Personalausweis

Ab dem 16. Geburtstag besteht für deutsche Staatsangehörige eine Ausweispflicht. 

Was bei Ausweisdokumenten für Kinder unter 16 Jahren zu beachten ist, entnehmen Sie bitte unserer Seite Ausweisdokumente für Kinder und Jugendliche

Wenn Sie mit Hauptwohnsitz in Arnsberg gemeldet sind beantragen Sie Ihren Personalausweis nach vorheriger Terminvereinbarung im Stadtbüro, online oder telefonisch unter 02932/201-1922. 

Ihr persönliches Erscheinen ist bei Antragstellung zwingend erforderlich!

Folgende Unterlagen sind mitzubringen:

  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass

  • bei Erstbeantragung Ihre Personenstandsurkunde

  • aktuelles biometrisches Lichtbild bis 30.04.2025 in Papierform (s. Fotomustertafel)

  • ab 01.05.2025 digitales Lichtbild

Lichtbild

Aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen, dürfen ab 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten genutzt werden. Hintergrund ist die Erhöhung der Sicherheitsstandards bei Ausweisdokumenten.

Selbst mitgebrachte Fotos auf Papier oder als Datei werden ab dem Stichtag nicht mehr akzeptiert.

Da den Stadtbüros der Stadt Arnsberg zurzeit keine Lichtbildaufnahmegeräte zur Erstellung digitaler Lichtbilder zur Verfügung stehen, bringen Sie zu dem Termin der Beantragung Ihres Ausweisdokumentes im Stadtbüro den DataMatrix-Code Ihres digitalen Lichtbildes mit, damit dieser aus der Cloud des Fotografen in das Ausweisdokument übernommen werden kann.

Fotodienstleister sind unter folgenden Links zu finden:

https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ oder https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462

Einreisebestimmungen

Der Personalausweis wird in vielen Staaten als Einreisedokument anerkannt. Welche Dokumente zur Einreise in andere Staaten benötigt werden, hängt von den Einreisebestimmungen des Zielreiselandes ab. Über Einzelheiten zu den jeweils aktuellen Einreisebestimmungen können sich Reisende unter www.auswaertiges-amt.de  unter dem Unterpunkt „Länder, Reisen und Sicherheit“ informieren.

Bearbeitungszeitraum

Die Herstellung des Personalausweises erfolgt durch die Bundesdruckerei Berlin. Nach Antragstellung im Stadtbüro beträgt die Lieferzeit von Personalausweisen ca. 2-3 Wochen. Besonders in der Urlaubszeit verlängert sich die Lieferzeit um mehrere Wochen!

Gültigkeiten

  • Personen ab 24 Jahren - 10 Jahre

  • Personen unter 24 Jahren - 6 Jahre

  • vorläufiger Personalausweis - höchstens 3 Monate

Namensänderung durch anstehende Eheschließung

Ändert sich durch eine anstehende Eheschließung zukünftig der Familienname, kann schon vorab ein neuer Personalausweis mit dem künftig geltenden Namen beantragt werden, wenn sofort nach der Eheschließung eine Reise angetreten wird. Bei der Antragstellung, die frühestens 8 Wochen vor dem Termin beim Standesamt erfolgen kann, ist die Bescheinigung des Standesamtes über die Anmeldung der Eheschließung (früher Aufgebot) vorzulegen, aus der sich auch die künftige Namensführung ergibt. Die Aushändigung des fertigen Personalausweises kann erst nach vollzogener Eheschließung erfolgen.

Verlust melden

Einen Verlust oder Diebstahl Ihres Personalausweises, ist bei einer Passbehörde oder Polizeidienststelle unverzüglich anzuzeigen. Bei Verlust des Personalausweises im Ausland müssen Reisende Kontakt mit der deutschen Auslandsvertretung aufnehmen.

Telefonische Sperrhotline

  • Die telefonische Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der aus dem deutschen Fest- oder Mobilfunknetz und aus dem EU-Ausland gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar.

  • Aus dem Nicht-EU-Ausland wählen Sie bitte +49 116 116 oder +49 30 40 50 40 50 (gebührenpflichtig). Bitte beachten Sie, dass einige Länder eine andere Landesvorwahl für Deutschland nutzen. Eine Liste der Auslandsvorwahlen finden Sie auf der Internetseite des Vereins SPERR-NOTRUF 116 116 e. V.

  • Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.

  • Der Online-Ausweis wird umgehend gesperrt.

  • Solange der Online-Ausweis gesperrt ist, kann er nicht verwendet werden.

  • Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen. Weder der Sperrnotruf noch das Bürgeramt können die Sperrung der Unterschriftsfunktion vornehmen.

  • Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen. Weder der Sperrnotruf noch das Bürgeramt können die Sperrung der Unterschriftsfunktion vornehmen.

Ausstellung von Personalausweisen
Antragstellende Person ab 24 Jahren37 Euro 
Antragstellende Person unter 24 Jahren22,80 Euro 
Vorläufiger Personalausweis10 Euro 
Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt außerhalb des Hauptwohnsitzes oder einer örtlich nicht zuständigen Auslandsvertretungzusätzlich 13 Euro
Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Auslandzusätzlich 30 Euro
Antragstellung bei einer konsularischen oder diplomatischen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Auslandzusätzlich 41 Euro
Weitere Gebührenregelungen
Erstmaliges Setzen der selbstgewählten, 6-stelligen PIN bei der Dokumentenaushändigung oder nach Vollendung des 16. Lebensjahresgebührenfrei
Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktiongebührenfrei
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen)gebührenfrei
Ändern der Anschrift bei Wohnortwechsel (Umzug)gebührenfrei
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfallgebührenfrei
Entsperren der Online-Ausweisfunktiongebührenfrei

 

  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass

  • bei Erstbeantragung Ihre Personenstandsurkunde

  • aktuelles biometrisches Lichtbild bis 30.04.2025 in Papierform (s. Fotomustertafel)

  • ab 01.05.2025 digitales Lichtbild

Fotodienstleister sind unter folgenden Links zu finden:

https://alfo-passbild.com/fotograf-in-der-naehe/ oder https://www.dm.de/services/services-im-markt/fotoservice/passbild-service-51462

Personalausweisgesetz, Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen, Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis

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