Sondernutzung von öffentlichen Flächen

Jede Inanspruchnahme öffentlicher Straßen, Wege und Plätze, die über das Begehen und Befahren im Rahmen der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (Gemeingebrauch) hinausgehen, bedarf einer Erlaubnis als Sondernutzung. Diese kann auf Antrag genehmigt werden, wenn vor allem Verkehrsbehinderungen weitestgehend ausgeschlossen sind.



Zu den Sondernutzungen zählen beispielsweise:

  • Das Aufstellen von Stühlen und Tischen zum Betrieb einer Außengastronomie
  • Das Aufstellen von Stellschildern, Werbetafeln, Warenauslagen und Warenständern
  • Das Aufstellen von Infoständen, Verkaufsständen, Baubuden und Gerüsten
  • Die Durchführung von Veranstaltungen
  • Die Lagerung von Baumaterial

 

 


Bitte beachten Sie:
Ihr Antrag auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis soll schriftlich spätestens drei Wochen vor der beabsichtigten Ausübung der Nutzung gestellt werden.

Außengastronomie, Trödel, Sondernutzung von Verkehrsflächen beantragen

Kontakt

Sondernutzung, Straßenrecht

Stadtwerke
Raum: 0.01
Niedereimerfeld 22
59823 Arnsberg

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.00 - 16.00 Uhr
Dienstag:08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 16.00 Uhr
Freitag:08.00 - 12.00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung

Sondernutzung, Straßenrecht

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Raum: 0.01
Niedereimerfeld 22
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Dienstag:08.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 16.00 Uhr
Freitag:08.00 - 12.00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung