Sie sind zwischen 15 und 66 Jahre (vor Renteneintrittsalter) alt, erwerbsfähig und können Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Einkommen und Vermögen sicherstellen? Dann haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II.
Sie können den Antrag über das Service-Portal online ausfüllen und einreichen. Ansonsten können Sie die Antragsunterlagen anfordern unter jobcenter@arnsberg.de oder 02932 201 4000.
Abgabe des Antrags:
Den Antrag können Sie online übermitteln, per Post zusenden, per Briefeinwurf in jeden Postkasten der Stadtverwaltung Arnsberg oder nach Terminvergabe persönlich in der Verwaltungsnebenstelle, Lange Wende 42, 59755 Arnsberg, abgeben. Eine Terminvereinbarung kann telefonisch unter 02932 2014000 oder per Email an jobcenter@arnsberg.de (bitte Terminwunsch bzw. Zeiträume, sowie Telefonnummer angeben) erfolgen.
Unterlagen bitte soweit wie möglich dem Antrag beifügen. Sie können diese aber auch gerne per Mail (lesbares Foto des Dokument reicht i.d.R. aus) an jobcenter@arnsberg.de senden. Dies bietet sich insb. für Ihren Ausweis an. Es gibt auch Freeware, womit sie die Dokumente einscannen können mit ihrem Endgerät.
Im Serviceportal finden Sie auch weitere Dokumente zur vereinfachten Meldung bzw. Antragstellung an das Jobcenter.
Arbeitsaufnahme Meldung
Arbeitsaufnahme Überbrückungsdarlehn bis zur 1. Lohnzahlung
Energiekosten - Gewährung Darlehn für Energiekostenrückstände
Folge- bzw. Weitergewährungsantrag
Mietbescheinigung
Mittellos - Antrag auf Vorschusszahlung
Umgangsrecht Kostenübernahme
Umzug: Kostenübernahme Umzugswagen
Umzug: Zustimmung zum Umzug beantragen
Veränderungsmitteilung - Änderungen in wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen (z.B. Unterhaltszahlung, Änderungen Arbeitsvertag, Zuzug bzw. Wegzug einer Person).
Sozialgesetzbuch II
Dem Antrag liegt eine Unterlagenanforderung bei.
Jobcenter -
Leistungsabteilung
Bürgergeld
jobcenter
Freitext
Nach Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie den Termin telefonisch oder per Email direkt mit Ihrer/Ihrem Ansprechpartner*in.
Sie sind zwischen 15 und 66 Jahre (vor Renteneintrittsalter) alt, erwerbsfähig und können Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Einkommen und Vermögen sicherstellen? Dann haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II.
Sie können den Antrag über das Service-Portal online ausfüllen und einreichen. Ansonsten können Sie die Antragsunterlagen anfordern unter jobcenter@arnsberg.de oder 02932 201 4000.
Abgabe des Antrags:
Den Antrag können Sie online übermitteln, per Post zusenden, per Briefeinwurf in jeden Postkasten der Stadtverwaltung Arnsberg oder nach Terminvergabe persönlich in der Verwaltungsnebenstelle, Lange Wende 42, 59755 Arnsberg, abgeben. Eine Terminvereinbarung kann telefonisch unter 02932 2014000 oder per Email an jobcenter@arnsberg.de (bitte Terminwunsch bzw. Zeiträume, sowie Telefonnummer angeben) erfolgen.
Unterlagen bitte soweit wie möglich dem Antrag beifügen. Sie können diese aber auch gerne per Mail (lesbares Foto des Dokument reicht i.d.R. aus) an jobcenter@arnsberg.de senden. Dies bietet sich insb. für Ihren Ausweis an. Es gibt auch Freeware, womit sie die Dokumente einscannen können mit ihrem Endgerät.
Im Serviceportal finden Sie auch weitere Dokumente zur vereinfachten Meldung bzw. Antragstellung an das Jobcenter.
Arbeitsaufnahme Meldung
Arbeitsaufnahme Überbrückungsdarlehn bis zur 1. Lohnzahlung
Energiekosten - Gewährung Darlehn für Energiekostenrückstände
Folge- bzw. Weitergewährungsantrag
Mietbescheinigung
Mittellos - Antrag auf Vorschusszahlung
Umgangsrecht Kostenübernahme
Umzug: Kostenübernahme Umzugswagen
Umzug: Zustimmung zum Umzug beantragen
Veränderungsmitteilung - Änderungen in wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen (z.B. Unterhaltszahlung, Änderungen Arbeitsvertag, Zuzug bzw. Wegzug einer Person).
Dem Antrag liegt eine Unterlagenanforderung bei.
Sozialgesetzbuch II
Nach Terminvereinbarung. Bitte vereinbaren Sie den Termin telefonisch oder per Email direkt mit Ihrer/Ihrem Ansprechpartner*in.
Unsere Webseite verwendet Cookies. Diese haben zwei Funktionen: Zum einen sind sie erforderlich für die grundlegende Funktionalität unserer Website. Zum anderen können wir mit Hilfe der Cookies unsere Inhalte für Sie immer weiter verbessern. Hierzu werden pseudonymisierte Daten von Website-Besuchern gesammelt und ausgewertet. Das Einverständnis in die Verwendung der Cookies können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen zu Cookies auf dieser Website finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und zu uns im Impressum.