Sofern Sie den Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können und keine Grundsicherungsleistungen für Erwerbsfähige beziehen, besteht evtl. ein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung.
Zur Berechnung wird ein Bedarf ermittelt, der sich zusammensetzt aus den Regelsätzen, angemessenen Kosten der Unterkunft (Kaltmiete, Betriebs- und Heizkosten) und gfls Mehrbedarfszuschlägen (z.B. Alleinerziehende, kostenaufwändige Ernährung). Von dieser Summe werden ihre Einkünfte abgezogen. Ist das Einkommen höher als der errechnete Gesamtbedarf, so besteht kein Anspruch. Andernfalls wird die Differenz zwischen Gesamtbedarf und Einkommen als Grundsicherungsleistung gezahlt.
Anspruch besteht, wenn
Ausgeschlossen sind Leistungen, wenn
Antragstellung
Antragsvordrucke können beim Amt für Grundsicherung postalisch, telefonisch oder per E-mail angefordert werden. Dem Antrag liegt auch eine Aufstellung der benötigten Unterlagen bei. Bitte füllen Sie den Antrag aus und senden Sie diesen wieder an das Amt für Grundsicherung zurück. Alternativ können Sie den Antrag in jeden Briefkasten der Stadtverwaltung einwerfen. Bitte beachten Sie, dass ein persönliches Gespräch nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
Dem Antrag liegt eine Unterlagenanforderung bei.
Amt für Grundsicherung
jobcenter
Freitext
Nach Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie den Termin telefonisch oder per Email direkt mit Ihrer/Ihrem Ansprechpartner*in.
Sofern Sie den Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können und keine Grundsicherungsleistungen für Erwerbsfähige beziehen, besteht evtl. ein Anspruch auf Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung.
Zur Berechnung wird ein Bedarf ermittelt, der sich zusammensetzt aus den Regelsätzen, angemessenen Kosten der Unterkunft (Kaltmiete, Betriebs- und Heizkosten) und gfls Mehrbedarfszuschlägen (z.B. Alleinerziehende, kostenaufwändige Ernährung). Von dieser Summe werden ihre Einkünfte abgezogen. Ist das Einkommen höher als der errechnete Gesamtbedarf, so besteht kein Anspruch. Andernfalls wird die Differenz zwischen Gesamtbedarf und Einkommen als Grundsicherungsleistung gezahlt.
Anspruch besteht, wenn
Ausgeschlossen sind Leistungen, wenn
Antragstellung
Antragsvordrucke können beim Amt für Grundsicherung postalisch, telefonisch oder per E-mail angefordert werden. Dem Antrag liegt auch eine Aufstellung der benötigten Unterlagen bei. Bitte füllen Sie den Antrag aus und senden Sie diesen wieder an das Amt für Grundsicherung zurück. Alternativ können Sie den Antrag in jeden Briefkasten der Stadtverwaltung einwerfen. Bitte beachten Sie, dass ein persönliches Gespräch nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.
Dem Antrag liegt eine Unterlagenanforderung bei.
Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
Amt für Grundsicherung|Jobcenter|Wohngeldstelle
Lange Wende 42
59755
Arnsberg
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