Ummeldung

Wohnungsgeberbestätigung

Sie benötigen die Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug in die neue Wohnung.

Meldefrist

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in einem unserer Stadtbüros ummelden.

 


 

gebührenfrei

  • Ausweis, Pass, Aufenthaltstitel, evtl. Familienbuch aller umzumeldenden Personen
  • Wohnungsgeberbestätigung ab dem 01.11.2015


Zusätzlich bei Ummeldung durch eine bevollmächtigte Person:
 

  • Vollmacht
  • vollständig ausgefüllter Meldeschein
Umzug, Ummeldung, Meldeamt, Einwohnermeldeamt, meldeschein, wohnsitzänderung, wohnsitzverlegung, meldeangelegenheiten