Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung. Die Grundsteuer wird als Realsteuer von den Gemeinden und Städten gemäß Art. 106 Abs. 6 Grundgesetz erhoben.
Grundsteuerwert
Man unterscheidet zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B. Die Grundsteuer A (agrarisch) wird auf Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft und die Grundsteuer B (baulich) für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben, Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ist der vom Finanzamt festgestellte Grundsteuerwert.
Grundsteuermessbetrag
Die Grundsteuermesszahl wird als Anteil vom Grundsteuerwert angegeben und dient zur Berechnung des Grundsteuermessbetrages.
Grundstücksart
Die Grundstücksart (z. B. Einfamilienhaus) wird durch das Finanzamt ermittelt und auf dem Grundsteuermessbescheid mitgeteilt. Die Stadt Arnsberg ist an diese Feststellung gebunden.
Hebesatz
Die Festlegung des Hebesatzes erfolgt durch Beschluss des Rates der Stadt Arnsberg. Seit dem 01.01.2025 ist in der Stadt Arnsberg der differenzierte Hebesatz für die Grundsteuer B anzuwenden. Dieser teilt sich auf in Grundsteuer B 1 für Wohngrundstücke (Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum)
und B 2 für Nichtwohngrundstücke (unbebaute, sonstige bebaute und gemischt genutzte Grundstücke, Teileigentum und Geschäftsgrundstücke).
Hebesatzsatzung
Berechnung
Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert.
Grundsteuermessbetrag * Hebesatz = Jahressteuer
Die Grundsteuer wird für ein Kalenderjahr festgesetzt und wird je zu einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.
Auf Antrag kann die Grundsteuer auch als Jahressteuer (Fälligkeit 01.07. d. Jahres) festgesetzt werden. Diese Fälligkeit gilt dann jeweils für alle mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzten Gebühren und Abgaben.
Formular Jahreszahler
Zu beachten: Grundstücksveräußerungen wirken sich steuerlich erst auf den 01.01. des Folgejahres aus. ( § 9 Abs. 1 Grundsteuergesetz). Das bedeutet: Wer am 01.01. eines Jahres Eigentümer und Steuerschuldner war, schuldet die gesamte Jahressteuer. Das zuständige Finanzamt ändert den Grundsteuerwert- und den Grundsteuermessbescheid erst mit Wirkung zum folgenden 1. Januar. Die steuererhebende Gemeinde darf davon nicht abweichen und wird somit die Grundsteuer für das laufende Jahr vom Alteigentümer fordern und sich erst im folgenden Jahr an den neuen Eigentümer wenden.
Formular: Mitteilung über einen Eigentümerwechsel
Einwendungen gegen die Festsetzung des Grundsteuerwertes, der Grundstücksart, des Grundsteuermessbetrages oder gegen die Grundsteuerpflicht sind beim Finanzamt Arnsberg zu erheben.
Zustellvollmacht
Wenn jeglicher Schriftverkehr hinsichtlich der Grundsteuer/Grundbesitzbabgaben ausschließlich mit einer von Ihnen als Steuerpflichtige/Steuerpflichtiger bestimmten Person (z.B. Hausverwalter) erfolgen soll, benötigt die Stadtverwaltung eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht.
Grundsteuergesetz, Bewertungsgesetz, Abgabenordnung, Hebesatzsatzung, Gesetz über die Einführung einer optionalen Festlegung differenzierter Hebesätze
Nicole
Stiefermann
Grundbesitzabgaben übrige Stadtteile
steuern-grundbesitz
Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Bettina
Gasper
Grundbesitzabgaben Arnsberg
steuern-grundbesitz
Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Lutz
Terlohr
Grundbesitzabgaben Neheim und Hüsten
steuern-grundbesitz
Montag
08.30 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch
08.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag
08.30 - 12.00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung. Die Grundsteuer wird als Realsteuer von den Gemeinden und Städten gemäß Art. 106 Abs. 6 Grundgesetz erhoben.
