Anmeldung eines Wohnsitzes
Herzlich Willkommen in Arnsberg
Wenn Sie eine neue Wohnung in Arnsberg bezogen haben, besteht die gesetzliche Verpflichtung sich anzumelden. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um die alleinige, Haupt- oder Nebenwohnung handelt oder ob der Zuzug aus dem Ausland oder einer anderen inländischen Gemeinde erfolgt ist.
Eine evtl. Abmeldung bei einer vorherigen inländischen Gemeinde ist nicht erforderlich, das übernehmen wir für Sie im Zusammenhang mit Ihrer Anmeldung.
Sie haben zwei Möglichkeiten Ihre Anmeldung in einem unserer Stadtbüros vorzunehmen:
Nach einer Terminvereinbarung in einem unserer Stadtbüros oder
als Online-Anmeldung bequem von zu Hause aus.
Sie erhalten nach erfolgreicher Anmeldung eine digitale Meldebestätigung. Ihr Personalausweis oder die eID-Karte EU wird auch über das Onlineverfahren aktualisiert.
Neben Einzelanmeldungen sind auch Anmeldungen im Familienverbund möglich. Voraussetzung ist, dass alle Personen bereits im Melderegister verknüpft sind und gemeinsam umziehen.
Für die Anmeldung in einem unserer Stadtbüros haben Sie zwei Wochen nach dem Einzug Zeit. Die frühestmögliche Anmeldung kann maximal am Tag des tatsächlichen Einzuges in die neue Wohnung erfolgen. Wichtig ist, dass Ihnen Ihr Wohnungsgeber (z.B. Eigentümer, Hausverwaltung oder Hauptmieter) den Einzug mittels der Wohnungsgeberbestätigung bestätigt. Die Vorlage des Mietvertrages ist nicht ausreichend.
Sind sie selbst Eigentümer der Wohnung oder Immobilie, bestätigen Sie den Einzug für sich selbst.
Wenn Sie gemeinsam als Familie (Eheleute, Eltern und minderjährige Kinder) umgezogen sind, genügt es, wenn ein Ehepartner oder Elternteil persönlich vorspricht. Bitte denken Sie daran, alle Ausweise und Reisepässe der Familienmitglieder mitzubringen.
Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, kann der von Ihnen unterschriebene Meldeschein auch durch eine bevollmächtige Person (Vollmacht erforderlich) vorgelegt werden.
Zusätzlich bei Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person:
gebührenfrei
Unser
Stadtbüro
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Eine evtl. Abmeldung bei einer vorherigen inländischen Gemeinde ist nicht erforderlich, das übernehmen wir für Sie im Zusammenhang mit Ihrer Anmeldung.
Sie haben zwei Möglichkeiten Ihre Anmeldung in einem unserer Stadtbüros vorzunehmen:
Nach einer Terminvereinbarung in einem unserer Stadtbüros oder
als Online-Anmeldung bequem von zu Hause aus.
Sie erhalten nach erfolgreicher Anmeldung eine digitale Meldebestätigung. Ihr Personalausweis oder die eID-Karte EU wird auch über das Onlineverfahren aktualisiert.
Neben Einzelanmeldungen sind auch Anmeldungen im Familienverbund möglich. Voraussetzung ist, dass alle Personen bereits im Melderegister verknüpft sind und gemeinsam umziehen.
Für die Anmeldung in einem unserer Stadtbüros haben Sie zwei Wochen nach dem Einzug Zeit. Die frühestmögliche Anmeldung kann maximal am Tag des tatsächlichen Einzuges in die neue Wohnung erfolgen. Wichtig ist, dass Ihnen Ihr Wohnungsgeber (z.B. Eigentümer, Hausverwaltung oder Hauptmieter) den Einzug mittels der Wohnungsgeberbestätigung bestätigt. Die Vorlage des Mietvertrages ist nicht ausreichend.
Sind sie selbst Eigentümer der Wohnung oder Immobilie, bestätigen Sie den Einzug für sich selbst.
Wenn Sie gemeinsam als Familie (Eheleute, Eltern und minderjährige Kinder) umgezogen sind, genügt es, wenn ein Ehepartner oder Elternteil persönlich vorspricht. Bitte denken Sie daran, alle Ausweise und Reisepässe der Familienmitglieder mitzubringen.
Sollten Sie nicht persönlich vorsprechen können, kann der von Ihnen unterschriebene Meldeschein auch durch eine bevollmächtige Person (Vollmacht erforderlich) vorgelegt werden.
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