Am 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst.
Der neue Personalausweis ist mehr als ein modernes hoheitliches Dokument - er ist eine Multifunktionskarte. Er ermöglicht drei völlig neue Funktionen:
Foto mit biometrischen Vorgaben Einsatz nur bei hoheitlichen Kontrollen an Grenze und im Inland Identität des Ausweisinhabers ist festzustellen. Fingerabdrücke pflicht, ab 01. August 2021
Diensteanbieter aus Wirtschaft und Verwaltung können künftig elektronische Dienste anbieten, bei denen sich die Nutzer mit dem neuen Personalausweis anmelden und registrieren kann.
Anbieter müssen erfolgreich eine staatliche Berechtigung beantragt haben.
Die eID-Funktion kann erst mit 16 Jahren (Ausweispflicht) verwendet werden. Der Bürger bestimmt, welche Daten er übermitteln will (Bestätigung immer durch die PIN).
Vorgesehen für das rechtsverbindliche Unterzeichnen elektronischer Dokumente und E-Mails.
Dient nicht dem Identifizieren, sondern dem verbindlichen Signieren von Dokumenten auf dem elektronischen Weg, die der Schriftform bedürfen (Miet, Versicherungs-, Darlehensverträge, Vollmachten usw.).
Datensicherheit
Alle Informationen und Übertragungen werden mit international anerkannten und etablierten Verschlüsselungsverfahren sicher geschützt. Ein auf Berechtigungszertifikaten basierendes Zugriffssystem regelt darüber hinaus, wer auf welche personenbezogenen Ausweisdaten zugreifen darf.
Schutz vor Missbrauch
Verpflichtend wird immer das Lichtbild digital auf dem Chip des Ausweises gespeichert sein. Für Bürgerinnen und Bürger ist es ab dem 01.08.2021 auch Pflicht die Fingerabdrücke mit aufzunehmen. Die Nutzung biometrischer Daten erhöht die Bindung zwischen Ausweisinhaber und Dokument deutlich und schützt damit vor Missbrauch. Die Daten dürfen nur von den zur Identitätsprüfung berechtigten Behörden eingesehen werden. Der neue Personalausweis schafft die Sicherheitsinfrastruktur der Informationsgesellschaft. Er schützt vor Datenmissbrauch und Identitätsdiebstählen und fördert darüber hinaus aktiv die Datensparsamkeit.
Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:
www.personalausweisportal.de
Gültigkeit:
Personalausweise sind in der Regel 10 Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit 6 Jahre Vorläufige Personalausweise sind höchstens drei Monate gültig.
Auslandsreise - das brauchen Sie!
Für die Aus- oder Einreise über die Staatsgrenze der Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Wenn Sie innerhalb Europas verreisen, genügt in der Regel ein gültiger Personalausweis. Für Kinder unter 12 Jahren reicht in der Regel der Kinderreisepass aus. Welche Dokumente Sie für Ihre Reise brauchen und ob Sie beispielsweise ein Visum benötigen, können Sie u.a. bei den Reiseveranstaltern, den Automobilclubs, den Auslandsvertretungen Ihres Urlaubslandes oder in den Stadtbüros erfragen. Auch auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de gibt es diese und viele weitere Informationen zu Ihrem Urlaubsziel.
Verbindliche Auskünfte über Einreisebestimmungen erhalten Sie ausschließlich bei den jeweiligen Auslandsvertretungen.
Da der Reisepass (ePass) und der Personalausweis zentral in der Bundesdruckerei in Berlin erstellt werden, liegen diese Dokumente ca. zwei bis drei Wochen nach der Antragstellung vor. Bitte bringen Sie zur Abholung Ihren bisherigen Personalausweis / Reisepass mit, da diese entwertet und ausgetragen werden müssen. Auf Wunsch geben wir Ihnen den Ausweis als Andenken zurück.
Sollten Sie sich versehentlich nicht rechtzeitig um die Beantragung eines Ausweisdokumentes gekümmert haben, können Sie von uns für die meisten Länder ein vorläufiges Ausweisdokument erhalten.
Personalausweis
Um einen Personalausweis beantragen zu können, müssen Sie 16 Jahre alt sein und in Arnsberg Ihren Hauptwohnsitz haben.
Bei einer Antragstellung unter 16 Jahren werden die Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten sowie deren Ausweise benötigt. Leben die Eltern getrennt, reicht in der Regel die Einverständniserkärung des Elternteils aus, bei dem das Kind wohnt.
Der Antrag wird in Ihrem Beisein ausgefüllt und muss eigenhändig unterschrieben werden, Sie können sich also bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.
