Parkausweise

Bewohnerparkausweise

Einen Bewohnerparkausweis können Sie über das Serviceportal der Stadt Arnsberg beantragen, wenn Sie Bewohner einer Straße sind, die parkausweispflichtig ist und das Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen ist bzw. von Ihnen nachweislich überwiegend genutzt wird. Sie müssen als Bewohner für die betreffende Straße gemeldet und tatsächlich dort wohnhaft sein.

Jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis. Hierdurch haben Sie jedoch keinen Rechtsanspruch auf einen Stellplatz innerhalb der Bewohnerparkzone. Sie erwerben lediglich die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, welcher gegenüber den übrigen Verkehrsteilnehmern die betreffende Stellmöglichkeit nutzen darf.  

Bei Vorliegen der Voraussetzungen und der notwendigen Unterlagen (siehe unten) + erfolgtem Geldeingang wird der Bewohnerparkausweis per Post zugeschickt.

Weitere Informationen zum Parkraumkonzept der Neheimer Innenstadt erhalten sie hier.

Befahren der Fußgängerzone zum privaten Stellplatz

Dauer-Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Fußgängerzone werden nur an Personen erteilt, die innerhalb des gesperrten Bereichs eigene Stellmöglichkeiten (Garage/Stellplatz) haben und diese nur über die Fußgängerzone erreichen können.

Handwerkerparkausweis

Handwerksbetriebe können für ihr Werkstatt-/Servicefahrzeug Dauer-Ausnahmegenehmigungen erhalten, die sie berechtigen, z.B. im eingeschränkten Halteverbot oder innerhalb von Zonen mit Parkscheibenregelung, ohne Benutzung der Parkscheibe und ohne zeitliche Begrenzung, zu parken. In den Handwerkerparkausweis können mehrere Fahrzeuge aufgenommen werden, wobei jeweils das Fahrzeug parkberechtigt ist, in welchem die Ausweiskarte ausliegt. Die Genehmigung wird jeweils für ein Jahr ausgestellt.

Das Befahren von Fußgängerzonen wird hierdurch nicht erfasst. Sofern ein Handwerker hier Tätigkeiten zu verrichten hat, ist jeweils eine befristete Einzel-Ausnahmegenehmigung formlos zu beantragen. Das gleiche gilt für Spediteure bei Umzügen und großen Möbelanlieferungen.

Bewohnerparkausweis

Straße mit Parkscheibenregelung 22,00 Euro

Straße mit Parkscheinregelung 30,70 Euro

Befahren der Fußgängerzone zum privaten Stellplatz 

Einmalige Verwaltungsgebühr 45,00 Euro

Handwerkerparkausweis

pro Ausnahmegenehmigung 180,00 Euro

Befahren von Fußgängerzonen 

zwischen 15,00 und 45,00 Euro je nach Ausnahmegenehmigung 

Bewohnerparkausweis

  • Personalausweis oder Reisepass
  • evtl. Fahrzeugschein

Befahren der Fußgängerzone zum privaten Stellplatz

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Eine schriftliche Erklärung des Vermieters, dass tatsächlich über eine o.g. Stellmöglichkeit verfügt wird.

Handwerkerparkausweis

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Fahrzeugschein
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