Heckenschnitt

Hecken und Gebüsche haben für zahlreiche Pflanzen- und Tierarten große  Bedeutung als Lebensraum. So finden dort z.B. zahlreiche Insekten, Vögel und Niederwild Nahrung, Versteck- und Brutmöglichkeiten.

Aus diesem Grunde ist es vom 1. März bis 30. September verboten, Hecken, Wallhecken, Gebüsche, aber auch Schilf- und Röhrichtbestände zu roden, abzuschneiden oder zu zerstören.

Das Abschneiden bezieht sich nicht auf den sogenannten Formschnitt, wohl aber auf das „Auf-den-Stock-Setzen“ von Hecken und Gehölzen.

Diese Schutzbestimmungen gelten im Außenbereich und im Innenbereich der Stadt und werden von der Unteren Landschaftsbehörde beim Hochsauerlandkreis überwacht.

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Nebenstelle Am Hüttengraben 31
Raum: A 1.007
Am Hüttengraben 31
59759 Arnsberg

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