Reisepass

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Reisepass

Deutsche Staatsangehörige, die in Arnsberg Ihren Hauptwohnsitz haben, können bei uns einen Reisepass beantragen.

Bei minderjährigen Personen (bis zum 18. Lebensjahr) muss mindeste eine sorgeberechtigte Person mit zur Antragstellung kommen (Elternteil oder Betreuer o.ä.), noch dazu benötigen wir die Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten, sowie deren Ausweise. Leben die Eltern getrennt, reicht auch die Einverständiserklärung des Elternteils aus, bei dem das Kind lebt. 

Sollte bei Antragstellung das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet sein, beträgt die Gültigkeit 6 Jahre, ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre.

Der Reisepass muss persönlich beantragt werden. Sie können sich also bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.

Wenn Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen und Ihr bisheriger Reisepass abgelaufen ist oder sich die Lieferung des Reisepasses verzögert, besteht die Möglichkeit, Ihnen in Ausnahmefällen einen vorläufigen Reisepass auszustellen. Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig.
Es müssen Unterlagen (Reiseunterlagen) vorgelegt werden, die nachweisen, dass die Beantragung + Lieferung eines Express-Reisepasses zeitlich nicht mehr ausreicht.

Des weiteren kann ein Reisepass im Expressverfahren bestellt werden, hierbei fallen aber höhere Kosten für den Reisepass an.

Der Expressreisepass wird in der Regel innerhalb von vier Werktagen nach Antragstellung zurückgeliefert.

 

Verlust oder Diebstahl der Personaldokumente

Haben Sie Ihre Ausweisdokumente  verloren oder sind sie entwendet worden, teilen Sie dies in den Stadtbüros mit. Von dort wird eine Verlustanzeige aufgenommen und Hilfestellung bei der Ausstellung neuer Dokumente gegeben. Falls Sie sich weder mit dem Personalausweis noch mit dem Reisepass ausweisen können, bringen Sie das Familienstammbuch bzw. die Geburts- oder Abstammungsurkunde mit.

 

Neuantrag ab 24 Jahre*70,00 €
Neuantrag unter 24 Jahre*37,50 €
Zuschlag für Expressverfahren32,00 €
Zuschlag für 48 Seiten-Pass22,00 €
vorläufiger Reisepass*°26,00 €


*Die Gebühr verdoppelt sich, wenn der Antrag auf Veranlassung des Antragstellers von einer nicht zuständigen Behörde aufgenommen wird.

°Die Gebühr verdoppelt sich, wenn der Antrag auf Veranlassung des Antragstellers außerhalb der behördlichen Dienstzeit aufgenommen wird.

Die Gebühr ist bei Antragstellung zu entrichten.

  • Ihren bisherigen Ausweis oder Pass
  • Ihren Kinderreisepass bzw. die Geburtsurkunde
  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto, max. 1 Jahr alt (siehe Fotomustertafel der Bundesdruckerei: www.bundesdruckerei.de)
  • Für einen vorläufigen Reisepass werden Reiseunterlagen verlangt, die belegen, dass die Zeit für die Beantragung eines Express-Reisepasses nicht reicht

Bei Antragstellung unter 18 Jahren zusätzlich:

  • Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten sowie deren Ausweise. Leben die Eltern getrennt, reicht die Einverständniserklärung des Elternteils, bei dem das Kind lebt.

Passgesetz, Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes

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