Anmeldung


Wichtige Änderungen ab 01.11.2015

Ab dem 01.11.2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Eine Übersicht über alle wesentlichen Änderungen erhalten Sie hier.

Zum Thema "Anmeldung" beachten Sie bitte unten stehende Änderungen:

Wohnungsgeberbestätigung

Ab dem 01.11.2015 müssen Sie zusätzlich die Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug in die neue Wohnung vorlegen.

Meldefrist

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in einem unserer Stadtbüros anmelden.


gebührenfrei

  • Ausweis, Pass, Aufenthaltstitel, evtl. Familienbuch aller anzumeldenden Personen
  • Wohnungsgeberbestätigung ab dem 01.11.2015


Zusätzlich bei Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person:

  • Vollmacht
  • vollständig ausgefüllter Meldeschein
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