Wohnberechtigungsschein

Für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS).

Hierbei kann man zwischen einem allgemeinen und einem gezielten wählen.

Der allgemeine WBS ist für ganz Nordrhein-Westfalen gültig und ist für diejenigen gedacht, die entweder noch keine Wohnung in Aussicht haben bzw. in eine andere Stadt ziehen möchten.

Der gezielte WBS ist für Personen bestimmt, die in Arnsberg eine Wohnung gefunden haben und der Schein direkt für diese benötigt wird.

 

Voraussetzungen


Um einen Wohnberechtigungsschein erhalten zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
 

  • das Einkommen des gesamten Haushaltes darf die Einkommensgrenze des sozialen Wohnungsbaus nicht überschreiten
  • die Wohnungsgröße des sozialen Wohnungsbaus muss eingehalten werden

 

Bitte beachten Sie :
Die Informationen auf dieser Seite stellen nur eine „grobe Übersicht“ über dieses Thema dar. Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen während der Sprechzeiten gerne telefonisch oder per Email zur Verfügung.

 

Wohnberechtigungsschein:                  15,00 €

Bescheinigung für den 2.Förderweg:     20,00 €

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird die Gebühr als Vorschuss erhoben.

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Einkommensnachweise für jede Person des Haushalts, die über Einkommen verfügt; z.B.:
    • Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate
    • letzter Einkommenssteuerbescheid (bei Selbständigen, bei Vermietungseinnahmen bzw. bei höheren Werbungskosten als die Pauschale von 1000,00 €)
    • Gewinn- und Verlustrechnung des letzten Quartals vom Steuerberater bei Gewerbetreibenden
    • aktueller Rentenbescheid
    • aktueller Arbeitslosengeld I oder II-Bescheid
    • aktueller Bafög-Bescheid
    • Elterngeldbescheid
    • Bescheid über Pflegegeld
    • Nachweise über empfangene Unterhaltsleistungen
    • Arbeitsvertrag (z.B. bei Neueinstellung)
    • Ausbildungsvertrag
  • Sonstiges (je nach Gegebenheit)
    • Schulbescheinigung (ab dem 16. Lebensjahr)
    • aktuelle Studienbescheinigung
    • Schwerbehindertenausweis
    • Nachweis über den Pflegegrad
    • Mutterpass
    • Nachweis über zu zahlende Unterhaltsleistungen
    • Heiratsurkunde (falls die Eheschließung noch keine 5 Jahre zurück liegt)
    • Aufenthaltserlaubnis bei Nicht-EU-Staatsangehörigen
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