X

Wir sind wieder online!

Die Suchfunktion steht nach dem Cyberangriff leider noch nicht wieder zur Verfügung und wird erst später aktiviert.

Die gewünschten Inhalte lassen sich über das Maxi-Menü aber dennoch gut erreichen.
Wählen Sie oben einen der Hauptmenüpunkt aus, um zur Stichwort-Liste zu gelangen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Nutzung der Grillplätze im Stadtwald nur mit Genehmigung

Arnsberg. Der Forstbetrieb der Stadt Arnsberg weist darauf hin, dass das Grillen im Stadtwald ausschließlich an den dafür vorgesehenen Grillplätzen erlaubt ist. Die Grillplätze im Stadtwald dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung der Technischen Dienste Arnsberg, Grünflächen/Forst/Friedhöfe genutzt werden. Bei steigendem Waldbrandrisiko behält sich der Forstbetrieb vor, offenes Feuer zu untersagen. 

Grundsätzlich gilt von Anfang März bis Ende Oktober in Nordrhein-Westfalen absolutes Rauchverbot in Wäldern, auch Grillen oder offenes Feuer im Wald oder an den Waldrandgebieten – außerhalb ausgewiesener Plätze – sind verboten und können mit empfindlichen Strafen belegt werden. „Wie gefährlich der Umgang mit offenem Feuer nach der langen Trockenperiode ist, haben die Brandfälle im Stadtwald gezeigt“, betont Sebastian Demmel vom Stadtforstbetrieb.