Baustellenabsicherung

Bei Baustellen, die den öffentlichen Verkehrsraum (z. B. Straßen oder Gehwege) tangieren, ist es erforderlich, dass diese der Straßenverkehrsbehörde gemeldet werden. Die Baumaßnahme wird dann auf Ihre Genehmigung überprüft. Erforderliche Sicherungsmaßnahmen werden in Form einer verkehrsrechtlichen Anordnung festgelegt.

Die entsprechende Genehmigung ist bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Arnsberg zu beantragen. Dies kann formlos bei einem der Ansprechpartner (rechte Menüleiste) erfolgen.
 

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Kontakt

Straßenverkehrsbehörde

Nebenstelle Rathausplatz 2
Raum: 2
Rathausplatz 2
59759 Arnsberg

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung

Straßenverkehrsbehörde, Verkehrsordnungswidrigkeiten

Nebenstelle Rathausplatz 2
Raum: 1
Rathausplatz 2
59759 Arnsberg

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Tag
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sowie nach Terminvereinbarung

Straßenverkehrsbehörde

Nebenstelle Rathausplatz 2
Raum: 6
Rathausplatz 2
59759 Arnsberg

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