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Städtische Ferienbetreuungsmaßnahmen in den Osterferien entfallen - Aber: Notbetreuung an städt. Schulen auch in den Osterferien und an Wochenenden

Die Ferienbetreuungsmaßnahmen an den städtischen Schulen während der diesjährigen Osterferien finden aufgrund der aktuellen Situation der Corona-Pandemie nicht statt. Eine Durchführung ist aufgrund der möglichen Ansteckungsgefahr nicht möglich.

Sofern bereits Kostenbeiträge für eine Ferienbetreuungsmaßnahme entrichtet wurden, bittet die Stadt  die Erziehungsberechtigten darum, Kontakt mit dem jeweiligen Träger der Ferienbetreuungsmaßname aufnehmen.

Nur die an den Schulen laufende Notbetreuung wird auch während der Osterferien vom 06.04. bis 18.04.2020 fortgeführt.

Auch dieses Angebot ist auf Kinder von Eltern mit Berufen „systemkritischer Infrastrukturen“ (Ärzte, Pflege- u. Versorgungsberufe, Polizei, etc.) begrenzt. Bei begründetem Bedarf sollte Kontakt mit der Schule aufgenommen werden.

Die tägliche Betreuungszeit in der Notbetreuung erstreckt sich auf den Zeitraum des Schulbetriebes (vormittags) und die Angebote des Offenen und Gebundenen Ganztages (nachmittags) der Schulen.