Die Gleichstellung von Frauen in Beschäftigung und Beruf ist in den letzten Jahrzehnten zentrales Anliegen von Gleichstellungspolitik geworden. Nationales Ziel ist es bis zum Jahr 2010 60 Prozent aller Frauen im erwerbsfähigen Alter in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Gleichzeitig wird versucht, auch die Stellung von Frauen im Beruf zu verbessern und eine gerechte Entlohnung zu bewirken. Dies ist in einer Phase, in der sich die Konkurrenz um Arbeitsplätze verschärft, nicht einfach.
Die letzten Jahrzehnte sind von tiefgreifenden Veränderungen und Umbrüchen auf dem Arbeitsmarkt gekennzeichnet. Auch in Deutschland werden immer mehr Personen, die eine kontinuierliche Beschäftigung anstreben, auf prekäre Beschäftigungsformen verwiesen. Gleichzeitig hat das Teilzeitangebot zugenommen. Obwohl Teilzeitbeschäftigungen den Lebensunterhalt der Beschäftigten meist nicht absichern können, erweisen sie sich gegenwärtig doch vielfach für jene als attraktiv, die familiale Aufgaben übernehmen und eine Vollzeitbeschäftigung damit nicht vereinbaren können:
Das traditionelle Familienmodell der Ernährer-Hausfrauen-Ehe weicht einer modernisierten Form, in der Frauen sich nicht ganz vom Arbeitsmarkt zurückziehen, sondern vielfach nach einer Teilzeitbeschäftigung in der aktiven Familienphase suchen. Immer mehr Frauen nehmen auf diese Weise am Erwerbsleben teil, auch wenn sie Kinder haben.
Obwohl Frauen vom Anstieg ihres Bildungs- und Ausbildungsniveaus auf dem Arbeitsmarkt generell profitieren, erzielen sie noch immer geringere Einkommen. In den Führungsetagen der deutschen Wirtschaft sind kaum Frauen zu finden. Vor dem Hintergrund sinkender Geburtenziffern, steigender Lebenserwartung und einem zu erwartenden Fachkräftemangel wird in Deutschland eine generelle Ausweitung der Erwerbstätigkeit von Frauen für das Funktionieren des Wirtschaftskreislaufs, für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und insbesondere für die sozialen Sicherungssysteme erforderlich sein.
Die volle Nutzung der Humankapitalinvestitionen beider Geschlechter ist deshalb eine gesamtgesellschaftliche Notwendigkeit: Sie ist gleichzeitig für die Frauen selbst - angesichts hoher Scheidungsquoten und eigener günstiger Erwerbschancen - immer erstrebenswerter, zumal nur Erwerbsarbeit eine eigenständige Sicherung des Lebens-unterhalts gewährleistet. Bisher wird die Erwerbsbeteiligung von Frauen allerdings noch ganz erheblich durch die Schwierigkeiten der Vereinbarkeit von Familienaufgaben mit Berufsarbeit beeinträchtigt.
Atlas zur Gleichstellung von Frauen und Männern in Deutschland
Frauen wollen heute beides: Beruf und Familie. Oft ist dies jedoch problematisch weil sie die überwiegende Verantwortung für die Familie übernehmen. So stehen viele vor der Frage, wie kann der Alltag „gemeistert“ werden, wie kann beides funktionieren, den Anforderungen der Arbeitswelt gerecht werden und gleichzeitig denen der Familie? Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine große Herausforderung - für die Frauen selbst, aber auch für die Männer als Väter, Partner, Ehemänner. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung auch immer drängender für Arbeitgeber, Chefs und Verantwortliche in Politik und Gesellschaft. Nur gemeinsam können wir die Rahmenbedingungen schaffen und Modelle entwickeln, die dies gut möglich machen. Setzen Sie sich in ihrem Umfeld für die Schaffung guter Rahmenbedingungen ein! Modelle und Ansätze dafür sind:
Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne!
Informationen vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Wer Beiträge aufgrund einer Versicherungspflicht oder einer freiwilligen Versicherung in die deutsche Rentenversicherung einzahlt, erwirbt einen Anspruch auf eine eigene Rente. Frauen sollten möglichst eine versicherungspflichtige Beschäftigung anstreben um später auch eigene Rentenanwartschaften zu haben.
