Sie wollen sich mit einer gewerblichen Tätigkeit selbstständig machen? Dann müssen Sie Ihr Gewerbe bei der Stadtverwaltung Arnsberg anmelden. Die Anmeldepflicht beginnt mit Beginn Ihrer selbstständigen Tätigkeit.
Eine selbstständige Tätigkeit üben Sie aus, wenn Sie Ihr Gewerbe über einen bestimmten Zeitraum mit eigener Entscheidungsbefugnis betreiben und Sie dabei auf eigenes Risiko und auf eigene Rechnung arbeiten.
Der Fachdienst Gewerbeordnung bietet Ihnen hierzu eine umfassende Beratung, in der geklärt wird,
Achtung! Derzeit vermehrt Internetbetrug mit vorgeblichen Online-Anmeldungen!
Wir weisen darauf hin, dass über das offizielle Internetportal der Landesregierung NRW Online-Gewerbeanzeigen möglich sind.
hier der Link: https://service.wirtschaft.nrw/online-antraege
Bitte achten Sie darauf, dass bei der Meldung ein Ausweis mit hochgeladen werden muss. Bitte scannen Sie vorab Ihren Ausweis (Vorder- und Rückseite) ein.
Wir stellen nun vermehrt fest, dass mehrere Internetseiten vorgebliche Online-Sofortanmeldungen anbieten und dafür eine "Gebühr" (meist ohne Hinweis darauf, dass noch eine weitere Gebühr vom Gewerbeamt fällig werden würde) verlangen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass über diese Seiten keine Online-Sofortanmeldung beim Gewerbeamt möglich ist. Wenn überhaupt, wird ein 2-seitiges Anzeige-Formular, wie es auf unserer Seite kostenlos verfügbar ist, ausgefüllt. Dieses muss dann von Ihnen unterschrieben mit Ausweiskopie an uns übersendet werden. Dafür wird eine vergleichsweise hohe Gebühr verlangt, meist ohne Hinweis, dass noch eine weitere gesetzliche Gebühr vom Gewerbeamt festgesetzt wird.
Daher unsere Empfehlung: Achten Sie auf unseriöse Angebote im Internet. Eine An-/Um-/Abmeldung ist u.a. über das o.g. NRW-Portal oder über ein Formular, dass Sie auf dieser Internetseite abrufen und mit Ihrer Unterschrift ausfüllen können, möglich. Das ausgedruckte oder eingescannte Formular mit Ihrer Unterschrift und Ausweiskopie können sie dann mit Ausweiskopie an uns senden (postalisch oder gewerbeordnung@arnsberg.de). Sie erhalten dann eine Bestätigung der Anzeige sowie den Gebührenbescheid (in der Regel 26,- € für An- oder Ummeldung, Abmeldung kostenlos).
Die Gewerbeanmeldung ist zwingend vorgeschrieben. Sie ergibt sich aus der Anzeigenpflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO).
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale. Bitte bringen Sie dann eine EC-Karte zur Zahlung der Gebühr mit (keine Barzahlung möglich).
Allgemeinformulierungen bei der Gewerbeanmeldung wie z.B. Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art, Promotion können als Tätigkeit nicht berücksichtigt werden. Die Tätigkeit muss genau bezeichnet sein.
Borck
Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen, Gaststättenangelegenheiten, Sonstige Gewerbeerlaubnisse
Ordnungsamt
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Ebbers
Gewerbe- und Handwerksuntersagungen, Bußgelder Gewerbe, Veranstaltungen, Spielrecht (Aufstellerlaubnisse, Geeignetheitsbescheinigungen)
standard-teilzeit
Montag
08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch
08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag
08.00 - 12.00 Uhr
Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Freitext
sowie nach Terminvereinbarung
Sie wollen sich mit einer gewerblichen Tätigkeit selbstständig machen? Dann müssen Sie Ihr Gewerbe bei der Stadtverwaltung Arnsberg anmelden. Die Anmeldepflicht beginnt mit Beginn Ihrer selbstständigen Tätigkeit.
Eine selbstständige Tätigkeit üben Sie aus, wenn Sie Ihr Gewerbe über einen bestimmten Zeitraum mit eigener Entscheidungsbefugnis betreiben und Sie dabei auf eigenes Risiko und auf eigene Rechnung arbeiten.
Der Fachdienst Gewerbeordnung bietet Ihnen hierzu eine umfassende Beratung, in der geklärt wird,
Achtung! Derzeit vermehrt Internetbetrug mit vorgeblichen Online-Anmeldungen!
Wir weisen darauf hin, dass über das offizielle Internetportal der Landesregierung NRW Online-Gewerbeanzeigen möglich sind.
hier der Link: https://service.wirtschaft.nrw/online-antraege
Bitte achten Sie darauf, dass bei der Meldung ein Ausweis mit hochgeladen werden muss. Bitte scannen Sie vorab Ihren Ausweis (Vorder- und Rückseite) ein.
Wir stellen nun vermehrt fest, dass mehrere Internetseiten vorgebliche Online-Sofortanmeldungen anbieten und dafür eine "Gebühr" (meist ohne Hinweis darauf, dass noch eine weitere Gebühr vom Gewerbeamt fällig werden würde) verlangen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass über diese Seiten keine Online-Sofortanmeldung beim Gewerbeamt möglich ist. Wenn überhaupt, wird ein 2-seitiges Anzeige-Formular, wie es auf unserer Seite kostenlos verfügbar ist, ausgefüllt. Dieses muss dann von Ihnen unterschrieben mit Ausweiskopie an uns übersendet werden. Dafür wird eine vergleichsweise hohe Gebühr verlangt, meist ohne Hinweis, dass noch eine weitere gesetzliche Gebühr vom Gewerbeamt festgesetzt wird.
Daher unsere Empfehlung: Achten Sie auf unseriöse Angebote im Internet. Eine An-/Um-/Abmeldung ist u.a. über das o.g. NRW-Portal oder über ein Formular, dass Sie auf dieser Internetseite abrufen und mit Ihrer Unterschrift ausfüllen können, möglich. Das ausgedruckte oder eingescannte Formular mit Ihrer Unterschrift und Ausweiskopie können sie dann mit Ausweiskopie an uns senden (postalisch oder gewerbeordnung@arnsberg.de). Sie erhalten dann eine Bestätigung der Anzeige sowie den Gebührenbescheid (in der Regel 26,- € für An- oder Ummeldung, Abmeldung kostenlos).
Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale. Bitte bringen Sie dann eine EC-Karte zur Zahlung der Gebühr mit (keine Barzahlung möglich).
Allgemeinformulierungen bei der Gewerbeanmeldung wie z.B. Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art, Promotion können als Tätigkeit nicht berücksichtigt werden. Die Tätigkeit muss genau bezeichnet sein.
Die Gewerbeanmeldung ist zwingend vorgeschrieben. Sie ergibt sich aus der Anzeigenpflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO).
Anmeldung eines Gewerbes - HINWEIS: Für diesen Dienst ist die Anmeldung am Servicekonto.NRW erforderlich.
Tag | |
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Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung
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sowie nach Terminvereinbarung