Informationen zum Gewerbesteuerbescheid

Der Rat der Stadt Arnsberg hat am 27.06.2024 den städtischen Doppelhaushalt 2024/2025 beraten und die Hebesätze der kommunalen Steuern - erstmals seit der letzten Erhöhung zum 01.01.2013 - für das Jahr 2024 neu festgesetzt:

Gewerbesteuer + 10 Hebesatzpunkte auf 469 v.H.

Mit dem Gewerbesteuerbescheid vom 12.07.2024 erfolgt die Änderung der bisherigen Bescheide 2024. Nachfolgend werden die wichtigsten Fragen hierzu beantwortet.

Die kommunalen Finanzen haben sich - wie in zahlreichen Städten und Gemeinden - im Doppelhaushalt 2024/2025 erheblich verschlechtert. Gesetzliche Erleichterungen, die Kommunen von den finanziellen Folgen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges zu entlasten, ließ das Land NRW Ende 2023 auslaufen. Zusätzlich kamen erhebliche Belastungen durch die gestiegenen Sozialausgaben, die erheblichen Inflationskosten, die höheren Zinsen auf Kredite, hohe Tarif- und Besoldungsabschlüsse und die gestiegene Kreisumlage hinzu. Das führte zu erheblichen Haushaltsdefiziten. Diese konnten nur durch 42 Maßnahmen im Volumen von über 50 Mio. € in den nächsten 5 Jahren mit Ausgabeneinsparungen und Einnahmesteigerungen so weit reduziert werden, dass unter Inanspruchnahme von über 90 % des Eigenkapitals eine Genehmigungsfähigkeit des Haushaltes erreicht werden konnte. Die Anhebung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuern 2024 ist Teil dieses Maßnahmenpaketes. Hierdurch sollen in den nächsten 5 Jahren insgesamt 14 Mio. € erzielt werden.

Aufgrund der massiven Verschlechterung der kommunalen Finanzen mussten Maßnahmen erst erarbeitet werden, um die Steuerhöhung so gering wie möglich zu halten und trotzdem eine Genehmigungsfähigkeit des Haushalts zu erlangen. Das Land NRW hat hierzu erst im März 2024 neue gesetzliche Möglichkeiten beschlossen. Danach mussten die neuen Rahmenbedingungen auf den Haushalt umgesetzt werden. Die Haushaltseinbringung erfolgte Ende April 2024. Die Haushaltsberatungen wurden in der Ratssitzung am 27.06.2024 abgeschlossen.

Die Gewerbesteuern werden über die Steuertermine 15.02., 15.05, 15.08. und 15.11. erhoben. Die bisherigen Zahlungen zum 15.02. und 15.05. erfolgten auf Basis des alten Hebesatzes. Mit der Beschlussfassung am 27.06.2024 wird der Steuerhebesatz für das ganze Jahr 2024 rechtskonform und rückwirkend angehoben. Mit dem Gewerbesteuerbescheid vom 12.07.2024 werden die Steuern neu festgesetzt. Der Mehrbetrag wird auf die Zahlungstermine 15.08. und 15.11. verteilt.