Gewerbeabfall

Die Gewerbeabfallverordnung ist in ihrer novellierten Fassung am 1. August 2017 in Kraft getreten. Danach gelten für alle gewerblichen Abfallerzeuger folgende Pflichten.

Die Abfälle müssen bereits am Entstehungsort getrennt gesammelt werden. Dabei sind gewerbliche Siedlungsabfälle, die nicht verwertet werden, der Stadt Arnsberg zu überlassen. Die Technischen Dienste Arnsberg sind das kommunale Entsorgungsunternehmen der Stadt Arnsberg und kümmern sich um die Entsorgung der Abfälle zur Beseitigung aus Gewerbebetrieben.

Getrennt zu haltende Abfallfratkionen

Gewerbliche Siedlungsabfälle, die nicht verwertet werden.

Jeder Gewerbebetrieb muss mindestens eine Restmülltonne über die Technischen Dienste Arnsberg beziehen.

Biologisch abbaubare Garten- und Parkabfälle, Landschaftspflegeabfälle, Nahrungs- und Küchenabfälle.

Die freiwillige Biotonne ist in der Gebühr für die Restmülltonne bereits enthalten, es fallen keine zusätzlichen Kosten an.

PPK mit Ausnahme von Hygienepapier.

Die Papiertonne ist in der Gebühr für die Restmülltonne ist in der Gebühr für die Restmülltonne bereits enthalten, es fallen keine zusätzlichen Kosten an.

Kunststoffe, Glas, Textilien, Metalle, Holz und weitere Abfallfraktionen außerhalb von Kpitel 20 AVV, z.B. Krankenhausabfälle, Chemikalien

Ausnahmen von der Getrennthaltungspflicht:

1. Technisch nicht möglich (z.B. Stoffe sind untrennbar miteinander verbunden)

2. Wirtschaftlich nicht zumutbar (z.B. die Mengen der Abfallfraktionen sind zu klein)

Der Gewerbebetrieb muss über Wiegescheine und Entsorgungsbelege/-rechnungen die Abfallmengen und den Entsorgungsweg dokumentieren.

Insofern der Abfall nicht getrennt wird, muss er einer Behandlungs-/Sortieranlage zugeführt werden. Dies muss ebenfalls durch den Gewerbebetrieb nachweisbar dokumentiert werden.

Die Dokumentation ist auf Verlangen der Behörde vorzulegen.

Die Stadt Arnsberg hat die Gewerbeabfallverordnung in ihrer Abfallentsorgungssatzung in kommunales Ortsrecht umgesetzt (§ 11 Abs. 3 der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Arnsberg). In der Satzung ist ein Mindestvolumen für verschiedene Branchen und Mitarbeiterzahlen festgelegt. Diese Informationen finden Sie in §6 und §11 der Abfallentsorgungssatzung.

Jeder Gewerbebetrieb ist grundsätzlich selbst verpflichtet, sein Unternehmen an die städtische Abfallentsorgung anzuschließen. Erfolgt kein Eigenanschluss, so kann die Stadt Arnsberg dem Betrieb eine Pflichtrestmülltonne von Amts wegen zuteilen.

In der Gebühr für die Restmülltonne sind die freiwillige Biotonne und Papiertonne bereits enthalten, d.h. für Bio- und Altpapiertonne fallen keine zusätzlichen Kosten an. Die übrigen aufgeführten Abfallfraktionen können privaten Entsorgungsfirmen zugeführt werden.

Unter diesem link finden Sie detaillierte Informationen zu diesem Thema