Verkehrssicherung / Verkehrsregelung

Aus den unterschiedlichsten Anlässen (z.B. Baustellen; Umzüge zu Schützenfest, Karneval oder St. Martin; Prozessionen; Tage der offenen Tür; Straßenfeste), die den öffentlichen Verkehrsraum betreffen, kann es erforderlich sein, dass Verkehrssicherungsmaßnahmen oder besondere Verkehrsregelungen angeordnet werden müssen. Dies Anlässe sind zunächst bei der Straßenverkehrsbehörde anzuzeigen, die dann eine Genehmigung überprüft und ggf. Maßnahmen anordnen wird.
 

Kontakt

Straßenverkehrsbehörde

Nebenstelle Rathausplatz 2
Raum: 2
Rathausplatz 2
59759 Arnsberg

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung

Straßenverkehrsbehörde, Verkehrsordnungswidrigkeiten

Nebenstelle Rathausplatz 2
Raum: 1
Rathausplatz 2
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Straßenverkehrsbehörde

Nebenstelle Rathausplatz 2
Raum: 6
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