Bewohnerparkausweise
Einen Bewohnerparkausweis können Sie über das Serviceportal der Stadt Arnsberg beantragen, wenn Sie Bewohner einer Straße sind, die parkausweispflichtig ist und das Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen ist bzw. von Ihnen nachweislich überwiegend genutzt wird. Sie müssen als Bewohner für die betreffende Straße gemeldet und tatsächlich dort wohnhaft sein.
Jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis. Hierdurch haben Sie jedoch keinen Rechtsanspruch auf einen Stellplatz innerhalb der Bewohnerparkzone. Sie erwerben lediglich die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, welcher gegenüber den übrigen Verkehrsteilnehmern die betreffende Stellmöglichkeit nutzen darf.
Befahren der Fußgängerzone zum privaten Stellplatz
Beim Fachdienst Verkehr können Sie per Mail unter verkehr@arnsberg.de eine Dauer-, Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Fußgängerzone beantragen. Diese werden nur Personen erteilt, die innerhalb des gesperrten Bereichs eigene Stellmöglichkeiten (Garage/Stellplatz) haben und diese nur über die Fußgängerzone erreichen können.
Handwerkerparkausweis
Beim Fachdienst Verkehr können per Mail unter verkehr@arnsberg.de Handwerksbetriebe für ihr Werkstatt-/Servicefahrzeug Dauer-, Ausnahme- genehmigungen beantragen, die sie berechtigen, z.B. im eingeschränkten Halteverbot oder innerhalb von Zonen mit Parkscheibenregelung, ohne Benutzung der Parkscheibe und ohne zeitliche Begrenzung, zu parken. In den Handwerkerparkausweis können mehrere Fahrzeuge aufgenommen werden, wobei jeweils das Fahrzeug parkberechtigt ist, in welchem die Ausweiskarte ausliegt. Die Genehmigung wird jeweils für ein Jahr ausgestellt.
Das Befahren von Fußgängerzonen wird hierdurch nicht erfasst. Sofern ein Handwerker hier Tätigkeiten zu verrichten hat, ist jeweils eine befristete Einzel-Ausnahmegenehmigung formlos zu beantragen. Das gleiche gilt für Spediteure bei Umzügen und großen Möbelanlieferungen.
Bewohnerparkausweis
Befahren der Fußgängerzone zum privaten Stellplatz
Handwerkerparkausweis
Bewohnerparkausweis
Neheimer Innenstadt - Parktarifzone 1 - Parkschein / -scheibe 100,00 €
Übriges Stadtgebiet - Parktarifzone 2 - Parkschein / -scheibe 80,00 €
Änderung und Neuausstellung (z.B. bei Verlust) 15,00 €
Befahren der Fußgängerzone zum privaten Stellplatz
Einmalige Verwaltungsgebühr 45,00 €
Handwerkerparkausweis
pro Ausnahmegenehmigung 180,00 €
Befahren von Fußgängerzonen
zwischen 15,00 und 45,00 € je nach Ausnahmegenehmigung
Bewohnerparkausweise
Einen Bewohnerparkausweis können Sie über das Serviceportal der Stadt Arnsberg beantragen, wenn Sie Bewohner einer Straße sind, die parkausweispflichtig ist und das Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen ist bzw. von Ihnen nachweislich überwiegend genutzt wird. Sie müssen als Bewohner für die betreffende Straße gemeldet und tatsächlich dort wohnhaft sein.
Jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis. Hierdurch haben Sie jedoch keinen Rechtsanspruch auf einen Stellplatz innerhalb der Bewohnerparkzone. Sie erwerben lediglich die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, welcher gegenüber den übrigen Verkehrsteilnehmern die betreffende Stellmöglichkeit nutzen darf.
Befahren der Fußgängerzone zum privaten Stellplatz
Beim Fachdienst Verkehr können Sie per Mail unter verkehr@arnsberg.de eine Dauer-, Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Fußgängerzone beantragen. Diese werden nur Personen erteilt, die innerhalb des gesperrten Bereichs eigene Stellmöglichkeiten (Garage/Stellplatz) haben und diese nur über die Fußgängerzone erreichen können.
Handwerkerparkausweis
Beim Fachdienst Verkehr können per Mail unter verkehr@arnsberg.de Handwerksbetriebe für ihr Werkstatt-/Servicefahrzeug Dauer-, Ausnahme- genehmigungen beantragen, die sie berechtigen, z.B. im eingeschränkten Halteverbot oder innerhalb von Zonen mit Parkscheibenregelung, ohne Benutzung der Parkscheibe und ohne zeitliche Begrenzung, zu parken. In den Handwerkerparkausweis können mehrere Fahrzeuge aufgenommen werden, wobei jeweils das Fahrzeug parkberechtigt ist, in welchem die Ausweiskarte ausliegt. Die Genehmigung wird jeweils für ein Jahr ausgestellt.
