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Ab dem 01.11.2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Eine Übersicht über alle wesentlichen Änderungen erhalten Sie hier.
Zum Thema "Anmeldung" beachten Sie bitte unten stehende Änderungen:
Ab dem 01.11.2015 müssen Sie zusätzlich die Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug in die neue Wohnung vorlegen.
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in einem unserer Stadtbüros anmelden.
Zusätzlich bei Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person:
gebührenfrei
Sandra
Ante
FD-Leitung Stadtbüro + Rentenstelle
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Unser
Stadtbüro
Sandra
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