Wohngeld ist ein Zuschuss zur Mietzahlung (Mietzuschuss) oder zu den Kosten von selbst genutztem Wohneigentum (Lastenzuschuss) für einkommensschwächere Haushalte. Der Zuschuss wird auf Antrag gewährt, wenn die Anpruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Am 01.01.2023 trat das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Seitdem werden auch Heizkosten pauschal, also ohne Nachweis, berücksichtigt.
Nähere Informationen zum Wohngeld-Plus-Gesetz finden Sie hier
Nutzen Sie bereits jetzt den Online-Wohngeldrechner um festzustellen, ob ein Anspruch bestehen könnte. Im Anschluss besteht auch die Möglichkeit einen Antrag auszufüllen und diesen dann direkt an die Wohngeldstelle zu senden.
Wohngeldgesetz
Die benötigen Unterlagen ersehen Sie aus den Antragsformularen (s. Formulare). Den Antrag und die Unterlagen können Sie per Post oder als pdf-Datei per Email unter wohngeld@arnsberg.de einreichen. Bitte geben Sie Ihre Telefonnummer an, damit wir bei Fragen zu Ihrem Antrag schnell handeln können.
Sollten Sie keine Möglichkeit haben Ihre Originalunterlagen zu kopieren, so reichen Sie diese bitte als Original gekennzeichnet ein, wir senden Ihnen die Unterlagen nach der Antragsregistrierung zurück.
Spielmann
Wohngeldstelle Scho - Z
jobcenter
Freitext
Nach Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie den Termin telefonisch oder per Email direkt mit Ihrer/Ihrem Ansprechpartner*in.
Röhrig-Trompeter
Wohngeldbearbeitung Sb-Z
jobcenter
Freitext
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Lang
Wohngeldstelle D-He, Me - Ph
jobcenter
Freitext
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Berisha
Wohngeldstelle Hf - K , L - Md
jobcenter
Freitext
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Oldemeyer
Wohngeldbearbeitung Pi - Schn
jobcenter
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Wohngeld ist ein Zuschuss zur Mietzahlung (Mietzuschuss) oder zu den Kosten von selbst genutztem Wohneigentum (Lastenzuschuss) für einkommensschwächere Haushalte. Der Zuschuss wird auf Antrag gewährt, wenn die Anpruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Am 01.01.2023 trat das Wohngeld-Plus-Gesetz in Kraft. Seitdem werden auch Heizkosten pauschal, also ohne Nachweis, berücksichtigt.
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Wohngeldgesetz
Die Mietbescheinigung ist vom Vermieter auszufüllen und einzureichen.
Amt für Grundsicherung|Jobcenter|Wohngeldstelle
Raum: 4.0
Lange Wende 42
59755
Arnsberg
Nach Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie den Termin telefonisch oder per Email direkt mit Ihrer/Ihrem Ansprechpartner*in.
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