Das Befahren von Fußgängerzonen wird hierdurch nicht erfasst. Sofern ein Handwerker hier Tätigkeiten zu verrichten hat, ist jeweils eine befristete Einzel-Ausnahmegenehmigung formlos zu beantragen. Das gleiche gilt für Spediteure bei Umzügen und großen Möbelanlieferungen.
Bewohnerparkausweis
Befahren der Fußgängerzone zum privaten Stellplatz
Handwerkerparkausweis
Bewohnerparkausweis
Neheimer Innenstadt - Parktarifzone 1 - Parkschein / -scheibe 100,00 €
Übriges Stadtgebiet - Parktarifzone 2 - Parkschein / -scheibe 80,00 €
Änderung und Neuausstellung (z.B. bei Verlust) 15,00 €
Befahren der Fußgängerzone zum privaten Stellplatz
Einmalige Verwaltungsgebühr 45,00 €
Handwerkerparkausweis
pro Ausnahmegenehmigung 180,00 €
Befahren von Fußgängerzonen
zwischen 15,00 und 45,00 € je nach Ausnahmegenehmigung
Unser
Stadtbüro
Bewohnerparkausweise
Einen Bewohnerparkausweis können Sie über das Serviceportal der Stadt Arnsberg beantragen, wenn Sie Bewohner einer Straße sind, die parkausweispflichtig ist und das Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen ist bzw. von Ihnen nachweislich überwiegend genutzt wird. Sie müssen als Bewohner für die betreffende Straße gemeldet und tatsächlich dort wohnhaft sein.
Jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis. Hierdurch haben Sie jedoch keinen Rechtsanspruch auf einen Stellplatz innerhalb der Bewohnerparkzone. Sie erwerben lediglich die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, welcher gegenüber den übrigen Verkehrsteilnehmern die betreffende Stellmöglichkeit nutzen darf.
Befahren der Fußgängerzone zum privaten Stellplatz
Beim Fachdienst Verkehr können Sie per Mail unter verkehr@arnsberg.de eine Dauer-, Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Fußgängerzone beantragen. Diese werden nur Personen erteilt, die innerhalb des gesperrten Bereichs eigene Stellmöglichkeiten (Garage/Stellplatz) haben und diese nur über die Fußgängerzone erreichen können.
Handwerkerparkausweis
Beim Fachdienst Verkehr können per Mail unter verkehr@arnsberg.de Handwerksbetriebe für ihr Werkstatt-/Servicefahrzeug Dauer-, Ausnahme- genehmigungen beantragen, die sie berechtigen, z.B. im eingeschränkten Halteverbot oder innerhalb von Zonen mit Parkscheibenregelung, ohne Benutzung der Parkscheibe und ohne zeitliche Begrenzung, zu parken. In den Handwerkerparkausweis können mehrere Fahrzeuge aufgenommen werden, wobei jeweils das Fahrzeug parkberechtigt ist, in welchem die Ausweiskarte ausliegt. Die Genehmigung wird jeweils für ein Jahr ausgestellt.
Das Befahren von Fußgängerzonen wird hierdurch nicht erfasst. Sofern ein Handwerker hier Tätigkeiten zu verrichten hat, ist jeweils eine befristete Einzel-Ausnahmegenehmigung formlos zu beantragen. Das gleiche gilt für Spediteure bei Umzügen und großen Möbelanlieferungen.
Bewohnerparkausweis
Neheimer Innenstadt - Parktarifzone 1 - Parkschein / -scheibe 100,00 €
Übriges Stadtgebiet - Parktarifzone 2 - Parkschein / -scheibe 80,00 €
Änderung und Neuausstellung (z.B. bei Verlust) 15,00 €
Befahren der Fußgängerzone zum privaten Stellplatz
Einmalige Verwaltungsgebühr 45,00 €
Handwerkerparkausweis
pro Ausnahmegenehmigung 180,00 €
Befahren von Fußgängerzonen
zwischen 15,00 und 45,00 € je nach Ausnahmegenehmigung
Bewohnerparkausweis
Befahren der Fußgängerzone zum privaten Stellplatz
Handwerkerparkausweis