Viktoria
Weigert
Elternbeiträge Buchstaben B, Q, W
standard-teilzeit
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Julia
Döringhoff-Iding
Fachdienstleitung
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Elternbeiträge
Elternbeiträge Buchstaben A, C-D, U, X-Y
Michaela
Schüpstuhl
Elternbeiträge Buchstaben E, M-P, R
Melina
Finger
Elternbeiträge Buchstaben K, T, Verpflegungskosten
Susanne
Rumpel
Elternbeiträge Buchstaben F-J, L, V
Lena
Löhr
Elternbeiträge Buchstaben S, Z
Sigrid
Dröge-Ewers
Verwaltung
teilzeit-treue
Montag
08.00 - 13.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 13.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 13.00 Uhr
Freitext
sowie nach vorheriger Terminvereinbarung
Annette
Lex
Wirtschaftliche Jugendhilfe Buchstabe A - Ba
standard-vollzeit
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Brigitta
Breker
Wirtschaftliche Jugendhilfe und Tagespflege
terminvereinbarung
Freitext
nach Terminvereinbarung
Nicole
Midderhoff
Wirtschaftliche Jugendhilfe Buchstaben H bis Kry
teilzeit-midderhoff
Montag
08.00 - 12.00 Uhr
Dienstag
08.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch
08.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Helga
Ortmann
Wirtschaftliche Jugendhilfe Buchstaben Krz bis Rud
standard-vollzeit
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Anja
Kallweit
Wirtschaftliche Jugendhilfe Buchstaben Rue bis Z
standard-vollzeit
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Sandra
Lürbke
Beistandschaft, Buchstaben A-D
Teilzeit Lürbke, Sandra
Montag
8.30-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Mittwoch
8.30-12.00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Isabella
Pispas
Beistandschaften, Buchstaben E-G
Beistandschaften
Montag
8.30-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Mittwoch
8.30-12.00 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
Freitag
8.30 Uhr-12.00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Anna
Bechthold
Beistandschaften, Buchstabe K
Teilzeit A. Bechthold
Montag
8.30-12.00 Uhr
Mittwoch
8.30-12-00 Uhr
Freitag
8.30-12.00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Maike
Heckenbach
Beistandschaften, Buchstaben H-J und L-O
Teilzeit Heckenbach, M.
Montag
06:00-14:00
Dienstag
06:00-15:30
Mittwoch
06:00-14:30
Donnerstag
06:00-14:00
Freitag
06:00-12:00
Katja
Bartel
Beistandschaften, Buchstaben P-R,S,T
Laura
Tiedemann
Beistandschaften, Buchstaben Sch und U-Z
Teilzeit Tiedemann, L.
Montag
8.30-12.00 Uhr
Mittwoch
8.30-12.00 und 14.00-16.00 Uhr
Freitag
8.30-12.00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Die Beistandschaft
Allein sorgeberechtigte und, bei gemeinsamer Sorge alleinerziehende Elternteile, können beim Jugendamt schriftlich eine kostenlose Beistandschaft für ihr Kind beantragen.
Dabei vertritt das Jugendamt das Kind gesetzlich bei
- der Feststellung der Vaterschaft und/oder
- bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche.
Voraussetzungen dafür sind, dass das Kind minderjährig ist und seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat.
Die Beistandschaft schränkt das elterliche Sorgerecht nicht ein.
Sie kann durch schriftlichen Antrag des allein sorgeberechtigten bzw. alleinerziehenden Elternteils jederzeit beendet werden.
Beurkundungen:
Ein Vater, der nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet ist, kann die Vaterschaft anerkennen lassen. Die Anerkennung erfordert die Zustimmung der Mutter. Sie ist nur dann rechtswirksam, wenn sie von dazu ermächtigten Beschäftigten des Jugendamtes oder auch von Urkundsbeamt*innen der Amtsgerichte, der Standesämter, Notar*innen oder Konsularbeamt*innen deutscher Auslandsvertretungen beurkundet ist.
Sind Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet, steht ihnen die gemeinsame elterliche Sorge nur unter der Voraussetzung zu,
dass beide die elterliche Sorge zusammen übernehmen wollen. Dann kann eine Sorgeerklärung abgegeben werden. Diese muss von hier aus öffentlich beurkundet werden. Die Erklärung kann auch schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden.
Geschieht dies nicht, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht.
Eine entsprechende Bescheinigung darüber kann von hier aus bei Bedarf ausgestellt werden.
Eltern sind verpflichtet ihren Kindern Unterhalt zu leisten. Der Elternteil, der nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebt, muss den Unterhalt durch Geldzahlungen leisten. Die Höhe dieser Geldzahlungen richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnissen und kann z.B. vom Jugendamt oder von Rechtsanwälten ermittelt werden.