Benötigen Sie Ihren Ausweis sofort, erhalten Sie bei uns einen vorläufigen Personalausweis, der drei Monate gültig ist. Gleichzeitig sollten Sie den “endgültigen” Personalausweis mitbeantragen.
Personalausweisgesetz, Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Bei Antragstellung unter 16 Jahren zusätzlich:
Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten sowie deren Ausweise. Leben die Eltern getrennt, reicht in der Regel die Einverständniserklärung des Elternteils aus, bei dem das Kind wohnt.
Übersicht über die Gebührenregelungen zum neuen Personalausweis
Ausstellung von Personalausweisen ab 1. November 2010
Antragsteller ab 24 Jahren*° | 37,00 Euro |
Antragsteller unter 24 Jahren*° | 22,80 Euro |
Vorläufiger Personalausweis* | 10,00 Euro |
*Die Gebühren sind um 13 Euro/pro Dokument anzuheben, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person
vorgenommen wird.
°Die Gebühr ist um 30 Euro/pro Dokument anzuheben, wenn die Amtshandlung von einer nicht zuständigen Behörde auf Veranlassung einer Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, vorgenommen wird.
Weitere Gebührenregelungen
Erstmaliges Aktivieren bzw. Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres | gebührenfrei |
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) | gebührenfrei |
Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei |
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
Entsperren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates | Festlegung durch jeweiligen Anbieter |
Am 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst.
Der neue Personalausweis ist mehr als ein modernes hoheitliches Dokument - er ist eine Multifunktionskarte. Er ermöglicht drei völlig neue Funktionen:
Foto mit biometrischen Vorgaben Einsatz nur bei hoheitlichen Kontrollen an Grenze und im Inland Identität des Ausweisinhabers ist festzustellen. Fingerabdrücke pflicht, ab 01. August 2021
Diensteanbieter aus Wirtschaft und Verwaltung können künftig elektronische Dienste anbieten, bei denen sich die Nutzer mit dem neuen Personalausweis anmelden und registrieren kann.
Anbieter müssen erfolgreich eine staatliche Berechtigung beantragt haben.
Die eID-Funktion kann erst mit 16 Jahren (Ausweispflicht) verwendet werden. Der Bürger bestimmt, welche Daten er übermitteln will (Bestätigung immer durch die PIN).
Vorgesehen für das rechtsverbindliche Unterzeichnen elektronischer Dokumente und E-Mails.
Dient nicht dem Identifizieren, sondern dem verbindlichen Signieren von Dokumenten auf dem elektronischen Weg, die der Schriftform bedürfen (Miet, Versicherungs-, Darlehensverträge, Vollmachten usw.).
Datensicherheit
Alle Informationen und Übertragungen werden mit international anerkannten und etablierten Verschlüsselungsverfahren sicher geschützt. Ein auf Berechtigungszertifikaten basierendes Zugriffssystem regelt darüber hinaus, wer auf welche personenbezogenen Ausweisdaten zugreifen darf.
Schutz vor Missbrauch
Verpflichtend wird immer das Lichtbild digital auf dem Chip des Ausweises gespeichert sein. Für Bürgerinnen und Bürger ist es ab dem 01.08.2021 auch Pflicht die Fingerabdrücke mit aufzunehmen. Die Nutzung biometrischer Daten erhöht die Bindung zwischen Ausweisinhaber und Dokument deutlich und schützt damit vor Missbrauch. Die Daten dürfen nur von den zur Identitätsprüfung berechtigten Behörden eingesehen werden. Der neue Personalausweis schafft die Sicherheitsinfrastruktur der Informationsgesellschaft. Er schützt vor Datenmissbrauch und Identitätsdiebstählen und fördert darüber hinaus aktiv die Datensparsamkeit.
Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:
www.personalausweisportal.de
Gültigkeit:
Personalausweise sind in der Regel 10 Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit 6 Jahre Vorläufige Personalausweise sind höchstens drei Monate gültig.
Auslandsreise - das brauchen Sie!
Für die Aus- oder Einreise über die Staatsgrenze der Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Wenn Sie innerhalb Europas verreisen, genügt in der Regel ein gültiger Personalausweis. Für Kinder unter 12 Jahren reicht in der Regel der Kinderreisepass aus. Welche Dokumente Sie für Ihre Reise brauchen und ob Sie beispielsweise ein Visum benötigen, können Sie u.a. bei den Reiseveranstaltern, den Automobilclubs, den Auslandsvertretungen Ihres Urlaubslandes oder in den Stadtbüros erfragen. Auch auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de gibt es diese und viele weitere Informationen zu Ihrem Urlaubsziel.
