Wir freuen uns, wieder mit unserer regulären Seite online zu sein.
Danke für Ihr Verständnis in den letzten Monaten.
Sie finden hier viele der vertrauten Inhalte - aber noch nicht alle:
- die Suchfunktion
- das ArnsberGIS
- die Inhalte der Channel-Seiten
fehlen noch und werden erst später wieder aktiviert.
Falk
Hackel
Verwaltungssachbearbeiter Untere Denkmalbehörde
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Michael
Becker
Techn. Sachbearbeiter Bauaufsicht
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Dieter
Fischer
Verwaltungstätigkeiten, Städtebauförderung, wiederkehrende bauaufsichtliche Prüfungen
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Melanie
Zimmerling
Verwaltungssachbearbeiterin Bauaufsicht
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Eda
Soylu-Yilmaz
Techn. Sachbearbeiterin Bauaufsicht
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Ina
Scheibel
Beratung Bau- und Planungsrecht; Techn. Sachbearbeiterin Bauaufsicht
bauberatung-corona
Montag
Aktuell Montag und Dienstag nur noch telefonisch oder per E-Mail. Keine persönlichen Sprechzeiten. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Dienstag
Aktuell Montag und Dienstag nur noch telefonisch oder per E-Mail. Keine persönlichen Sprechzeiten. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Freitext
Postalische Anschrift:
Rathausplatz 2, 59759 Arnsberg
Diana
Schüler
Techn. Sachbearbeiterin Bauaufsicht, Wohnen Gebäudeklasse 1-3, gesamtes Stadtgebiet; Abnahme Fliegende Bauten
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Nina
Vollmer
Verwaltungssachbearbeiterin Bauaufsicht
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Frank
Sellmann
Brandschutzexperte, Statik, wiederkehrende Prüfungen
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Heike
Volz
Verwaltungssachbearbeiterin Baulastenverzeichnis, Grundstücksteilung, Abgeschlossenheitsbescheinigungen
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Henrik
Kosinski
Beratung Bau- und Planungsrecht
bauberatung-corona
Montag
Aktuell Montag und Dienstag nur noch telefonisch oder per E-Mail. Keine persönlichen Sprechzeiten. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Dienstag
Aktuell Montag und Dienstag nur noch telefonisch oder per E-Mail. Keine persönlichen Sprechzeiten. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Freitext
Postalische Anschrift:
Rathausplatz 2, 59759 Arnsberg
Anna Lena
Wirth
Techn. Sachbearbeiterin Untere Denkmalbehörde
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Falk
Stankowski
Fachdienstleitung
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Lina
Schmiz
Techn. Sachbearbeiterin Bauaufsicht
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Christian
Smolenski
Techn. Sachbearbeiter Bauaufsicht
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Anja
Assheuer
Verwaltungssachbearbeiterin Bauaufsicht
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Daniel
Vogt
Verfahrensbetreuung, Projekt Digitalisierung
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Kornelia
Westig
Datenerfassung
bauberatung
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Postalische Anschrift:
Rathausplatz 2, 59759 Arnsberg
Für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS).
Hierbei kann man zwischen einem allgemeinen und einem gezielten wählen.
Der allgemeine WBS ist für ganz Nordrhein-Westfalen gültig und ist für diejenigen gedacht, die entweder noch keine Wohnung in Aussicht haben bzw. in eine andere Stadt ziehen möchten.
Der gezielte WBS ist für Personen bestimmt, die in Arnsberg eine Wohnung gefunden haben und der Schein direkt für diese benötigt wird.
Um einen Wohnberechtigungsschein erhalten zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
Bitte beachten Sie :
Die Informationen auf dieser Seite stellen nur eine „grobe Übersicht“ über dieses Thema dar. Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen während der Sprechzeiten gerne telefonisch oder per Email zur Verfügung.
Wohnberechtigungsschein: 15,00 €
Bescheinigung für den 2.Förderweg: 20,00 €
Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird die Gebühr als Vorschuss erhoben.