Abfallgebühren

Neubestellungen und Änderungen von Restabfallbehältern dürfen nur vom Grundstückseigentümer oder von einer beauftragten Person mit schriftlicher Vollmacht beantragt werden.

Die Gebühr für die Behälterauslieferung , -abholung, und -tausch beträgt 31,00 € je Anfahrt. Die Erstausstattung von Neubauten mit Abfallbehältern ist gebührenfrei.

Grundgebühren ab dem 01.01.2022 je Restabfallbehälter jährlich:

  • 120 l-Behälter:  202,29 €                                                                   
  • 240 l-Behälter:  356,96 €

      (inklusive Papiertonne und Biotonne)            

Jede zusätzliche Leerung eines Restabfallbehälters (120 Liter oder 240 Liter) außerhalb des festgelegten Abfuhrturnus ist mit 36,00 Euro je Anfahrt gebührenpflichtig.

Die Leerung eines überfüllten Restabfallbehälters ist mit zusätzlich 36,00 Euro gebührenpflichtig.

Muss eine Biotonne wegen Fehlbefüllung als Restmüll gesondert geleert werden, so ist diese Leerung mit 36,00 Euro je Anfahrt gebührenpflichtig.                                         

Restabfallbehälter und Papiertonne werden alle 4 Wochen, die Biotonne alle 2 Wochen geleert.

Der Abgabepreis für einen in den Stadtbüros erhältlichen Restabfallsack beträgt 8,00 Euro.

Hinweis:    
Die Gebühren für die 120 l und 240 l Restabfallbehälter werden leerungsunabhängig erhoben.   
 

1100 l-Behälter:                                                                                                                       

  • 1.834,03 €  bei 14-tägiger Leerung                                                  
  • 3.668,06 €  bei einmal wöchentlicher Leerung
  • 7.336,12 €  bei zweimal wöchentlicher Leerung


Jede zusätzliche Leerung außerhalb des gewählten Abfuhrturnus ist mit 82,00 € gebührenpflichtig.
      

Ermäßigung/Billigkeitsregel:

Es besteht die Möglichkeit eine Ermäßigung auf die Gebühr für den 120-Liter-Restabfallbehälter zu erhalten, insofern das angeschlosssene Grundstück während des gesamten Kalenderjahres 2023 nachweislich nur von einer oder zwei Personen bewohnt war, und die Anzahl der Leerungen bei einer Person vier und bei zwei Personen acht Leerungen nicht überschreitet.
Die Ermäßigung beträgt in solchen Fällen für eine Person 50% der Gebühr und für zwei Personen 25% der Gebühr.

Die Ermäßigungsvoraussetzungen für das abgelaufene Jahr werden im Folgejahr von Amts wegen geprüft. Eine Antragstellung ist in der Regel nicht mehr erforderlich.


Eigenkompostieren ohne Biotonne:

Eigenkompostierern ohne Biotonne kann ein Nachlass auf die Müllgebühr von 16,00 Euro jährlich gewährt werden.
Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • Schriftlicher Antrag
  • 50 m² Mindestnutzgartenfläche je Bewohner des Grundstücks

Bei erstmaliger Beantragung wird der Nachlass für die verbleibenden vollen Monate des betreffenden Jahres anteilig nach Zwölfteln gewährt. Der Nachlass wird jeweils für 5 Jahre gewährt. Danach kann der Antrag neu gestellt werden.

 

  • Die Einheitswert-Nummer des Grundstücks (diese finden Sie auf Ihrem Grundbesitzabgabenbescheid).
  • Die Nummer Ihres bisherigen Abfallbehälters, wenn Sie den Behälter tauschen oder abgeben möchten. Sie befindet sich an der Vorderseite der Behälter-Schürze. Die Nummer steht auf einem weißen Aufkleber oder in weißer Schrift auf dem Behälter.
Müllgebühr, Mülltonne, Abfalltonne, Grundbesitzabgaben

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