Ab dem 01.11.2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Eine Übersicht über alle wesentlichen Änderungen erhalten Sie hier.
Zum Thema "Anmeldung" beachten Sie bitte unten stehende Änderungen:
Ab dem 01.11.2015 müssen Sie zusätzlich die Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug in die neue Wohnung vorlegen.
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in einem unserer Stadtbüros anmelden.
Zusätzlich bei Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person:
gebührenfrei
Sandra
Ante
FD-Leitung Stadtbüro + Rentenstelle
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Unser
Stadtbüro
Sandra
Ante
FD-Leitung Stadtbüro + Rentenstelle
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Ab dem 01.11.2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Eine Übersicht über alle wesentlichen Änderungen erhalten Sie hier.
Zum Thema "Anmeldung" beachten Sie bitte unten stehende Änderungen:
Ab dem 01.11.2015 müssen Sie zusätzlich die Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug in die neue Wohnung vorlegen.
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in einem unserer Stadtbüros anmelden.
gebührenfrei
Zusätzlich bei Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person:
Unsere Webseite verwendet Cookies. Diese haben zwei Funktionen: Zum einen sind sie erforderlich für die grundlegende Funktionalität unserer Website. Zum anderen können wir mit Hilfe der Cookies unsere Inhalte für Sie immer weiter verbessern. Hierzu werden pseudonymisierte Daten von Website-Besuchern gesammelt und ausgewertet. Das Einverständnis in die Verwendung der Cookies können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zu Cookies auf dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und zu uns im Impressum.