Die Haltung von „großen Hunden" (ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg) ist beim Fachdienst Sicherheit | Ordnung | Bürgerdienste anzuzeigen.
Für das Halten von „gefährlichen Hunden" und „Hunden bestimmter Rassen" benötigen Sie eine ordnungsbehördliche Erlaubnis. Diese ist vor Anschaffung des Tieres zu beantragen.
Nähere Informationen sind in einem Flyer zusammengefasst, der auch in den Stadtbüros ausliegt.
Gesetzliche Grundlagen zur Hundehaltung finden Sie im Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen ( LHundG NRW) und in der Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Arnsberg vom 13.07.2005, die in § 5 die allgemeinen Pflichten des Hundehalters regelt.
Für die Entgegennahme der Anzeige über die Haltung eines Hundes im Sinne von § 11 Absatz 1 LHundG NRW ("großer Hund") wird nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW eine Gebühr in Höhe von 25,00 ? erhoben.
Hufnagel
Allgemeines Ordnungsrecht, Immissionen, Landeshundegesetz
Teilzeit-Hufnagel
Montag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Dienstag
08:30 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag
08:30 - 12:00 Uhr
Freitext
nur nach Terminvereinbarung
Die Haltung von „großen Hunden" (ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg) ist beim Fachdienst Sicherheit | Ordnung | Bürgerdienste anzuzeigen.
Für das Halten von „gefährlichen Hunden" und „Hunden bestimmter Rassen" benötigen Sie eine ordnungsbehördliche Erlaubnis. Diese ist vor Anschaffung des Tieres zu beantragen.
Nähere Informationen sind in einem Flyer zusammengefasst, der auch in den Stadtbüros ausliegt.
Für die Entgegennahme der Anzeige über die Haltung eines Hundes im Sinne von § 11 Absatz 1 LHundG NRW ("großer Hund") wird nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW eine Gebühr in Höhe von 25,00 ? erhoben.
Gesetzliche Grundlagen zur Hundehaltung finden Sie im Landeshundegesetz Nordrhein-Westfalen ( LHundG NRW) und in der Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Arnsberg vom 13.07.2005, die in § 5 die allgemeinen Pflichten des Hundehalters regelt.
Tag | |
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Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Dienstag: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 08:30 - 12:00 Uhr |
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