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Der Antrag kann persönlich in einem der Stadtbüros gestellt werden, wenn Sie in Arnsberg mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind (Antrag für Privatpersonen), oder Ihr Firmensitz (Antrag für juristische Personen) in Arnsberg ist.
Nach Aussage des Bundesamtes für Justiz muss dieser Antrag persönlich im Stadtbüro beantragt werden. Eine Beantragung per Post / Mail o.ä. ist nicht mehr möglich.
NEU: Seit September 2014 können Sie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister auch über das Online-Portal des Bundesamt für Justiz (BfJ) beantragen. Vorraussetzung dafür ist, daß Sie den neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion haben. Zum Online-Portal des BfJ gelangen Sie hier.
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird ausschließlich in Bonn ausgestellt.
Es dauert ca. 10-14 Tage, bis die Auskunft vom Bundeszentralregister aus Bonn vorliegt.
Eine natürliche Person bzw. der gesetzliche Vertreter einer juristischen Person (z.B. Gesellschaft oder eine eingetragene Firma) kann eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.
Falls die Auskunft direkt an eine Behörde erteilt werden soll, benötigen wir die Anschrift der Behörde sowie den Verwendungszweck (z.B. Aktenzeichen).
13,00 Euro
Gebührenbefreiungen sind nicht möglich!
Unser
Stadtbüro
Der Antrag kann persönlich in einem der Stadtbüros gestellt werden, wenn Sie in Arnsberg mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind (Antrag für Privatpersonen), oder Ihr Firmensitz (Antrag für juristische Personen) in Arnsberg ist.
Nach Aussage des Bundesamtes für Justiz muss dieser Antrag persönlich im Stadtbüro beantragt werden. Eine Beantragung per Post / Mail o.ä. ist nicht mehr möglich.
NEU: Seit September 2014 können Sie den Auszug aus dem Gewerbezentralregister auch über das Online-Portal des Bundesamt für Justiz (BfJ) beantragen. Vorraussetzung dafür ist, daß Sie den neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion haben. Zum Online-Portal des BfJ gelangen Sie hier.
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird ausschließlich in Bonn ausgestellt.
Es dauert ca. 10-14 Tage, bis die Auskunft vom Bundeszentralregister aus Bonn vorliegt.
Eine natürliche Person bzw. der gesetzliche Vertreter einer juristischen Person (z.B. Gesellschaft oder eine eingetragene Firma) kann eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen.
Falls die Auskunft direkt an eine Behörde erteilt werden soll, benötigen wir die Anschrift der Behörde sowie den Verwendungszweck (z.B. Aktenzeichen).
13,00 Euro
Gebührenbefreiungen sind nicht möglich!
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