Denn vor dem Hintergrund eines späteren Witwenrentenbezugs wird eine eigene Existenzsicherung immer wichtiger, um einer Verarmung im Alter vorzubeugen.
Um keine Einschränkungen im Alter zu haben, sollte eine Alters- und Hinterbliebenenversorgung möglichst auf drei Säulen stehen,
Unter folgenden Links finden Sie Informationen zu Ansprechpartnern und weitergehende Broschüren:
Finden Sie hier ein Angebot zur Fortbildung
Mit dem Begriff „ Mobbing“ wird dauerhafter, systematischer und massiver Psychoterror beschrieben. Psychoterror wird ausgeübt mit Schikanen, Intrigen, Hinterhältigkeiten, Lügen, Täuschungen, Sadismus etc. Mit solchen Handlungen, Umgehensweisen sollen Menschen dauerhaft und systematisch abgewertet und ausgegrenzt werden.
Gesellschaftliche Veränderungen, verbunden mit einem Wertewandel wo Macht und Geld im Vordergrund stehen, aber auch die Wirtschaftkrise mit dem Konkurrenzdruck und der Angst um Arbeitsplätze, begünstigen Mobbingstrukturen. Mobbing kann immer auftreten, wo Menschen über Monate oder Jahre in Gruppen zusammenkommen; im Kindergarten, in der Schule, an der Universität, in Vereinen und Verbänden, in Pflegeheimen, am Arbeitsplatz und auch in der Familie. Einfach überall.
Die Grenze zwischen täglichen Aggressionen oder auftretenden Konflikten und Mobbing ist fließend. Deshalb ist es wichtig Konflikte nicht eskalieren zu lassen, sofort darauf zu reagieren und zu handeln, damit möglichst keine Mobbingstrukturen daraus entstehen.
Die Abgrenzung zwischen einem Konflikt und Mobbing beschreibt Prof. Dr. Heinz Leymann wie folgt: Von Mobbing spricht man, wenn man durch eine Person oder einer Personengruppe, systematisch mindestens einmal pro Woche über einen Zeitraum von mindestens einem halben Jahr, mit mindestens einer der 45 beschriebenen Handlungen – „was Mobber tun“, betroffen ist.
Anhand dieser Kriterien von Prof. Dr. Heinz Leymann, können Sie selbst prüfen ob Mobbing vorliegt. Unter den nachstehend benannten Seiten sind diese veröffentlicht.
Mobbing, Bullying, Bossing - Treibjagd am Arbeitsplatz, Prof. Dr. Ralf Brinkmann; Sauer-Verlag; ISBN 3-7938-7287-4, 186 Seiten,
„Mobbing“ Psychoterror am Arbeitsplatz und wie man sich dagegen wehren kann. Heinz Leymann, ISBN 3-499-13351-2
Der Mobbing-Report; Bundesweite Untersuchung zum Thema Mobbing
Sozialforschungsstelle Dortmund, 2002, ISBN: 3-89701-822-5
Begriffserläuterung und Rechtsprechung:
Für Frauen mit kleinen Kindern ist eine verlässliche und qualitätsgesicherte Tagesbetreuung Grundvoraussetzung für eine Berufstätigkeit.
In der Stadt Arnsberg gibt es 40 Tageseinrichtungen für Kinder in unterschiedlichen Trägerschaften mit unterschiedlichen Ausrichtungen und Betreuungszeiten, ergänzend dazu die Tagespflege mit einem Pool von qualifizierten Tagesmüttern.
Darüber hinaus haben sich einige Kindertageseinrichtungen in unserer Stadt weiterentwickelt zu Familienzentren. Diese Einrichtungen bieten zusätzlich unterschiedliche familienunterstützende Angebote
Damit Sie sich selbst einen Überblick machen können, stehen in nachfolgende Informationen zur Verfügung.
Bei Problemen der Kinderbetreuung unterstützt Sie die Gleichstellungsstelle gerne.
Viele Frauen arbeiten in sogenannten Minijobs. Seit mehreren Jahren ist zu beobachten, dass in einigen Unternehmen versicherungspflichtige Teilzeit-beschäftigungen durch Minijobs ersetzt wurden. Besonders betroffen war hiervon der Einzelhandel mit seinen Frauenarbeitsplätzen.
Doch auch sogenannte Minijobs sind nicht rechtlos, die Rechte sind jedoch oft wenig bekannt. Deshalb dazu nachfolgende Informationen:
Wann ist Ihr Job ein Minijob?
