Kinder jeden Alters benötigen für einen Grenzübertritt ein eigenes Ausweisdokument.
Minderjährige Kinder müssen bei der Antragstellung – unabhängig vom Alter – immer anwesend sein.
Seit dem 1.1.2024 kann für Kinder nur ein Personalausweis oder ein Reisepass ausgestellt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig, können jedoch seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr verlängert werden. Die Bundesregierung möchte so die Sicherheit der Daten in Pässen und Ausweisen auch für Kinder noch besser gewährleisten.
Deutsche Staatsangehörige können, unabhängig vom Alter, Reisepässe oder Personalausweise beantragen.
Ausweisdokumente für Kinder sind nach denselben Normen konzipiert wie Ausweisdokumente für Erwachsene. Aufgrund des immer wichtiger werdenden Schutzes der Identität der Bürger*innen der Europäischen Union sollen Ausweisdokumente für Erwachsene und Kinder den EU-weit geltenden Mindestsicherheitsstandards genügen. Dazu gehört die Ausstattung von Ausweisdokumenten mit einem Chip.
Der Chip enthält unter anderem elektronische Sicherheitsmerkmale, welche leicht zu kontrollieren und sehr schwer zu fälschen sind. Darüber hinaus unterstützt der Chip eine schnelle und sichere Grenzabfertigung bspw. an automatischen Grenzkontrollstationen. Aufwändige, manuelle Sichtkontrollen durch das Grenzpersonal werden vermieden.
Hinweis Gültigkeit der Dokumente bei Säuglingen und Kleinkindern:
Das Gesicht von Säuglingen und Kleinkindern verändert sich rasch, sodass mitunter nach relativ kurzer Zeit bereits von einem "neuen Aussehen“ gesprochen werden kann.
Weicht das Lichtbild im Ausweisdokument stark vom Gesicht des Kindes ab, ist das Dokument automatisch ungültig und für eine Reise nicht mehr verwendbar. Das aufgedruckte Gültigkeitsdatum ist dabei unerheblich.
Ein neues Ausweisdokument mit aktuellem Passbild ist zu beantragen. Insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern kann somit eine Neuausstellung des Ausweisdokuments bereits nach zwei bis vier Jahren erforderlich werden.
Der Zeitpunkt, ab wann das Lichtbild des Ausweisdokuments erheblich vom Gesicht des Säuglings/des Kindes abweicht, muss im Einzelfall beurteilt werden. Bleiben Zweifel an der Tauglichkeit des Lichtbilds im Reisedokument, sollten die Eltern ihrem Bauchgefühl nachgeben und ein neues Reisedokument beantragen. Ziel sollte es in jedem Fall sein, dass während der Reise im Ausland auch das Personal der ausländischen Kontrollbehörden die Identifizierung des Kindes stets eindeutig durchführen kann.
Zur Beantragung von Ausweisdokumenten vereinbaren Sie bitte eine Termin.
Hinsichtlich der Einreisebestimmungen haben sich Reisende z. B. auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes zu erkundigen; die Pass-/Personalausweisbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Einreisebestimmungen.
bisheriger Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass
bei Erstbeantragung die Geburtsurkunde Ihres Kindes
aktuelles biometrisches Lichtbild (s. Fotomustertafel)
Unser
Stadtbüro
Kinder jeden Alters benötigen für einen Grenzübertritt ein eigenes Ausweisdokument.
Minderjährige Kinder müssen bei der Antragstellung – unabhängig vom Alter – immer anwesend sein.
Seit dem 1.1.2024 kann für Kinder nur ein Personalausweis oder ein Reisepass ausgestellt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig, können jedoch seit dem 1. Januar 2024 nicht mehr verlängert werden. Die Bundesregierung möchte so die Sicherheit der Daten in Pässen und Ausweisen auch für Kinder noch besser gewährleisten.
Deutsche Staatsangehörige können, unabhängig vom Alter, Reisepässe oder Personalausweise beantragen.
Ausweisdokumente für Kinder sind nach denselben Normen konzipiert wie Ausweisdokumente für Erwachsene. Aufgrund des immer wichtiger werdenden Schutzes der Identität der Bürger*innen der Europäischen Union sollen Ausweisdokumente für Erwachsene und Kinder den EU-weit geltenden Mindestsicherheitsstandards genügen. Dazu gehört die Ausstattung von Ausweisdokumenten mit einem Chip.
Der Chip enthält unter anderem elektronische Sicherheitsmerkmale, welche leicht zu kontrollieren und sehr schwer zu fälschen sind. Darüber hinaus unterstützt der Chip eine schnelle und sichere Grenzabfertigung bspw. an automatischen Grenzkontrollstationen. Aufwändige, manuelle Sichtkontrollen durch das Grenzpersonal werden vermieden.
Hinweis Gültigkeit der Dokumente bei Säuglingen und Kleinkindern:
Das Gesicht von Säuglingen und Kleinkindern verändert sich rasch, sodass mitunter nach relativ kurzer Zeit bereits von einem "neuen Aussehen“ gesprochen werden kann.
Weicht das Lichtbild im Ausweisdokument stark vom Gesicht des Kindes ab, ist das Dokument automatisch ungültig und für eine Reise nicht mehr verwendbar. Das aufgedruckte Gültigkeitsdatum ist dabei unerheblich.
Ein neues Ausweisdokument mit aktuellem Passbild ist zu beantragen. Insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern kann somit eine Neuausstellung des Ausweisdokuments bereits nach zwei bis vier Jahren erforderlich werden.
Der Zeitpunkt, ab wann das Lichtbild des Ausweisdokuments erheblich vom Gesicht des Säuglings/des Kindes abweicht, muss im Einzelfall beurteilt werden. Bleiben Zweifel an der Tauglichkeit des Lichtbilds im Reisedokument, sollten die Eltern ihrem Bauchgefühl nachgeben und ein neues Reisedokument beantragen. Ziel sollte es in jedem Fall sein, dass während der Reise im Ausland auch das Personal der ausländischen Kontrollbehörden die Identifizierung des Kindes stets eindeutig durchführen kann.
Zur Beantragung von Ausweisdokumenten vereinbaren Sie bitte eine Termin.
Hinsichtlich der Einreisebestimmungen haben sich Reisende z. B. auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes zu erkundigen; die Pass-/Personalausweisbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Einreisebestimmungen.
bisheriger Kinderreisepass, Personalausweis oder Reisepass
bei Erstbeantragung die Geburtsurkunde Ihres Kindes
aktuelles biometrisches Lichtbild (s. Fotomustertafel)
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