Jede Inanspruchnahme öffentlicher Straßen, Wege und Plätze, die über das Begehen und Befahren im Rahmen der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (Gemeingebrauch) hinausgehen, bedarf einer Erlaubnis als Sondernutzung. Diese kann auf Antrag genehmigt werden, wenn vor allem Verkehrsbehinderungen weitestgehend ausgeschlossen sind.
Zu den Sondernutzungen zählen beispielsweise:
Bitte beachten Sie:
Ihr Antrag auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis soll schriftlich spätestens drei Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Nutzung gestellt werden.
Jürgen
Kemper
Sondernutzung, Straßenrecht
stadtwerke
Montag
08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Peter
Käpernick
Sondernutzung, Straßenrecht
stadtwerke
Montag
08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Jede Inanspruchnahme öffentlicher Straßen, Wege und Plätze, die über das Begehen und Befahren im Rahmen der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (Gemeingebrauch) hinausgehen, bedarf einer Erlaubnis als Sondernutzung. Diese kann auf Antrag genehmigt werden, wenn vor allem Verkehrsbehinderungen weitestgehend ausgeschlossen sind.
Zu den Sondernutzungen zählen beispielsweise:
Bitte beachten Sie:
Ihr Antrag auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis soll schriftlich spätestens drei Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Nutzung gestellt werden.
Tag | |
---|---|
Montag: | 08.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 16.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 16.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung
Tag | |
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Montag: | 08.00 - 16.00 Uhr |
Dienstag: | 08.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.00 - 16.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 16.00 Uhr |
Freitag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung
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