Verbindliche Auskünfte über Einreisebestimmungen erhalten Sie ausschließlich bei den jeweiligen Auslandsvertretungen.
Da der Reisepass (ePass) und der Personalausweis zentral in der Bundesdruckerei in Berlin erstellt werden, liegen diese Dokumente ca. zwei bis drei Wochen nach der Antragstellung vor. Bitte bringen Sie zur Abholung Ihren bisherigen Personalausweis / Reisepass mit, da diese entwertet und ausgetragen werden müssen. Auf Wunsch geben wir Ihnen den Ausweis als Andenken zurück.
Sollten Sie sich versehentlich nicht rechtzeitig um die Beantragung eines Ausweisdokumentes gekümmert haben, können Sie von uns für die meisten Länder ein vorläufiges Ausweisdokument erhalten.
Personalausweis
Um einen Personalausweis beantragen zu können, müssen Sie 16 Jahre alt sein und in Arnsberg Ihren Hauptwohnsitz haben.
Bei einer Antragstellung unter 16 Jahren werden die Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten sowie deren Ausweise benötigt. Leben die Eltern getrennt, reicht in der Regel die Einverständniserkärung des Elternteils aus, bei dem das Kind wohnt.
Der Antrag wird in Ihrem Beisein ausgefüllt und muss eigenhändig unterschrieben werden, Sie können sich also bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.
Benötigen Sie Ihren Ausweis sofort, erhalten Sie bei uns einen vorläufigen Personalausweis, der drei Monate gültig ist. Gleichzeitig sollten Sie den “endgültigen” Personalausweis mitbeantragen.
Personalausweisgesetz, Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis
Bei Antragstellung unter 16 Jahren zusätzlich:
Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten sowie deren Ausweise. Leben die Eltern getrennt, reicht in der Regel die Einverständniserklärung des Elternteils aus, bei dem das Kind wohnt.
Übersicht über die Gebührenregelungen zum neuen Personalausweis
Ausstellung von Personalausweisen ab 1. November 2010
Antragsteller ab 24 Jahren*° | 37,00 Euro |
Antragsteller unter 24 Jahren*° | 22,80 Euro |
Vorläufiger Personalausweis* | 10,00 Euro |
*Die Gebühren sind um 13 Euro/pro Dokument anzuheben, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person
vorgenommen wird.
°Die Gebühr ist um 30 Euro/pro Dokument anzuheben, wenn die Amtshandlung von einer nicht zuständigen Behörde auf Veranlassung einer Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, vorgenommen wird.
Weitere Gebührenregelungen
Erstmaliges Aktivieren bzw. Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres | gebührenfrei |
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) | gebührenfrei |
Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei |
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
Entsperren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates | Festlegung durch jeweiligen Anbieter |
Sandra
Ante
FD-Leitung Stadtbüro + Rentenstelle
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Unser
Stadtbüro
Sandra
Ante
FD-Leitung Stadtbüro + Rentenstelle
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Am 1. November 2010 hat der neue Personalausweis im Scheckkartenformat den bisherigen Personalausweis abgelöst.
Der neue Personalausweis ist mehr als ein modernes hoheitliches Dokument - er ist eine Multifunktionskarte. Er ermöglicht drei völlig neue Funktionen:
Foto mit biometrischen Vorgaben Einsatz nur bei hoheitlichen Kontrollen an Grenze und im Inland Identität des Ausweisinhabers ist festzustellen. Fingerabdrücke pflicht, ab 01. August 2021
Diensteanbieter aus Wirtschaft und Verwaltung können künftig elektronische Dienste anbieten, bei denen sich die Nutzer mit dem neuen Personalausweis anmelden und registrieren kann.
Anbieter müssen erfolgreich eine staatliche Berechtigung beantragt haben.
Die eID-Funktion kann erst mit 16 Jahren (Ausweispflicht) verwendet werden. Der Bürger bestimmt, welche Daten er übermitteln will (Bestätigung immer durch die PIN).
Vorgesehen für das rechtsverbindliche Unterzeichnen elektronischer Dokumente und E-Mails.
Dient nicht dem Identifizieren, sondern dem verbindlichen Signieren von Dokumenten auf dem elektronischen Weg, die der Schriftform bedürfen (Miet, Versicherungs-, Darlehensverträge, Vollmachten usw.).
Datensicherheit
Alle Informationen und Übertragungen werden mit international anerkannten und etablierten Verschlüsselungsverfahren sicher geschützt. Ein auf Berechtigungszertifikaten basierendes Zugriffssystem regelt darüber hinaus, wer auf welche personenbezogenen Ausweisdaten zugreifen darf.
