Eine Anmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung vorzunehmen.
Zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Ausweisdokument aller Familienmitglieder (Personalausweis/Reisepass/Ausländischer Pass und gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel (eAT))
- Vorausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung des Wohnungsgeber oder Hauseigentümer.
- Sie können sich durch eine andere Person vertreten lassen
- die bevollmächtigte Person muss neben einer Vollmacht auch den vorausgefüllten Meldeschein und die o.g. Dokumente vorlegen
Hinweis: Bei Personen, die unter Betreuung stehen, ist die Urkunde des Amtsgerichts (Betreuungsvollmacht) vorzulegen
Zusätzlich bei Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person:
gebührenfrei
Unser
Stadtbüro
Eine Anmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung vorzunehmen.
Zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Ausweisdokument aller Familienmitglieder (Personalausweis/Reisepass/Ausländischer Pass und gegebenenfalls elektronischer Aufenthaltstitel (eAT))
- Vorausgefüllte Wohnungsgeberbestätigung des Wohnungsgeber oder Hauseigentümer.
- Sie können sich durch eine andere Person vertreten lassen
- die bevollmächtigte Person muss neben einer Vollmacht auch den vorausgefüllten Meldeschein und die o.g. Dokumente vorlegen
Hinweis: Bei Personen, die unter Betreuung stehen, ist die Urkunde des Amtsgerichts (Betreuungsvollmacht) vorzulegen
gebührenfrei
Zusätzlich bei Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person:
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