Als „geringfügig beschäftigt" gelten Sie nach dem Sozialgesetzbuch,
Allerdings werden mehrere geringfügige Beschäftigungen nach Punkt 1 zusammengerechnet.
Auch für Sie gilt das Arbeitsrecht!
Teilzeitbeschäftigte dürfen gegenüber Vollzeitbeschäftigten nicht benachteiligt werden, das ist ganz klar gesetzlich festgelegt: Nach dem Teilzeit und Befristungsgesetz (nachstehend) darf der Arbeitgeber Teilzeitbeschäftigte nicht wegen der Teilzeitarbeit gegenüber Vollzeitbeschäftigten unterschiedlich behandeln, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Das Vorliegen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (Minijob) ist kein sachlicher Grund, so dass alle arbeitsrechtlichen Regelungen und Vorschriften auch hier anzuwenden sind. Da in Minijobs überwiegend Frauen arbeiten, sehen die Gerichte in einer Benachteiligung dieser Arbeitnehmerinnen häufig auch eine mittelbare Diskriminierung von Frauen, die vom Gesetz her verboten ist.
Die nachstehende Broschüre „ Der Minijob" herausgebracht von den Gleichstellungsbeauftragten im Hochsauerlandkreis informiert Sie über die wichtigsten Regelungen des Steuerrechts, aus dem Bereich der Sozialversicherung sowie viele weitere arbeitsvertragliche Rechte, von denen Sie vielleicht glauben, dass sie Ihnen nicht zustehen.
Alles Weitere zum Thema "Minijobs" finden sie unter folgendem Link:
Ein wirksames Instrument zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist das der flexiblen Arbeitszeit. Individuelle Modelle ermöglichen eine sehr gute Abstimmung von Bedürfnissen des Unternehmens mit denen der Beschäftigten als Teile der Familien.
Informationen und Broschüren zur flexiblen Arbeitszeit:
„tempora“ ist ein vierteljährlich erscheinendes Journal des Zeitbüro NRW. Im Journal „tempora“ stellt das Zeitbüro NRW Aktuelles und Wissenswertes zur modernen Arbeitszeitgestaltung vor. Ob Nacht- und Schichtarbeit, Alternsgerechte Arbeitszeitgestaltung oder Langzeitkonten – jede „tempora“ hat einen besonderen Schwerpunkt und steht zum Download zur Verfügung.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist jedes sexuell bestimmte Verhalten, das Betroffene als unerwünscht empfinden und das geeignet ist, sie als Person herabzuwürdigen. Obwohl sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kein neues Problem ist, laufen diejenigen, die sich dagegen wehren, Gefahr, nicht ernst genommen zu werden. Dabei handelt es sich weder um eine Bagatelle noch um ein Kavaliersdelikt, wie Studien im Auftrage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend belegen.
Betroffen sind vor allem Frauen und ¾ aller befragten Frauen haben bereits sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erfahren.
Es handelt sich also nicht um ein Problem Einzelner - sexuelle Belästigung stellt eine massive Diskriminierung der Betroffenen dar. Opfer sind häufig Frauen mit geringer Sozialisation und dementsprechend wenig Unterstützung im Kollegenkreis und andererseits mit einem hohen Abhängigkeitsverhältnis. Aber auch Frauen, die als Konkurrenten von Männern auftreten, sind betroffen. Das heißt, dass die sexuelle Belästigung gezielt als Mittel zur Diskriminierung, Demütigung und Machtausübung eingesetzt werden kann.
Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Beschäftigten vor sexuellen Belästigungen zu schützen.
Mit dem neuen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das zum 18. August 2006 rechtswirksam wurde, tritt das Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz (Beschäftigtenschutzgesetz) außer Kraft. Das Beschäftigtenschutzgesetz war 1994 für alle Beschäftigten - unabhängig von ihrem Beschäftigungsstatus - in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst verfasst worden und verpflichtete Arbeitgeber, Arbeitgeberinnen und Dienstvorgesetzte, die Beschäftigten am Arbeitsplatz vor sexueller Belästigung zu schützen.
