Ummeldung

Ummeldung eines Wohnsitzes

Sie haben zwei Möglichkeiten Ihre Ummeldung in einem unserer Stadtbüros vorzunehmen:

  • Nach einer Terminvereinbarung in einem unserer Stadtbüros oder

  • als Online-Ummeldung bequem von zu Hause aus. 

    Sie erhalten nach erfolgreicher Ummeldung eine digitale Meldebestätigung. Ihr Personalausweis oder die eID-Karte EU wird auch über das Onlineverfahren aktualisiert. 

    Neben Einzelanmeldungen sind auch Ummeldungen im Familienverbund möglich. Voraussetzung ist, dass alle Personen bereits im Melderegister verknüpft sind und gemeinsam umziehen. 

Wenn Sie innerhalb des Stadtgebietes Arnsberg umgezogen sind, besteht die gesetzliche Verpflichtung sich umzumelden. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um die alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Für die Ummeldung in einem unserer Stadtbüros haben Sie zwei Wochen nach dem Einzug Zeit. Die frühestmögliche Anmeldung kann maximal am Tag des tatsächlichen Einzuges in die neue Wohnung erfolgen. Wichtig ist, dass Ihnen Ihr Wohnungsgeber (z.B. Eigentümer, Hausverwaltung oder Hauptmieter) den Einzug mittels der Wohnungsgeberbestätigung bestätigt. Die Vorlage des Mietvertrages ist nicht ausreichend.

Sind Sie selbst Eigentümer der Wohnung oder Immobilie, bestätigen Sie den Einzug für sich selbst.

Wenn Sie gemeinsam als Familie (Eheleute, Eltern und minderjährige Kinder) umgezogen sind, genügt es, wenn ein Ehepartner oder Elternteil persönlich vorspricht. Bitte denken Sie daran, alle Ausweise und Reisepässe der Familienmitglieder mitzubringen.

Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, kann der von Ihnen unterschriebene Meldeschein auch durch eine bevollmächtige Person (Vollmacht erforderlich) vorgelegt werden.

gebührenfrei


Zusätzlich bei Ummeldung durch eine bevollmächtigte Person: 

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