Kindeswohlgefährdung ist eine körperliche, sexuelle, seelische Mißhandlung oder Vernachlässigung eines Kindes oder Jugendlichen.
Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte einzuschätzen.
Diese Aufgabe obliegt dem Allgemeinen Sozialen Dienst. Er beruft in diesem Fall das § 8a-Team ein. Es ist besetzt mit der fallführenden Fachkraft, eventuell deren Vertretung, der insoweit erfahrenen Fachkraft des Jugendamtes, der Fachdienstleitung und eventuell weiterer beteiligter Personen aus Kindergarten, Schule, offener Ganztagsbetreuung, Jugendhilfeträgern etc.
Sind Sie eine Fachkraft (Erzieher:in, Lehrer:in, Fachkraft im Gesundheitswesen (Ärzt:in, Hebamme etc.), Kindertagespflegeperson, Sportleiter:in etc.) und haben den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung, dann nutzen Sie bitte einen dieser Gefährdungseinschätzungsbögen und/oder die Möglichkeit der 8b-Beratung:
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