Bitte legen Sie die Wohnungsgeberbestätigung bei Ihrer An- und Ummeldung vor. Der Mietvertrag reicht nicht aus. Wenn Sie sich aus einer Wohnung im Inland abmelden und keine neue Wohnung im Inland beziehen, muss der Wohnungsgeber Auszug schriftlich bestätigen.
Der Inhalt der Wohnungsgeberbestätigung ist bundeseinheitlich vorgeschrieben. Sie muß den Namen und die Anschrift des Wohnungsgebers, die Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung sowie die Namen der meldepflichtigen Personen enthalten.
Sie finden ein Muster auf dieser Seite.
Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, die Bescheinigung innerhalb zwei Wochen nach Einzug an den Meldepflichtigen auszuhändigen.
Wohnung im Sinne des BMG ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.
Wohnungsgeber ist, wer die Wohnung (Wohnraum) zur Verfügung stellt. Das sind insbesondere die Vermieter oder von ihnen Beauftragte – dazu gehören insbesondere auch Hausverwaltungen. Wohnungsgeber können selbst Wohnungseigentümer sein, aber auch Hauptmieter die untervermieten.
§§ 19, 23 BMG
Unser
Stadtbüro
Bitte legen Sie die Wohnungsgeberbestätigung bei Ihrer An- und Ummeldung vor. Der Mietvertrag reicht nicht aus. Wenn Sie sich aus einer Wohnung im Inland abmelden und keine neue Wohnung im Inland beziehen, muss der Wohnungsgeber Auszug schriftlich bestätigen.
Der Inhalt der Wohnungsgeberbestätigung ist bundeseinheitlich vorgeschrieben. Sie muß den Namen und die Anschrift des Wohnungsgebers, die Art des meldepflichtigen Vorgangs mit Einzugs- oder Auszugsdatum, die Anschrift der Wohnung sowie die Namen der meldepflichtigen Personen enthalten.
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Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, die Bescheinigung innerhalb zwei Wochen nach Einzug an den Meldepflichtigen auszuhändigen.
Wohnung im Sinne des BMG ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird.
Wohnungsgeber ist, wer die Wohnung (Wohnraum) zur Verfügung stellt. Das sind insbesondere die Vermieter oder von ihnen Beauftragte – dazu gehören insbesondere auch Hausverwaltungen. Wohnungsgeber können selbst Wohnungseigentümer sein, aber auch Hauptmieter die untervermieten.
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