Schutz vor Missbrauch
Verpflichtend wird immer das Lichtbild digital auf dem Chip des Ausweises gespeichert sein. Für Bürgerinnen und Bürger ist es ab dem 01.08.2021 auch Pflicht die Fingerabdrücke mit aufzunehmen. Die Nutzung biometrischer Daten erhöht die Bindung zwischen Ausweisinhaber und Dokument deutlich und schützt damit vor Missbrauch. Die Daten dürfen nur von den zur Identitätsprüfung berechtigten Behörden eingesehen werden. Der neue Personalausweis schafft die Sicherheitsinfrastruktur der Informationsgesellschaft. Er schützt vor Datenmissbrauch und Identitätsdiebstählen und fördert darüber hinaus aktiv die Datensparsamkeit.
Weitere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link:
www.personalausweisportal.de
Gültigkeit:
Personalausweise sind in der Regel 10 Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit 6 Jahre Vorläufige Personalausweise sind höchstens drei Monate gültig.
Auslandsreise - das brauchen Sie!
Für die Aus- oder Einreise über die Staatsgrenze der Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass. Wenn Sie innerhalb Europas verreisen, genügt in der Regel ein gültiger Personalausweis. Für Kinder unter 12 Jahren reicht in der Regel der Kinderreisepass aus. Welche Dokumente Sie für Ihre Reise brauchen und ob Sie beispielsweise ein Visum benötigen, können Sie u.a. bei den Reiseveranstaltern, den Automobilclubs, den Auslandsvertretungen Ihres Urlaubslandes oder in den Stadtbüros erfragen. Auch auf der Homepage des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de gibt es diese und viele weitere Informationen zu Ihrem Urlaubsziel.
Verbindliche Auskünfte über Einreisebestimmungen erhalten Sie ausschließlich bei den jeweiligen Auslandsvertretungen.
Da der Reisepass (ePass) und der Personalausweis zentral in der Bundesdruckerei in Berlin erstellt werden, liegen diese Dokumente ca. zwei bis drei Wochen nach der Antragstellung vor. Bitte bringen Sie zur Abholung Ihren bisherigen Personalausweis / Reisepass mit, da diese entwertet und ausgetragen werden müssen. Auf Wunsch geben wir Ihnen den Ausweis als Andenken zurück.
Sollten Sie sich versehentlich nicht rechtzeitig um die Beantragung eines Ausweisdokumentes gekümmert haben, können Sie von uns für die meisten Länder ein vorläufiges Ausweisdokument erhalten.
Personalausweis
Um einen Personalausweis beantragen zu können, müssen Sie 16 Jahre alt sein und in Arnsberg Ihren Hauptwohnsitz haben.
Bei einer Antragstellung unter 16 Jahren werden die Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten sowie deren Ausweise benötigt. Leben die Eltern getrennt, reicht in der Regel die Einverständniserkärung des Elternteils aus, bei dem das Kind wohnt.
Der Antrag wird in Ihrem Beisein ausgefüllt und muss eigenhändig unterschrieben werden, Sie können sich also bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.
Benötigen Sie Ihren Ausweis sofort, erhalten Sie bei uns einen vorläufigen Personalausweis, der drei Monate gültig ist. Gleichzeitig sollten Sie den “endgültigen” Personalausweis mitbeantragen.
Übersicht über die Gebührenregelungen zum neuen Personalausweis
Ausstellung von Personalausweisen ab 1. November 2010
Antragsteller ab 24 Jahren*° | 37,00 Euro |
Antragsteller unter 24 Jahren*° | 22,80 Euro |
Vorläufiger Personalausweis* | 10,00 Euro |
*Die Gebühren sind um 13 Euro/pro Dokument anzuheben, wenn die Amtshandlung auf Veranlassung der antragstellenden Person
vorgenommen wird.
°Die Gebühr ist um 30 Euro/pro Dokument anzuheben, wenn die Amtshandlung von einer nicht zuständigen Behörde auf Veranlassung einer Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, vorgenommen wird.
Weitere Gebührenregelungen
Erstmaliges Aktivieren bzw. Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres | gebührenfrei |
Ändern der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen) | gebührenfrei |
Ändern der Anschrift bei Umzügen | gebührenfrei |
Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall | gebührenfrei |
Entsperren der Online-Ausweisfunktion | gebührenfrei |
Kosten für das Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates | Festlegung durch jeweiligen Anbieter |
Bei Antragstellung unter 16 Jahren zusätzlich:
Einverständniserklärungen der Sorgeberechtigten sowie deren Ausweise. Leben die Eltern getrennt, reicht in der Regel die Einverständniserklärung des Elternteils aus, bei dem das Kind wohnt.
Personalausweisgesetz, Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis