Bewohnerparkausweise
Einen Bewohnerparkausweis können Sie über das Serviceportal der Stadt Arnsberg beantragen, wenn Sie Bewohner einer Straße sind, die parkausweispflichtig ist und das Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen ist bzw. von Ihnen nachweislich überwiegend genutzt wird. Sie müssen als Bewohner für die betreffende Straße gemeldet und tatsächlich dort wohnhaft sein.
Jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis. Hierdurch haben Sie jedoch keinen Rechtsanspruch auf einen Stellplatz innerhalb der Bewohnerparkzone. Sie erwerben lediglich die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, welcher gegenüber den übrigen Verkehrsteilnehmern die betreffende Stellmöglichkeit nutzen darf.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen und der notwendigen Unterlagen (siehe unten) + erfolgtem Geldeingang wird der Bewohnerparkausweis per Post zugeschickt.
Weitere Informationen zum Parkraumkonzept der Neheimer Innenstadt erhalten sie hier.
Befahren der Fußgängerzone zum privaten Stellplatz
Dauer-Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Fußgängerzone werden nur an Personen erteilt, die innerhalb des gesperrten Bereichs eigene Stellmöglichkeiten (Garage/Stellplatz) haben und diese nur über die Fußgängerzone erreichen können.
Handwerkerparkausweis
Handwerksbetriebe können für ihr Werkstatt-/Servicefahrzeug Dauer-Ausnahmegenehmigungen erhalten, die sie berechtigen, z.B. im eingeschränkten Halteverbot oder innerhalb von Zonen mit Parkscheibenregelung, ohne Benutzung der Parkscheibe und ohne zeitliche Begrenzung, zu parken. In den Handwerkerparkausweis können mehrere Fahrzeuge aufgenommen werden, wobei jeweils das Fahrzeug parkberechtigt ist, in welchem die Ausweiskarte ausliegt. Die Genehmigung wird jeweils für ein Jahr ausgestellt.
Das Befahren von Fußgängerzonen wird hierdurch nicht erfasst. Sofern ein Handwerker hier Tätigkeiten zu verrichten hat, ist jeweils eine befristete Einzel-Ausnahmegenehmigung formlos zu beantragen. Das gleiche gilt für Spediteure bei Umzügen und großen Möbelanlieferungen.
Bewohnerparkausweis
Befahren der Fußgängerzone zum privaten Stellplatz
Handwerkerparkausweis
Bewohnerparkausweis
Straße mit Parkscheibenregelung 22,00 Euro
Straße mit Parkscheinregelung 30,70 Euro
Befahren der Fußgängerzone zum privaten Stellplatz
Einmalige Verwaltungsgebühr 45,00 Euro
Handwerkerparkausweis
pro Ausnahmegenehmigung 180,00 Euro
Befahren von Fußgängerzonen
zwischen 15,00 und 45,00 Euro je nach Ausnahmegenehmigung
Bewohnerparkausweise
Einen Bewohnerparkausweis können Sie über das Serviceportal der Stadt Arnsberg beantragen, wenn Sie Bewohner einer Straße sind, die parkausweispflichtig ist und das Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen ist bzw. von Ihnen nachweislich überwiegend genutzt wird. Sie müssen als Bewohner für die betreffende Straße gemeldet und tatsächlich dort wohnhaft sein.
Jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis. Hierdurch haben Sie jedoch keinen Rechtsanspruch auf einen Stellplatz innerhalb der Bewohnerparkzone. Sie erwerben lediglich die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, welcher gegenüber den übrigen Verkehrsteilnehmern die betreffende Stellmöglichkeit nutzen darf.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen und der notwendigen Unterlagen (siehe unten) + erfolgtem Geldeingang wird der Bewohnerparkausweis per Post zugeschickt.
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Befahren der Fußgängerzone zum privaten Stellplatz
Dauer-Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Fußgängerzone werden nur an Personen erteilt, die innerhalb des gesperrten Bereichs eigene Stellmöglichkeiten (Garage/Stellplatz) haben und diese nur über die Fußgängerzone erreichen können.
Handwerkerparkausweis
Handwerksbetriebe können für ihr Werkstatt-/Servicefahrzeug Dauer-Ausnahmegenehmigungen erhalten, die sie berechtigen, z.B. im eingeschränkten Halteverbot oder innerhalb von Zonen mit Parkscheibenregelung, ohne Benutzung der Parkscheibe und ohne zeitliche Begrenzung, zu parken. In den Handwerkerparkausweis können mehrere Fahrzeuge aufgenommen werden, wobei jeweils das Fahrzeug parkberechtigt ist, in welchem die Ausweiskarte ausliegt. Die Genehmigung wird jeweils für ein Jahr ausgestellt.
Das Befahren von Fußgängerzonen wird hierdurch nicht erfasst. Sofern ein Handwerker hier Tätigkeiten zu verrichten hat, ist jeweils eine befristete Einzel-Ausnahmegenehmigung formlos zu beantragen. Das gleiche gilt für Spediteure bei Umzügen und großen Möbelanlieferungen.
Bewohnerparkausweis
Befahren der Fußgängerzone zum privaten Stellplatz
Handwerkerparkausweis
Bewohnerparkausweis
Straße mit Parkscheibenregelung 22,00 Euro
Straße mit Parkscheinregelung 30,70 Euro
Befahren der Fußgängerzone zum privaten Stellplatz
Einmalige Verwaltungsgebühr 45,00 Euro
Handwerkerparkausweis
pro Ausnahmegenehmigung 180,00 Euro
Befahren von Fußgängerzonen
zwischen 15,00 und 45,00 Euro je nach Ausnahmegenehmigung
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Jeder Bewohner erhält nur einen Bewohnerparkausweis. Hierdurch haben Sie jedoch keinen Rechtsanspruch auf einen Stellplatz innerhalb der Bewohnerparkzone. Sie erwerben lediglich die Zugehörigkeit zu dem Personenkreis, welcher gegenüber den übrigen Verkehrsteilnehmern die betreffende Stellmöglichkeit nutzen darf.
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Dauer-Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Fußgängerzone werden nur an Personen erteilt, die innerhalb des gesperrten Bereichs eigene Stellmöglichkeiten (Garage/Stellplatz) haben und diese nur über die Fußgängerzone erreichen können.
Handwerkerparkausweis
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Das Befahren von Fußgängerzonen wird hierdurch nicht erfasst. Sofern ein Handwerker hier Tätigkeiten zu verrichten hat, ist jeweils eine befristete Einzel-Ausnahmegenehmigung formlos zu beantragen. Das gleiche gilt für Spediteure bei Umzügen und großen Möbelanlieferungen.
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Straße mit Parkscheibenregelung 22,00 Euro
Straße mit Parkscheinregelung 30,70 Euro
Befahren der Fußgängerzone zum privaten Stellplatz
Einmalige Verwaltungsgebühr 45,00 Euro
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pro Ausnahmegenehmigung 180,00 Euro
Befahren von Fußgängerzonen
zwischen 15,00 und 45,00 Euro je nach Ausnahmegenehmigung
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