Anmeldung

Eine Anmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung vorzunehmen.
 

Zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung sind folgende Unterlagen vorzulegen:

- Ausweisdokument aller Familienmitglieder (Personalausweis/Reisepass/Ausländischer Pass und gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)) 
- Vorausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung des Wohnungsgeber oder Hauseigentümer.

- Sie können sich durch eine andere Person vertreten lassen
   - die bevollmächtigte Person muss neben einer Vollmacht auch den vorausgefüllten Meldeschein und die o.g. Dokumente vorlegen
   Hinweis: Bei Personen, die unter Betreuung stehen, ist die Urkunde des Amtsgerichts (Betreuungsvollmacht) vorzulegen

 


 

gebührenfrei

  • Ausweis, Pass, Aufenthaltstitel, evtl. Familienbuch aller anzumeldenden Personen
  • Wohnungsgeberbestätigung 


Zusätzlich bei Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person:

  • Vollmacht
  • vollständig ausgefüllter Meldeschein
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