Reisepass

Wer außerhalb der Europäischen Union verreisen möchte, braucht einen Reisepass.

Welche Dokumente zur Einreise in andere Staaten benötigt werden, hängt von den Einreisebestimmungen des Zielreiselandes ab. Über Einzelheiten zu den jeweils aktuellen Einreisebestimmungen können sich Reisende unter www.auswaertiges-amt.de  unter dem Unterpunkt „Länder, Reisen und Sicherheit“ informieren.

Was bei Reisedokumenten für Kinder unter 18 Jahren zu beachten ist, entnehmen Sie bitte unserer Seite Ausweisdokumente für Kinder und Jugendliche

Wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Arnsberg gemeldet sind beantragen Sie Ihren Reisepass nach vorheriger Terminvereinbarung im Stadtbüro, online oder telefonisch  unter 02932/201-1922. 

Ihr persönliches Erscheinen ist bei Antragstellung zwingend erforderlich!

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (s. Fotomustertafel)

Lichtbild

Bis zum 30.04.2025 können in den Stadtbüros der Stadt Arnsberg nur Lichtbilder in Papierform entgegengenommen werden.

Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen, 

dürfen ab 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten genutzt werden. Die Vorlage von papierbasierten Lichtbildern bei der Beantragung eines Personalausweises bzw. Reisepasses ist ab 1. Mai 2025 grundsätzlich nicht mehr zulässig. 

Die Anwendung der biometrischen Personenfeststellung z.B. bei einem Grenzübertritt, erfordert qualitativ hochwertige Lichtbilder. Ein aktuelles Lichtbild soll über die mehrjährige Gültigkeit des Ausweises eine bestmögliche Personenidentifikation gewährleisten. Daher soll das Lichtbild die Person zum Zeitpunkt der Antragstellung 1:1, d.h. gegenwartsbezogen abbilden. Ein deutscher Ausweis wird kraft Gesetzes auch vor Ablauf der Gültigkeit ungültig, wenn die eindeutige Personenidentifikation nicht mehr gewährleistet ist. In diesem Fall kann der Ausweis sogar von den zur Identitätsfeststellung berechtigten Behörden sichergestellt bzw. eingezogen werden.

Bearbeitungszeitraum

Die Herstellung des Reisepasses erfolgt durch die Bundesdruckerei Berlin. Nach Antragstellung im Stadtbüro beträgt die Lieferzeit von Reisepässen ca. 4-6 Wochen. 

Besonders in der Urlaubszeit verlängert sich die Lieferzeit um mehrere Wochen!

Gültigkeiten

  • Personen ab 24 Jahren - 10 Jahre

  • Personen unter 24 Jahren - 6 Jahre

  • vorläufiger Reisepass - höchstens 1 Jahr

Vorläufigen Reisepass

Sie können einen vorläufigen Reisepass beantragen:

  • wenn die Express-Herstellung eines Reisepasses nicht mehr rechtzeitig bis zum Antritt der Reise ausgehändigt werden kann (Herstellungsdauer i.d.R. 4 Werktage, wenn der Antrag bis 12 Uhr gestellt wird)

  • für die Notwendigkeit der Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses, sind geeignete Nachweise, wie Flugtickets oder Reiseunterlagen vorzulegen.

Der vorläufige Reisepass wird nicht überall anerkannt. 

Über Einzelheiten zu den jeweils aktuellen Einreisebestimmungen können sich Reisende unter www.auswaertiges-amt.de  unter dem Unterpunkt „Länder, Reisen und Sicherheit“ informieren.

Namensänderung durch anstehende Eheschließung

Ändert sich durch eine anstehende Eheschließung zukünftig der Familienname, kann schon vorab ein neuer Reisepass mit dem künftig geltenden Namen beantragt werden, wenn sofort nach der Eheschließung eine Reise angetreten wird. Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor dem Termin beim Standesamt erfolgen kann, ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt. Die Aushändigung des fertigen Reisepasses kann erst nach vollzogener Eheschließung erfolgen.

Verlust melden

Einen Verlust oder Diebstahl Ihres Reisepasses, ist bei einer Passbehörde oder Polizeidienststelle unverzüglich anzuzeigen. Bei Verlust des Reisepasses im Ausland müssen Reisende Kontakt mit der deutschen Auslandsvertretung aufnehmen.

 

Neuantrag ab 24 Jahre*70,00 €
Neuantrag unter 24 Jahre*37,50 €
Zuschlag für Expressverfahren32,00 €
Zuschlag für 48 Seiten-Pass22,00 €
vorläufiger Reisepass*°26,00 €


*Die Gebühr verdoppelt sich, wenn der Antrag auf Veranlassung des Antragstellers von einer nicht zuständigen Behörde aufgenommen wird.

°Die Gebühr verdoppelt sich, wenn der Antrag auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der behördlichen Dienstzeit aufgenommen wird.

Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.

  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass

  • aktuelles biometrisches Lichtbild (s. Fotomustertafel)

Passgesetz, Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes

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