Grundsteuerwert
Man unterscheidet zwischen Grundsteuer A und Grundsteuer B. Die Grundsteuer A (agrarisch) wird auf Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft und die Grundsteuer B (baulich) für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude erhoben, Berechnungsgrundlage der Grundsteuer ist der vom Finanzamt festgestellte Grundsteuerwert.
Grundsteuermessbetrag
Die Grundsteuermesszahl wird als Anteil vom Grundsteuerwert angegeben und dient zur Berechnung des Grundsteuermessbetrages.
Grundstücksart
Die Grundstücksart (z. B. Einfamilienhaus) wird durch das Finanzamt ermittelt und auf dem Grundsteuermessbescheid mitgeteilt. Die Stadt Arnsberg ist an diese Feststellung gebunden.
Hebesatz
Die Festlegung des Hebesatzes erfolgt durch Beschluss des Rates der Stadt Arnsberg. Seit dem 01.01.2025 ist in der Stadt Arnsberg der differenzierte Hebesatz für die Grundsteuer B anzuwenden. Dieser teilt sich auf in Grundsteuer B 1 für Wohngrundstücke (Ein- und Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum)
und B 2 für Nichtwohngrundstücke (unbebaute, sonstige bebaute und gemischt genutzte Grundstücke, Teileigentum und Geschäftsgrundstücke).
Hebesatzsatzung
Berechnung
Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert.
Grundsteuermessbetrag * Hebesatz = Jahressteuer
Die Grundsteuer wird für ein Kalenderjahr festgesetzt und wird je zu einem Viertel ihres Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.
Auf Antrag kann die Grundsteuer auch als Jahressteuer (Fälligkeit 01.07. d. Jahres) festgesetzt werden. Diese Fälligkeit gilt dann jeweils für alle mit dem Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzten Gebühren und Abgaben.
Formular Jahreszahler
Zu beachten: Grundstücksveräußerungen wirken sich steuerlich erst auf den 01.01. des Folgejahres aus. ( § 9 Abs. 1 Grundsteuergesetz). Das bedeutet: Wer am 01.01. eines Jahres Eigentümer und Steuerschuldner war, schuldet die gesamte Jahressteuer. Das zuständige Finanzamt ändert den Grundsteuerwert- und den Grundsteuermessbescheid erst mit Wirkung zum folgenden 1. Januar. Die steuererhebende Gemeinde darf davon nicht abweichen und wird somit die Grundsteuer für das laufende Jahr vom Alteigentümer fordern und sich erst im folgenden Jahr an den neuen Eigentümer wenden.
Formular: Mitteilung über einen Eigentümerwechsel
Einwendungen gegen die Festsetzung des Grundsteuerwertes, der Grundstücksart, des Grundsteuermessbetrages oder gegen die Grundsteuerpflicht sind beim Finanzamt Arnsberg zu erheben.
Zustellvollmacht
Wenn jeglicher Schriftverkehr hinsichtlich der Grundsteuer/Grundbesitzbabgaben ausschließlich mit einer von Ihnen als Steuerpflichtige/Steuerpflichtiger bestimmten Person (z.B. Hausverwalter) erfolgen soll, benötigt die Stadtverwaltung eine von Ihnen ausgestellte Vollmacht.
Hellefelder Straße 8 - Eingang Hellefelder Straße
Hellefelder Straße 8
59821
Arnsberg
Tag | |
---|---|
Montag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30 - 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Freitag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung
Hellefelder Straße 8 - Eingang Hellefelder Straße
Hellefelder Straße 8
59821
Arnsberg
Tag | |
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Montag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30 - 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Freitag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung
Hellefelder Straße 8 - Eingang Hellefelder Straße
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59821
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Tag | |
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Montag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
Dienstag: | 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch: | 08.30 - 12.00 Uhr |
Donnerstag: | 08.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr |
Freitag: | 08.30 - 12.00 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung