Informationen zum Grundbesitzabgabenbescheid

Der Rat der Stadt Arnsberg hat am 27.06.2024 den städtischen Doppelhaushalt 2024/2025 beraten und die Hebesätze der kommunalen Steuern - erstmals seit der letzten Erhöhung zum 01.01.2013 - für das Jahr 2024 neu festgesetzt:

  • Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) + 50 Hebesatzpunkte auf 299 v.H.
  • Grundsteuer B (alle anderen Flächen) + 50 Hebesatzpunkte auf 573 v.H.

Mit dem Grundbesitzabgabenbescheid vom 12.07.2024 erfolgt die Änderung der bisherigen Bescheide 2024. Nachfolgend werden die wichtigsten Fragen hierzu beantwortet.

Die kommunalen Finanzen haben sich –wie in zahlreichen Städten und Gemeinden- im Doppelhaushalt 2024/2025 erheblich verschlechtert. Gesetzliche Erleichterungen, die Kommunen von den finanziellen Folgen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges zu entlasten, ließ das Land NRW Ende 2023 auslaufen. Zusätzlich kamen erhebliche Belastungen durch die gestiegenen Sozialausgaben, die erheblichen Inflationskosten, die höheren Zinsen auf Kredite, hohe Tarif- und Besoldungsabschlüsse und die gestiegene Kreisumlage hinzu. Das führte zu erheblichen Haushaltsdefiziten. Diese konnten nur durch 42 Maßnahmen im Volumen von über 50 Mio. € in den nächsten 5 Jahren mit Ausgabeneinsparungen und Einnahmensteigerungen so weit reduziert werden, dass unter Inanspruchnahme von über 90 % des Eigenkapitals eine Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes erreicht werden konnte. Die Anhebung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern 2024 ist Teil dieses Maßnahmenpaketes. Hierdurch sollen in den nächsten 5 Jahren insgesamt 14 Mio. € erzielt werden.

Aufgrund der massiven Verschlechterung der kommunalen Finanzen mussten Maßnahmen erst erarbeitet werden, um die Steuerhöhung so gering wie möglich zu halten und trotzdem eine Genehmigungsfähigkeit des Haushalts zu erlangen. Das Land NRW hat hierzu erst im März 2024 neue gesetzliche Möglichkeiten beschlossen. Danach mussten die neuen Rahmenbedingungen auf den Haushalt umgesetzt werden. Die Haushaltseinbringung erfolgte Ende April 2024. Die Haushaltsberatungen wurden in der Ratssitzung am 27.06.2024 abgeschlossen.

Die Grundsteuern werden für die Quartalszahler über die Steuertermine 15.02., 15.05, 15.08. und 15.11. oder für Einmalzahler am 01.07. erhoben. Die bisherigen Zahlungen zum 15.02., 15.05. und 01.07. erfolgten auf Basis der alten Hebesätze. Mit der Beschlussfassung am 27.06.2024 werden die Steuerhebesätze für das ganze Jahr 2024 rechtskonform und rückwirkend angehoben. Mit dem Grundbesitzabgabenbescheid vom 12.07.2024 werden die Steuern neu festgesetzt. Der Mehrbetrag wird für die Quartalszahler auf die Zahlungstermine 15.08. und 15.11. verteilt. Die Einmalzahler bekommen einen neuen Zahlungstermin, da der 01.07. bereits verstrichen ist.

Nein, die Gebühren für Abfall, Straßenreinigung und Winterdienst wurden nicht angepasst.

Nein, die Anpassung der Hebesätze begründet sich in den massiven Verschlechterungen der kommunalen Finanzen.

Nein, die Hebesätze für das Jahr 2025 werden Ende 2024 durch den Rat beschlossen. Dabei werden die Auswirkungen der Grundsteuerreform berücksichtigt.

Grundstückseigentümer, die einen Anspruch auf Gewährung der Abfallgebührenermäßigung für 2023 haben, wurden von Amts wegen ermittelt. Die Ermäßigung wurde bereits auf dem Jahresbescheid 2024 über die Grundbesitzabgaben berücksichtigt und erstattet. Leider wird diese Erstattung als Folge des Cyberangriffs auf dem Bescheid zur Fälligkeit 01.03.24 noch immer als Guthaben ausgewiesen. Eine doppelte Erstattung erfolgt jedoch nicht. Es ist der Betrag zu zahlen, der jeweils zu den Fälligkeiten 15.08. und 15.11. ausgewiesen ist. Für Lastschriftkunden erledigt dies bequem die Stadtkasse. Selbstzahler werden gebeten diese Besonderheit bei der Überweisung zu beachten.