Kurze Zusammenfassung
Häufigste Ursache einer Schwerbehinderung ist eine im Lebensverlauf erworbene Krankheit. Schwer-behinderte Menschen sind daher meist älter; in Folge des demografischen Wandels wird ihre Zahl steigen.
Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen und hat stärker zugenommen als die Zahl der schwerbehinderten Menschen in der Bevölkerung.
Schwerbehinderte Menschen arbeiten in allen Branchen. Häufig sind sie im öffentlichen Dienst tätig.
Arbeitslose mit Schwerbehinderung sind gut qualifiziert: Anteilig finden sich bei schwerbehinderten Arbeitslosen etwas mehr Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung als bei nicht-schwerbehinderten Arbeitslosen.
Menschen mit Behinderung verfügen über unterschiedliche individuelle Fähigkeiten und Veranlagungen, die, wie bei jedem anderen Menschen, Auswirkungen auf das Berufsleben haben.
Wichtig ist hingegen: Eine anerkannte Behinderung sagt noch nichts über die berufliche Leistungsfähigkeit eines Menschen aus. Ein GdB von 50 bedeutet nicht, dass ein Mensch nur noch halb so leistungsfähig ist, ein Grad der Behinderung von 100 spricht nicht für eine Erwerbsunfähigkeit!
46,9 Prozent der schwerbehinderten Menschen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren waren 2017erwerbstätig(Erwerbstäti-genquote3).Die Erwerbstätigenquote der Bevölkerung insgesamt war 2017mit 75,2Prozent deutlich höher.
Entsprechend der Altersstruktur schwerbehinderter Menschen stellen Ältere fast die Hälfte der beschäftigten schwer-behinderten Menschen. 2017 waren 525.000 beschäftigte schwerbehinderte Menschen 55 Jahre und älter (49Prozent aller beschäftigten schwerbehinderten Menschen). Diese Altersgruppe trug auch am meisten zum Beschäftigungsplus bei. Die Zahl der Beschäftigten in dieser Altersgruppe hat gegenüber 2007 um 80 Prozentzugenommen (+233.000).
Mehr als zwei Drittel der 1,07Millionenbei Arbeitgebern mit mindestens 20Arbeitsplätzen beschäftigten schwerbehinderten Menschen arbeiteten bei einem privaten Arbeitgeber(744.000). 330.000 (31Prozent)waren für einen öffentlichen Arbeitgeber tätig.
Entsprechend ihrem hohen Anteil an allen Beschäftigten nehmen das Verarbeitende Gewerbe und der Gesundheitssektor mit dem Gesundheitswesen sowie dem Bereich Pflege und Soziales auch eine wichtige Rolle für die schwerbehinderten Menschen ein: Ein knappes Viertel der beschäftigten schwer-behinderten Menschen (264.000) war im Verarbeitenden Ge-werbe angestellt(Abb.5). Die Beschäftigungsquote beträgt 4,7Prozent. Im Gesundheitssektor waren 149.000 schwerbehinderte Menschen tätig (Beschäftigungsquote 5,1Prozent). 215.000 und damit ein Fünftel war im Öffentlichen Dienst angestellt –von allen Beschäftigten in Betrieben mit 20 und mehr Arbeitsplätzen arbeiteten jedoch nur sieben Prozentim Öffentlichen Dienst.
Chancengleichheit bedeutet Teilhabe an allen Bereichen unserer Gesellschaft. Die Teilhabe am Arbeitsleben spielt dabei eine besondere Rolle.
Die Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben gehört zu den wichtigsten sozialpolitischen Aufgaben, denn Erwerbsbeteiligung sichert nicht nur die Existenz, sondern schafft auch soziale Kontakte und soziale Anerkennung und trägt damit entscheidend zu einer gelungenen Lebensführung bei. Durch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sollen Hemmnisse, die auf Grund einer Behinderung bestehen, beseitigt oder zumindest soweit abgemildert werden, dass eine Tätigkeit auf dem offenen Arbeitsmarkt möglich ist. Das Sozialgesetzbuch (SGB) IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - bildet die zentrale Rechtsgrundlage.
Für die gesellschaftliche Inklusion von Menschen mit Behinderungen ist der Zugang zum Arbeitsmarkt und die Teilhabe am Arbeitsleben von entscheidender Bedeutung.
Bildung und Beschäftigung sind Schlüsselkomponenten für die Teilhabe an allen Bereichen unserer Gesellschaft. Nach wie vor hat eine Schwerbehinderung jedoch einen signifikanten Einfluss auf die Arbeitslosigkeit. Hier Verbesserungen zu erreichen ist einer der Schwerpunkte der Politik für Menschen mit Behinderungen.