Wenn feststeht in welcher Höhe der Unterhalt zu zahlen ist, sollte diese Unterhaltsverpflichtung festgeschrieben werden. Die Festschreibung erfolgt in Form einer besonderen Urkunde durch die Urkundsperson im Jugendamt. Diese besondere Urkunde nennt man Unterhaltstitel. Wird der Unterhalt nicht gezahlt, kann auf Grundlage des Untertitels sofort eine Zwangsvollstreckung beim zuständigen Amtsgericht beantragt werden.
Das Kind/der Jugendliche hat einen rechtlichen Anspruch auf einen Unterhaltstitel. Wird kein Unterhaltstitel vorgelegt, kann das Kind/der Jugendliche einen entsprechenden Antrag beim Familiengericht stellen. Das Gerichtsverfahren ist mit Kosten und Gebühren verbunden. Die Festschreibung des Unterhalts durch die Urkundsperson des Jugendamtes ist gebührenfrei.
Beurkundungen können ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
Ihre Ansprechpartnerinnen richten sich nach dem Anfangsbuchstaben des Familienamens Ihres Kindes:
Voraussetzungen für die Beurkundung:
1. Identitätsnachweis
2. Volle Geschäftsfähigkeit
Bei beschränkter Geschäftsfähigkeit muss der gesetzliche Betreuer zur Beurkundung persönlich erscheinen.
3. Dolmetscher*in/Sprachmittler*in bei fehlenden Deutschkenntnissen
Die Beurkundung erfolgt in deutscher Sprache. Verfügen Bürger*innen nicht über ausreichend Deutschkenntnisse, muss ein/e Dolmetscher*in/Sprachmittler*in hinzugezogen werden, der/die weder verwandt noch verschwägert mit den Beteiligten/Eltern ist.
Die Beistandschaft und die Beurkundungen sind beim Jugendamt gebührenfrei.
gültiges Personaldokument des/der Verpflichteten + Geburtsurkunde des Kindes + Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung + ggf.gültiges Personaldokument des/der Dolmetscher*in/Sprachmittler*in + Aufforderungsschreiben zur Beurkundung der Unterhaltsverpflichtung z.B. eines Rechtsanwaltes, eines Elternteils oder eines anderen Jugendamtes + Nachweise über die Einigung der Zahlung eines bestimmten Unterhaltsbetrages + Kopie oder Abschrift bisheriger Unterhaltstitel
Hellefelder Straße 8 - Seiteneingang Ruhrseite über Fuß- und Radweg Zur Bleiche
Raum: 4.680
Hellefelder Straße 8
59821
Arnsberg
Tag | |
---|---|
Montag: | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 |
Dienstag: | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:00 |
Donnerstag: | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Zuständigkeit nach Anfangsbuchstaben des Familiennamens Ihres Kindes
Frau Lürbke: A-D
Hellefelder Straße 8 - Seiteneingang Ruhrseite über Fuß- und Radweg Zur Bleiche
Raum: 4.680
Hellefelder Straße 8
59821
Arnsberg
Tag | |
---|---|
Dienstag: | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 |
Mittwoch: | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 |
Donnerstag: | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 |
Freitag: | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Zuständigkeit nach Anfangsbuchstaben des Familiennamens Ihres Kindes
Frau Pispas: E-G
Hellefelder Straße 8 - Seiteneingang Ruhrseite über Fuß- und Radweg Zur Bleiche
Raum: 4.680
Hellefelder Straße 8
59821
Arnsberg
Tag | |
---|---|
Montag: | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Freitag: | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Zuständigkeit nach Anfangsbuchstaben des Familiennamens Ihres Kindes
Frau Bechthold: K
Hellefelder Straße 8 - Seiteneingang Ruhrseite über Fuß- und Radweg Zur Bleiche
Raum: 4.680
Hellefelder Straße 8
59821
Arnsberg
Tag | |
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Montag: | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Mittwoch: | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 - 14:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Freitag: | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Zuständigkeit nach Anfangsbuchstaben des Familiennamens Ihres Kindes
Frau Heckenbach: H - J und L - O
Hellefelder Straße 8 - Seiteneingang Ruhrseite über Fuß- und Radweg Zur Bleiche
Raum: 4.670
Hellefelder Straße 8
59821
Arnsberg
Tag | |
---|---|
Montag: | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 |
Mittwoch: | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 |
Donnerstag: | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 |
Zuständigkeit nach Anfangsbuchstaben des Familiennamens Ihres Kindes
Frau Bartel: P-R,S,T
Hellefelder Straße 8 - Seiteneingang Ruhrseite über Fuß- und Radweg Zur Bleiche
Raum: 4.670
Hellefelder Straße 8
59821
Arnsberg
Tag | |
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Montag: | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 |
Mittwoch: | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 |
Freitag: | 08:30 Uhr - 12:00 Uhr |
Zuständigkeit nach Anfangsbuchstaben des Familiennamens Ihres Kindes
Frau Tiedemann: Sch, U-Z