Die Studie "Beschäftigtenschutzgesetz in der Praxis" (August 2005) liefert auch heute noch wertvolle Hinweise zur Verbesserung des Schutzes vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und gibt wichtige Ansatzpunkte für einen besseren Umgang mit der Thematik in der betrieblichen Praxis. Sie wurde vom Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht. Eine Kurzfassung und eine Vollversion der Studie stehen mit nachstehendem Link zur Verfügung.
Die Pflege von Angehörigen, oft plötzlich eintretend, ob vorübergehend oder dauerhaft notwendig, stellt Familien dabei insbesondere Frauen immer wieder vor schwierige Situationen. Denn 70% aller Pflegebedürftigen werden nach wie vor zu Hause versorgt und das überwiegend von Frauen.
Weitere Informationen zum Thema:
Zurück in den Beruf
Nach der Elternzeit oder einer längeren Familienphase soll es wieder zurück in den Beruf gehen. Kein Problem - oder doch? Für viele Frauen - und auch Eltern - stellt sich irgendwann nach der Geburt eines Kindes die Frage, wie kann es funktionieren die Familie und den Beruf unter einen Hut zu bringen. Es müssen wichtige Entscheidungen getroffen werden: Wann ist der richtige Zeitpunkt? Kann ich wieder Vollzeit in meinen Beruf zurückkehren, oder soll ich die Stundenzahl reduzieren? Mit welcher Stundenzahl? Wie verteilt? Welche Qualifizierungsangebote gibt es für mich mit Kind oder Kindern? Welche Betreuungsmöglichkeiten kann ich in welchem Umfang in Anspruch nehmen? Wir geben Ihnen persönlich und hier Informationen für den beruflichen Wiedereinstieg und sagen Ihnen welche AnsprechpartnerInnen Ihnen mit welcher Fragestellung zur Verfügung stehen.
AnsprechpartnerInnen und Informationsveranstaltungen
Die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt sowie die Förderung von Familie und Beruf gehört nach dem Sozialgesetzbuch III (SGBIII) zum gesetzlichen Auftrag jeder Agentur für Arbeit.
Die Beauftragte für Chancengleichheit der Agentur für Arbeit Meschede, Cornelia Homfeldt, führt regelmäßig Informationsveranstaltungen für BerufsrückkehrerInnen im Bezirk der Agentur für Arbeit Meschede durch.
Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
Cornelia Homfeldt
Brückenstr. 10
D - 59872 Meschede
Tel: 0291 / 204-609
Fax: 0291 / 204-669
Bildungscheck Nordrhein-Westfalen
Mit dem „Bildungsscheck Nordrhein-Westfalen" fördert die nordrhein-westfälische Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung. Zielgruppe sind Beschäftigte, die sich bisher wenig oder gar nicht an Weiterbildung beteiligt haben.
Erhalten können den Bildungsscheck Unternehmen mit maximal 250 Beschäftigten und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unter bestimmten Voraussetzungen steht der Bildungsscheck auch für Berufsrückkehrende sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer (in den ersten fünf Jahren) zur Verfügung.
Ihre örtlichen Ansprechpersonen finden Sie hier:
Die Teilzeitbeschäftigung ist eine Frauendomäne. Für die Mehrzahl der Teilzeitbeschäftigten ist der Hauptgrund Zeit für familiäre Verpflichtungen zu gewinnen: Über 50% der Teilzeitbeschäftigten üben eine Teilzeittätigkeit aus, weil sie Kinder oder pflegebedürftige Personen betreuen oder anderen familiären Verpflichtungen nachgehen.
Die Hälfte der Teilzeitbeschäftigten sind nicht versicherungspflichtig beschäftigt und somit auch nicht in die sozialen Sicherungssysteme integriert,
d.h. sie sind nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert und erlangen so auch keine eigenen Rentenanwartschaften. Zur eigenen Existenzsicherung sollte deshalb möglichst eine versicherungspflichtige Beschäftigung angestrebt werden.
Auch bei einer versicherungspflichtigen Teilzeittätigkeit über Jahre sind die erworbenen Rentenanwartschaften oft wesentlich geringer als Frau sich das vorstellt, denn sie werden immer gemessen an den durchschnittlich erbrachten Rentenbeiträgen aller Beitragszahler.
Bitte lassen Sie sich von Ihrer Versicherungsanstalt regelmäßig einen sogenannten Versicherungsverlauf schicken, dem können Sie immer die aktuellen eigenen Rentenanwartschaften entnehmen.