Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsvorschuss dient der Sicherstellung des Unterhalts von minderjährigen Kindern, wenn ein unterhaltspflichtiger Elternteil keinen Unterhalt für ein Kind zahlt oder dies nicht kann.
 

Kinder haben Anspruch, wenn sie

  • das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (Hinweis: Ab Vollendung des 12. LJ müssen besondere Voraussetzungen geprüft werden nach § 1 Abs. 1a UVG). Bitte fragen Sie nach!
  • bei einem Elternteil leben, der entweder ledig, verwitwet oder geschieden ist oder von einem Ehegatten dauernd getrennt lebt bzw. dieser für voraussichtlich mind. 6 Monate in einer Anstalt (z.B. Klinik, Haft) untergebracht ist und
  • nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten oder
  • Halbwaise sind und die Waisenbezüge den Unterhaltsvorschussbetrag nicht übersteigen.

Für ausländische Kinder besteht ein Anspruch, wenn sie selbst oder der allein erziehende Elternteil im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis sind (§ 1 Abs. 2a UVG).

Unterhaltsvorschuss wird nicht gewährt, wenn

  • sich der alleinerziehende Elternteil weigert, über den zahlungspflichtigen Elternteil Auskunft zu geben
  • sich der alleinerziehende Elternteil weigert, bei der Feststellung der Vaterschaft oder des Aufenthalts des anderen Elternteils mitzuwirken
  • beide Elternteile oder Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft leben
  • der Elternteil, bei dem das Kind lebt, wiederverheiratet ist
  • das Kind nicht bei einem Elternteil lebt
  • beide Elternteile das Kind zu gleichen Teilen betreuen
  • das Kind 15-17 Jahre alt ist und Einkommen erzielt (z.B. Ausbildungsvergütung, Arbeitseinkommen) in ausreichender Höhe.

 

 

Antrag Unterhaltsvorschuss pdf

Ansonsten können Sie die Antragsunterlagen unter 02932 201 4000 oder einfach per Email unter jobcenter@arnsberg.de erhalten.

Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)

UVG, Unterhaltsvorschuss beantragen Unterhalt

Kontakt

Unterhalt/Unterhaltsvorschuss H, Ko-Kz
Amt für Grundsicherung|Jobcenter|Wohngeldstelle
Lange Wende 42
59755 Arnsberg

Nach Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie den Termin telefonisch oder per Email direkt mit Ihrer/Ihrem Ansprechpartner*in.

Unterhalt/Unterhaltsvorschuss Ka-Kap, R, T, U, O
Amt für Grundsicherung|Jobcenter|Wohngeldstelle
Lange Wende 42
59755 Arnsberg

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Unterhalt/Unterhaltsvorschuss J, N, S, X-Z
Amt für Grundsicherung|Jobcenter|Wohngeldstelle
Lange Wende 42
59755 Arnsberg

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Unterhaltsheranziehung/Unterhaltsvorschuss A, B, V, X, Y, Z
Amt für Grundsicherung|Jobcenter|Wohngeldstelle
Lange Wende 42
59755 Arnsberg

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UVG/Unterhaltsheranziehung L, M, P,
Amt für Grundsicherung|Jobcenter|Wohngeldstelle
Lange Wende 42
59755 Arnsberg

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UVG/Unterhaltsheranziehung C-G
Amt für Grundsicherung|Jobcenter|Wohngeldstelle
Lange Wende 42
59755 Arnsberg

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