„Laubzeit“ hat begonnen – Hinweise zur Reinigung der Gehwege und zur Laubentsorgung - Kostenlose Laubsäcke für Anliegerinnen und Anlieger an Gehwegen mit städtischen Bäumen

Herbstzeit ist Laubzeit. Was im Wald schön anzusehen ist, kann auf Gehwegen und Fahrbahnen schnell zur Rutschgefahr werden.

bstzeit ist Laubzeit. Was im Wald schön anzusehen ist, kann auf Gehwegen und Fahrbahnen schnell zur Rutschgefahr werden. |

Nach der Straßenreinigungssatzung der Stadt Arnsberg ist die Reinigung der Gehwege und zudem zahlreicher Straßen den Anliegenden übertragen worden. Zur Reinigung gehört auch das Auffegen und Entsorgen von Laub. Zu den Gehwegen, die von den Anliegenden gereinigt werden müssen, zählen ebenfalls die Fußgängerverbindungswege.

Auffegen und Entsorgen von Laub

In der Laubzeit vom 9. Oktober bis 8. Dezember besteht die Möglichkeit, unvermischtes Laub von städtischen Flächen (ohne Beimengungen von Gras, Blumenresten, Baum- und Grünschnitt usw.) kostenlos beim Wertstoffbringhof, Hüstener Straße 15, 59821 Arnsberg, abzugeben. Das im öffentlichen Straßenraum aufgefegte Laub kann ferner über die Biotonne entsorgt oder auf dem eigenen Grundstück kompostiert werden. Verboten ist jedoch das Verbrennen oder das illegale Ablagern im öffentlichen Raum sowie auf Grün- und Waldflächen. Ebenso darf Laub nicht in die Gosse gefegt werden, da hierdurch die Straßeneinläufe verstopfen.

Verbrennen und illegales Ablagern verboten

Die Anwohner:innen von Straßen mit extrem hohem städtischen Baumbestand bzw. Laubaufkommen werden wieder durch die Technischen Dienste Arnsberg mit Laubsäcken ausgestattet. Die Abfuhr dieser Laubsäcke erfolgt an den Tagen der Biomüllabfuhr durch ein gesondertes Fahrzeug. Infrage kommende Anwohner:innen werden gebeten, die Laubsäcke an den Abfuhrtagen für die eigene Biotonne ab 6 Uhr am Straßenrand bereit zu stellen. Die gesonderte Abfuhr der Laubsäcke findet in der Zeit von Dienstag, 10. Oktober, bis Freitag, 8. Dezember, statt.

Hinweis:

Die Laubsäcke der Stadt Arnsberg sind nur für die Entsorgung des Laubs städtischer Bäume von Gehwegen und Straßen bestimmt. Laub und Grünschnitt vom privaten Grundstück sind über die eigene Biotonne oder den Wertstoffbringhof zu entsorgen.