Die Berufswelt hat sich in den vergangenen Jahren stark verändert. Themen wie Bildung, lebenslanges Lernen und berufliche Anpassung werden in Zeiten einer globalisierten und digitalisierten Arbeitswelt immer wichtiger. Eine zunehmend wissensbasierte Dienstleistungsgesellschaft und der demografische Wandel haben Auswirkungen auf die Struktur der Arbeitsmärkte und stellen damit auch die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen vor neue Herausforderungen. Individuelle, passgenaue Lösungen sind notwendig, die die Beschäftigungsfähigkeiten des Einzelnen in den Mittelpunkt stellen.
Eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten hilft Menschen mit Behinderungen bei der Arbeitsuche, bei der Aufnahme einer Beschäftigung und dem Erhalt des Arbeitsplatzes.
„Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass auch in vielen Unternehmen behinderte Menschen beschäftigt sind. Selbst wenn die Geschäftsführung nichts von schwerbehinderten Mitarbeitern weiß, heißt dies nämlich noch lange nicht, dass es in der Belegschaft tatsächlich keine gibt. Zum einen ist nicht jeder behinderte Mitarbeiter auch schwerbehindert im Sinne des Gesetzes und hat damit Anspruch auf den gesetzlichen Nachteilsausgleich. Zum anderen verschweigen viele behinderte Menschen ihre Beeinträchtigung, aus persönlichen Gründen oder weil sie Nachteile am Arbeitsplatz befürchten.“ .(vgl. „Inklusive Führung“, von Silke Becker; Manfred Otto-Albrecht, Unternehmensnetzwerk Inklusion 10/2019)***
Von den 45- bis 64-jährigen Menschen mit Behinderung haben fast 77 Prozent eine Berufsausbildung oder ein Studium absolviert, bei jüngeren Personen mit Behinderung haben dagegen 56 Prozent eine vergleichbare Qualifikation. Grund dafür ist, dass die Behinderung häufig erst im Laufe des Erwerbslebens entsteht, wenn die betreffenden Mitarbeiter bereits beruflich etabliert sind. Folglich haben die Unternehmen selbst ein immer stärkeres Interesse daran, auch Arbeitnehmer mit einer Behinderung zu halten und möglichst lange weiterzubeschäftigen. Damit wird es für die Betriebe immer wichtiger, dass Inklusion gelingt Bedeutung. Doch auch die Beschäftigung von jüngeren Menschen mit Behinderung wird in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Zum einen sorgt der demografische Wandel bekanntlich dafür, dass es immer schwerer wird, Auszubildende und Nachwuchskräfte zu finden. Zum anderen verbessert sich die Ausbildungssituation junger Menschen mit Behinderung immer weiter.
Bei schwerbehinderten oder gleichgestellten Mitarbeitern kann es notwendig werden, den Arbeitsplatz behindertengerecht umzugestalten. Welche Maß-nahmen nötig werden, hängt natürlich von der individuellen Situation und damit vom Einzelfall ab. Auf den damit verbundenen Kosten bleibt das Unternehmen aber nicht sitzen, sondern kann vielfältige Fördermöglichkeiten nutzen.
Menschen mit Behinderung stehen auf dem Arbeitsmarkt vor besonderen Herausforderungen, die sie nur in einem gewissen Maß durch Schul- und Berufsausbildung selbst beeinflussen können.
Unterstützen können hierbei die Leistungen der Rehabilitationsträger sowie der Inklusionsämter, durch die eine Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt ermöglicht und gefördert werden kann.
Die verschiedenen Möglichkeiten werden auf den Seiten des Inklusionsamt-Arbeit vorgestellt, die von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) herausgegeben wurde. https://www.integrationsaemter.de/Leistungen/498c214/index.html"
Die örtliche Fachstelle in Arnsberg, für Menschen mit Behinderung im Beruf steht Ihnen bei Fragen und Anregungen gerne zur Verfügung.
Kontakt: Doris Feindt-Pohl, d.feindt-pohl@arnsberg.de, 02932/201 1309
Quellen:
*Statistik der Bundesagentur für Arbeit; Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt–Situation schwerbehinderter Menschen, Nürnberg, April2019; statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Arbeitsmarktberichte/Personengruppen/generische-Publikationen/Brosch-Die-Arbeitsmarktsituation-schwerbehinderter-Menschen.pdf
**Herausgeber: Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (Arbeitsstab) https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/Service/Datenschutz/Datenschutz_node.html
***Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft ambulante berufliche Rehabilitation (BAG abR) e. V.Straßberger Straße 27–29, 08527 Plauen; © Bundesarbeitsgemeinschaft ambulante berufliche Rehabilitation (BAG abR) e. V., Oktober 2019; „Inklusive Führung“, von Silke Becker, Manfred Otto-Albrecht, Unternehmnesnetzwerk Inklusion 10/2019
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