Bauordnung

Der Fachdienst 4.3 Bauordnung|Denkmalpflege ist als Untere Bauaufsichtsbehörde für den Vollzug der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) zuständig, welche die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung sowie Nutzung und Instandhaltung von baulichen Anlagen und Gebäuden regelt.

Die Aufgaben der Bauordnung umfassen dabei die Bearbeitung von Bauanträgen, Bauvoranfragen und Baukontrollen sowie die Beratung zum Baurecht.