Gewerbeabmeldung

Sie wollen Ihre gewerbliche Tätigkeit aufgeben? Dann dürfen Sie die Abmeldung Ihres Gewerbes nicht vergessen.
Sie sollten Ihr Gewerbe abmelden, sobald Sie Ihre gewerbliche Tätigkeit vollständig aufgeben.

Die beteiligten Stellen werden auf Ihre Geschäftsaufgabe automatisch reagieren.

Bei Gesellschaften beachten Sie bitte, dass die Abmeldung durch sämtliche Gesellschafter erforderlich ist.

kostenfrei

Die Gewerbeabmeldung ist zwingend vorgeschrieben. Sie ergibt sich aus der Anzeigenpflicht nach § 14 Gewerbeordnung (GewO).

gewerbe abmelden

Kontakt

Gewerbean-, -ab- und -ummeldungen, Gaststättenangelegenheiten, Sonstige Gewerbeerlaubnisse
Nebenstelle Rathausplatz 2
Raum: 8
Rathausplatz 2
59759 Arnsberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung

Gewerbe- und Handwerksuntersagungen, Bußgelder Gewerbe, Veranstaltungen, Spielrecht (Aufstellerlaubnisse, Geeignetheitsbescheinigungen)
Nebenstelle Rathausplatz 2
Raum: 7
Rathausplatz 2
59759 Arnsberg
Öffnungszeiten
Tag
Montag:08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag:08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch:08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag:08.00 - 12.00 Uhr
Freitag:08:00 - 12:00 Uhr

sowie nach Terminvereinbarung