das vorstellt, denn sie werden immer gemessen an den durchschnittlich erbrachten Rentenbeiträgen aller Beitragszahler.
Bitte lassen Sie sich von Ihrer Versicherungsanstalt regelmäßig einen sogenannten Versicherungsverlauf schicken, dem können Sie immer die aktuellen eigenen Rentenanwartschaften entnehmen.
Die Pflege von Angehörigen, oft plötzlich eintretend, ob vorübergehend oder dauerhaft notwendig, stellt Familien dabei insbesondere Frauen immer wieder vor schwierige Situationen. Denn 70% aller Pflegebedürftigen werden nach wie vor zu Hause versorgt und das überwiegend von Frauen.
Weitere Informationen zum Thema:
Zurück in den Beruf
Nach der Elternzeit oder einer längeren Familienphase soll es wieder zurück in den Beruf gehen. Kein Problem - oder doch? Für viele Frauen - und auch Eltern - stellt sich irgendwann nach der Geburt eines Kindes die Frage, wie kann es funktionieren die Familie und den Beruf unter einen Hut zu bringen. Es müssen wichtige Entscheidungen getroffen werden: Wann ist der richtige Zeitpunkt? Kann ich wieder Vollzeit in meinen Beruf zurückkehren, oder soll ich die Stundenzahl reduzieren? Mit welcher Stundenzahl? Wie verteilt? Welche Qualifizierungsangebote gibt es für mich mit Kind oder Kindern? Welche Betreuungsmöglichkeiten kann ich in welchem Umfang in Anspruch nehmen? Wir geben Ihnen persönlich und hier Informationen für den beruflichen Wiedereinstieg und sagen Ihnen welche AnsprechpartnerInnen Ihnen mit welcher Fragestellung zur Verfügung stehen.
AnsprechpartnerInnen und Informationsveranstaltungen
Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie die Förderung von Familie und Beruf gehört nach dem Sozialgesetzbuch III (SGBIII) zum gesetzlichen Auftrag jeder Agentur für Arbeit.
Die Beauftragte für Chancengleichheit der Agentur für Arbeit Meschede, Cornelia Homfeldt, führt regelmäßig Informationsveranstaltungen für BerufsrückkehrerInnen im Bezirk der Agentur für Arbeit Meschede durch.
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Cornelia Homfeldt
Brückenstr. 10
D - 59872 Meschede
Tel: 0291 / 204-609
Fax: 0291 / 204-669
Bildungscheck Nordrhein-Westfalen
Mit dem „Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen" fördert die nordrhein-westfälische Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Zielgruppe sind Beschäftigte, die sich bisher wenig oder gar nicht an Weiterbildung beteiligt haben.
Erhalten können den Bildungsscheck Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unter bestimmten Voraussetzungen steht der Bildungsscheck auch für Berufsrückkehrende sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer (in den ersten fünf Jahren) zur Verfügung.
Eine Trennung als auch Scheidung ist ein gesetzter „Endpunkt“ in einer individuellen Beziehungsgeschichte. Jede Trennung ist ein individueller Prozess, der unterschiedlich verläuft. Allgemein sind einer Trennung belastende Partnersituationen vorausgegangen sowie diverse Bemühungen um die Partnerschaft als auch ein oft langwieriger Abwägungsprozess.
Trotz zunehmender Trennungs- und Scheidungszahlen ist das Ende einer Paarbeziehung für Betroffene eine einschneidende Lebenserfahrung, für die Bewältigungsmöglichkeiten oft fehlen. Häufig wird eine Trennung von Betroffenen als Scheitern des eigenen Lebensmodells begriffen und lässt sie so zur Lebenskrise werden.
Eine Trennung bzw. Scheidung hat Auswirkungen auf die Psyche, den Körper aber auch auf die sozialen Beziehungen der betroffenen Paare und Kinder. Daneben gibt es oftmals auch wirtschaftliche Auswirkungen z.B. auf die Erwerbs-, Einkommens- und Vermögenssituation von Paaren und Familien als auch rechtliche Auswirkungen z.B. bezogen auf den Mietvertrag, die Steuerklasse, und das Erbrecht.
Für viele Menschen sind so unterschiedliche professionelle Hilfen sinnvoll die wir Ihnen auch gerne vermitteln.
Beratungsstellen:
Alles Weitere unter folgenden Links:
Informationen zur Trennung und Scheidung:
Eine Ehe kann nur geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe gilt als gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.
So müssen die Eheleute in der Regel ein Jahr getrennt leben, wenn beide Partner die Scheidung wollen, bevor sie beantragt werden darf. Dies kann bedeuten, dass sie in getrennten Wohnungen leben oder innerhalb der eigenen Wohnung getrennte Lebensbereiche haben.
Praktisch heißt dies: Getrennte Kassen, Getrennte Zimmer/Wohnungen, Getrennte Haushaltsführung/Freizeit (Essen, Waschen, Einkaufen, etc.) und eine erkennbare Trennungsabsicht - d. h. Ablehnung der Ehe muss deutlich werden. Das gesetzlich festgeschriebene Trennungsjahr soll den Ehepartnern noch einmal die Chance geben, über die Trennung nachzudenken, ggf. eine Versöhnung zu versuchen und sich über den nächsten Schritt sicher zu sein. Spätestens nach drei Jahren Trennung gilt die Ehe auch gegen den Willen eines Ehepartners als unwiderlegbar zerrüttet und kann ohne ausführliche Begründung geschieden werden.
Eine Beratung des Jugendamtes der Stadt Arnsberg kann in Anspruch genommen werden bei einer Beteiligung von minderjährigen Kindern: Die Aufgaben liegen vorwiegend im Kinder- und Jugendhilfegesetz, (KJHG). Nach dem KJHG, das auch Sozialgesetzbuch VIII genannt wird, führt das Jugendamt Beratungen
Maßgeblich sind weiter die entsprechenden Gesetze aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Insbesondere wird beraten zum:
Weitere Gesetzliche Grundlagen:
Informationen und Broschüren (u.a. zum Umgangsrecht) finden Sie hier:
Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne!
Zwangsheirat ist eine Eheschließung, zu der mindestens einer der zukünftigen Ehepartner durch Ausübung körperlicher oder psychischer Gewalt gezwungen wird.
Sie verstößt eindeutig gegen Grund- und Menschenrechte, die ein selbstbestimmtes Leben und eine freie Partnerwahl garantieren und wird strafrechtlich verfolgt. Gemäß § 240 Abs. 4 StGB ist die Nötigung einer anderen Person zur Eingehung der Ehe in der Regel ein besonders schwerer Fall, der mit Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren bestraft wird.
Opfer sind vor allem junge Frauen und Mädchen, die aus patriarchalisch geprägten Familien unterschiedlicher religiöser und ethnischer Gruppen stammen. Zwangsverheiratungen sind das Ergebnis überkommender Traditionen und Ehrbegriffe mit gravierenden Folgen für die jungen Frauen und Mädchen. Sie müssen in den meisten Fällen die Schul- und Berufsausbildung abbrechen und nach dem massiven Druck der eigenen Familie folgt die Abhängigkeit von Ehemann und Schwiegerfamilie.
Nein zu Zwangsheirat - Wie jeder Mensch hast auch Du das Recht, frei zu entscheiden, wen Du heiraten willst!!
Unterstützung und Beratung finden Sie hier: