Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung. Die Grundsteuer wird als Realsteuer von den Gemeinden und Städten gemäß Art. 106 Abs. 6 Grundgesetz erhoben. 


Grundsteuerwert
Man unterscheidet zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B. Die Grundsteuer A (agrarisch) wird auf Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft und die Grundsteuer B (baulich) für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben, Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ist der vom Finanzamt festgestellte Grundsteuerwert.


Grundsteuermessbetrag
Die Grundsteuermesszahl wird als Anteil vom Grundsteuerwert angegeben und dient zur Berechnung des Grundsteuermessbetrages.

 

Grundstücksart

Die Grundstücksart (z. B. Einfamilienhaus) wird durch das Finanzamt ermittelt und auf dem Grundsteuermessbescheid mitgeteilt. Die Stadt Arnsberg ist an diese Feststellung gebunden.


Hebesatz
Die Festlegung des Hebesatzes erfolgt durch Beschluss des Rates der Stadt Arnsberg. Seit dem 01.01.2025 ist in der Stadt Arnsberg der differenzierte Hebesatz für die Grundsteuer B anzuwenden. Dieser teilt sich auf in Grundsteuer B 1 für Wohngrundstücke (Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum) 

und B 2 für Nichtwohngrundstücke (unbebaute, sonstige bebaute und gemischt genutzte Grundstücke, Teileigentum und Geschäftsgrundstücke).

Hebesatzsatzung


Berechnung

Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert.

 Grundsteuermessbetrag * Hebesatz = Jahressteuer

Die Grundsteuer wird für ein Kalenderjahr festgesetzt und wird je zu einem Viertel ihres Jahresbetrages am  15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.

Auf Antrag kann die Grundsteuer auch als Jahressteuer (Fälligkeit 01.07. d. Jahres) festgesetzt werden.  Diese Fälligkeit gilt dann jeweils für alle mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzten Gebühren und Abgaben.

Formular Jahreszahler


Zu beachten: Grundstücksveräußerungen wirken sich steuerlich erst auf den 01.01. des Folgejahres aus. ( § 9 Abs. 1 Grundsteuergesetz). Das bedeutet: Wer am 01.01. eines Jahres Eigentümer und Steuerschuldner war, schuldet die gesamte Jahressteuer. Das zuständige Finanzamt ändert den Grundsteuerwert- und den Grundsteuermessbescheid erst mit Wirkung zum folgenden 1. Januar. Die steuererhebende Gemeinde darf davon nicht abweichen und wird somit die Grundsteuer für das laufende Jahr vom Alteigentümer fordern und sich erst im folgenden Jahr an den neuen Eigentümer wenden. 

Formular: Mitteilung über einen Eigentümerwechsel

Einwendungen gegen die Festsetzung des Grundsteuerwertes, der Grundstücksart, des Grundsteuermessbetrages oder gegen die Grundsteuerpflicht sind beim Finanzamt Arnsberg zu erheben. 

 

Zustellvollmacht
Wenn jeglicher Schriftverkehr hinsichtlich der Grundsteuer/Grundbesitzbabgaben ausschließlich mit einer von Ihnen als Steuerpflichtige/Steuerpflichtiger bestimmten Person (z.B. Hausverwalter) erfolgen soll, benötigt die Stadtverwaltung eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht.

 

Grundbesitzabgaben

Kontakt

Grundbesitzabgaben übrige Stadtteile

Hellefelder Straße 8 - Eingang Hellefelder Straße
Hellefelder Straße 8
59821 Arnsberg

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung

Grundbesitzabgaben Arnsberg

Hellefelder Straße 8 - Eingang Hellefelder Straße
Hellefelder Straße 8
59821 Arnsberg

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung

Grundbesitzabgaben Neheim und Hüsten

Hellefelder Straße 8 - Eingang Hellefelder Straße
Hellefelder Straße 8
59821 Arnsberg

Öffnungszeiten
Tag
Montag:08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag:08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch:08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag:08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag:08.30 - 12.00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung