Eingebettet in den Naturpark Arnsberger Wald, zwischen Möhne- und Sorpesee, ist in Arnsberg die Natur zum Greifen nah, auf Schritt und Tritt.
Der Wald nimmt mit seiner Gesamtfläche genau 62,10 % des Stadtgebiets ein. Etwa 18% der Waldflächen gehören zum Stadtwald Arnsberg. Die restlichen Flächen sind im Eigentum des Landes NRW oder gehören privaten Waldbesitzern. Der Wald ist von unschätzbarem ökologischen Wert für den Natur- und Landschaftshaushalt. Von den 2.285 ha Stadtwaldflächen wurden ca. 2.000 ha als FFH-Gebiet (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) gemeldet. Etwa 625 ha des Stadtwaldes liegen im 1.618 ha großen Naturschutzgebiet "Luerwald".
Die Schutzwirkungen des Waldes sind unverzichtbar für alle Lebewesen dieser Erde. Er dient dem Menschen als naturnaher Erholungs- und Erlebnisraum. Er ist Arbeits- und Erwerbsquelle und als nachwachsender und umweltfreundlicher Rohstoff von erheblicher volkswirtschaftlicher Bedeutung. Der Wald hat Wirtschafts- und Erholungsfunktion. Daher ist es unbedingt erforderlich, daß keine Abfälle, auch kein Rasen-, Baum- oder Strauchschnitt der angrenzenden Bebauung, dort abgelagert werden.
Die einzelnen Baumarten sind im Stadtwald Arnsberg prozentual folgendermaßen vertreten:
Insbesondere viele Gruppen und Vereine nutzen das Angebot der städt. Revierförster zu Führungen durch den Stadtwald Arnsberg. Wenn Sie Interesse an einer Führung haben, können Sie sich direkt mit einem der städt. Revierförster in Verbindung setzten.
Zum Schutz des Waldes und zur Harmonisierung der vielfältigen Nutzungsansprüche gibt es umfangreiche rechtliche Vorschriften. Sie sollen einerseits die Erholung im Walde für jedermann gewährleisten und andererseits die Lebensgemeinschaft Wald und die ordnungsgemäße Bewirtschaftung des Waldes nicht stören und verhindern, daß der Wald gefährdet, beschädigt oder verunreinigt wird.
Im Wald dürfen Sie deshalb nicht:
Forstkulturen, Forstdickungen, Saatkämpen oder Pflanzgärten betreten, Tore zu Wild- und Kulturgattern offen stehen lassen, fahren (mit Ausnahme des Radfahrens und das Fahren mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und Wegen), zelten, Kraftfahrzeuge und Wohnwagen abstellen, Holzstöße etc. verändern, Feuer anzünden, Müll abladen, Tiere belästigen, Behausungen zerstören, rauchen (in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober), glühende, glimmernde Gegenstände wegwerfen oder Pflanzen zerstören. Der Wald lädt zum wandern ein. 1890 gründet der Forstrat Ehmsen den Sauerländischen Gebirgsverein - mit rund 50.000 Mitgliedern heute einer der größten Freizeit- und Umweltverbände im Land Nordrhein-Westfalen. Über 21.000 km Wanderwege hat der SGV im Sauerland markiert, 400 km davon allein im Raum Arnsberg. Seit 1996 hat der SGV wieder seinen Sitz in Arnsberg.
Betriebshof
Raum: 1
Hüttenstraße 19
59759
Arnsberg
Tag | |
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Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Dienstag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Freitag: | 08:30 - 12:00 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung
Betriebshof
Raum: 1
Hüttenstraße 19
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Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Dienstag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Freitag: | 08:30 - 12:00 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung
Betriebshof
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Dienstag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Freitag: | 08:30 - 12:00 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung
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