Steuerbescheid

Zum Jahresbeginn werden wieder wie üblich die Grundbesitzabgabenbescheide verschickt.
Hierzu stehen folgende Services online zur Verfügung:

Eigentümer können Zugänge, Abzüge und den Tausch von Restabfallbehältern bequem per Online-Formular beantragen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Grundgebühr für Restabfallbehälter ermäßigt werden.
Die Ermäßigung wird rückwirkend jeweils für das Vorjahr von Amts wegen geprüft. Ein Antrag ist in der Regel nicht erforderlich.

Eine Ermäßigung auf die Gebühr für den 120-Liter-Restmüllbehälter ist möglich, insofern das angeschlossene Grundstück während des gesamten Vorjahres nachweislich nur von einer oder zwei Personen bewohnt war und die Anzahl der Leerungen bei einer Person vier und bei zwei Personen acht Leerungen nicht überschreitet.

Eigenkompostierern ohne Biotonne kann ein Nachlass auf die Müllgebühr von 16,00 Euro jährlich gewährt werden. Es müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  • schriftlicher Antrag
  • 50 m² Mindestnutzgartenfläche je Bewohner des Grundstücks

Bei erstmaliger Beantragung wird der Nachlass für die verbleibenden vollen Monate des betreffenden Jahres anteilig nach Zwölfteln gewährt. Der Nachlass wird jeweils für 5 Jahre gewährt. Danach kann der Antrag neu gestellt werden.

Der Winterdienst in Arnsberg erfolgt für 450 km Straßen nach Verkehrswichtigkeit und Gefährlichkeit.

Mitteilung über die Veräußerung eines Grundstücks (Keine Teilung, sondern Verkauf des gesamten Objektes)

Es besteht die Möglichkeit, am Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen.
Durch die Verkürzung der Schonfrist ist das Lastschriftverfahren noch aktueller geworden:

Mit den Bescheiden ist den Steuerzahlern auch eine Kurzinformation zu den Abgaben
zugeschickt worden. Diese Information ist auch hier abrufbar: