Gewerbeanmeldung

Sie wollen sich mit einer gewerblichen Tätigkeit selbstständig machen? Dann müssen Sie Ihr Gewerbe bei der Stadtverwaltung Arnsberg anmelden. Die Anmeldepflicht beginnt mit Beginn Ihrer selbstständigen Tätigkeit.

Eine selbstständige Tätigkeit üben Sie aus, wenn Sie Ihr Gewerbe über einen bestimmten Zeitraum mit eigener Entscheidungsbefugnis betreiben und Sie dabei auf eigenes Risiko und auf eigene Rechnung arbeiten.

Der Fachdienst Gewerbeordnung bietet Ihnen hierzu eine umfassende Beratung, in der geklärt wird,
 

  • ob Ihre Tätigkeit ein meldepflichtiges Gewerbe ist
  • wie es nach der Gewerbeanmeldung weitergeht
  • ob Sie für Ihr Gewerbe eine Erlaubnis benötigen und
  • welche Unterlagen Sie der jeweiligen Meldung beifügen müssen.



Achtung! Derzeit vermehrt Internetbetrug mit vorgeblichen Online-Anmeldungen!

Wir weisen darauf hin, dass über das offizielle Internetportal der Landesregierung NRW Online-Gewerbeanzeigen möglich sind.

hier der Link:  https://service.wirtschaft.nrw/online-antraege

Bitte achten Sie darauf, dass bei der Meldung ein Ausweis mit hochgeladen werden muss. Bitte scannen Sie vorab Ihren Ausweis (Vorder- und Rückseite) ein.

Wir stellen nun vermehrt fest, dass mehrere Internetseiten vorgebliche Online-Sofortanmeldungen anbieten und dafür eine "Gebühr" (meist ohne Hinweis darauf, dass noch eine weitere Gebühr vom Gewerbeamt fällig werden würde)  verlangen.  Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass über diese Seiten keine Online-Sofortanmeldung beim Gewerbeamt möglich ist. Wenn überhaupt, wird ein 2-seitiges Anzeige-Formular,  wie es auf unserer Seite kostenlos verfügbar ist, ausgefüllt. Dieses muss dann von Ihnen unterschrieben mit Ausweiskopie an uns übersendet werden. Dafür wird eine vergleichsweise hohe Gebühr verlangt, meist ohne Hinweis, dass noch eine weitere gesetzliche Gebühr vom Gewerbeamt festgesetzt wird.

Daher unsere Empfehlung: Achten Sie auf unseriöse Angebote im Internet. Eine An-/Um-/Abmeldung ist u.a. über das o.g. NRW-Portal oder über ein Formular, dass Sie auf dieser Internetseite abrufen und mit Ihrer Unterschrift ausfüllen können, möglich. Das ausgedruckte oder eingescannte Formular mit Ihrer Unterschrift und Ausweiskopie können sie dann mit Ausweiskopie an uns senden (postalisch oder gewerbeordnung@arnsberg.de). Sie erhalten dann eine Bestätigung der Anzeige sowie den Gebührenbescheid  (in der Regel 26,- € für An- oder Ummeldung, Abmeldung kostenlos).

  1. Für natürliche Personen (zum Beispiel Einzelunternehmen): 26 Euro
  2. Für vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristische Person sind (zum Beispiel GbR): je 26 Euro
  3. Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind: 33 Euro
  4. Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen: 13 Euro
  5. Ersatzbescheinigung: 15 Euro
  • Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder des Passes mit letzter Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes, da in Pässen keine Privatanschrift eingetragen ist
  • Bei ausländischen Gewerbetreibenden, die nicht aus der EU stammen:
    • Zusätzlich eine Kopie der für die angemeldete Tätigkeit erforderlichen Aufenthaltsgenehmigung
  • Bei juristischen Personen:
    • Bei Eintragung ins Handelsregister die Kopie eines unbeglaubigten Handelsregisterauszuges
    • Bei in Gründung befindlichen Firmen eine Kopie des von einem Notar beglaubigten Gesellschaftervertrages/Gründungsvertrages
      • Bei einer GmbH & Co. KG wird auch der Handelsregistereintrag der Komplementär-GmbH benötigt
  • Bei ausländischen juristischen Personen:
    • Ein Nachweis der Eintragung im Handelsregister und eine Übersetzung in die deutsche Sprache
  • Bei Handwerkern oder handwerksähnlichen Betrieben:
    • Die Eintragungsbestätigung der Handwerkskammer
  • Bei erlaubnispflichtigen Gewerben:
    • Eine Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession

Bei persönlicher Vorsprache genügt die Vorlage der jeweiligen Originale. Bitte bringen Sie dann eine EC-Karte zur Zahlung der Gebühr mit (keine Barzahlung möglich).

Allgemeinformulierungen bei der Gewerbeanmeldung wie z.B. Service, Dienstleistungen, Handel mit Waren aller Art, Promotion können als Tätigkeit nicht berücksichtigt werden. Die Tätigkeit muss genau bezeichnet sein.

Die Gewerbeanmeldung ist zwingend vorgeschrieben. Sie ergibt sich aus der Anzeigenpflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO).

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Kontakt

Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen, Gaststättenangelegenheiten, Sonstige Gewerbeerlaubnisse

Nebenstelle Rathausplatz 2
Raum: 8
Rathausplatz 2
59759 Arnsberg

Öffnungszeiten
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Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung

Gewerbe- und Handwerksuntersagungen, Bußgelder Gewerbe, Veranstaltungen, Spielrecht (Aufstellerlaubnisse, Geeignetheitsbescheinigungen)

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Raum: 7
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