Worum geht es?

Mit dem ÜBEREINKOMMEN VON PARIS wurde von der UN ein völkerrechtlicher Vertrag geschlossen, um den weltweiten Temperaturanstieg auf deutlich unter 2° C über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Diesem Ziel hat sich auch die Stadt Arnsberg verpflichtet.

Hierdurch werden auch im Gebäudebestand große Anstrengungen notwendig, um klimaneutral zu werden. Solaranlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie bieten sich hierzu in besonderer Weise an. Dies haben bereits viele Hauseigentümer:innen erkannt und entsprechende Maßnahmen umgesetzt.

Aber auch eine baukulturelle Entwicklung Arnsbergs unterstützt die nachhaltige Entwicklung von Stadt und Region. Hier spielen Denkmale (ca. 400 eingetragene Objekte in der Stadt Arnsberg) und denkmalgeschützte Bereiche eine wichtige Rolle, denn sie bewahren die gebaute Identität und die Geschichte der Stadt. So ist der Denkmalschutz in Artikel 18 der Verfassung des Landes NRW verfassungsrechtlich geschützt.

Klimaschutz und Denkmalschutz sind also kein Widerspruch und sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden. Vielmehr müssen beide Themen in ihrer Gesamtschau und in jedem Einzelfall betrachtet werden, um adäquate Lösungen zu finden.

 

Portrait von Philipp Loerwald

Carsten Peters

Verbraucherzentrale NRW

Energieberatung für Arnsberg
Telefon: 02932 51097-05
E-Mail: xx@xx.de

Was ist zu beachten?

Zum Umgang von Solaranlagen auf Denkmalen und in denkmalgeschützten Bereichen regelt das nordrhein-westfälische Denkmalschutzgesetz, dass „bei der Entscheidung […] insbesondere auch die Belange des Wohnungsbaus, des Klimas, des Einsatzes erneuerbarer Energien sowie der Barrierefreiheit angemessen zu berücksichtigen [sind]" (§9 (3) DSchG NRW). Somit müssen auch Solaranlagen - die ansonsten in der Regel genehmigungsfrei sind - auf einem Denkmal, im Denkmalnahbereich (z. B. das „Strohdorf“ im Stadtteil Neheim) oder aber innerhalb eines Satzungsgebietes (hier zurzeit die Altstadt in Alt-Arnsberg), in jedem Einzelfall durch die Untere Denkmalbehörde der Stadt Arnsberg genehmigt werden. Hierbei wird geprüft, in welcher Weise die jeweilige Anlage in die Originalsubstanz des Denkmals eingreift, ob konservatorische, statische oder technische Hindernisse bestehen oder Dachlandschaften mit Denkmalwert beeinträchtigt werden. Dabei sollte ein Eingriff so nachhaltig, minimalinvasiv und reversibel wie möglich erfolgen.

Sollten gravierende Gründe gegen eine Genehmigung sprechen, so können ggf. abseitig gelegene Dachflächen oder Neben- oder Nachbargebäude für eine Installation von Solaranlagen in Frage kommen.

Grundsätzliche Fragen, die Sie vorab klären sollten …

  1. Liegt die geplante Solaranlage auf einem Denkmal, im Denkmalnahbereich oder innerhalb einer Satzung?
    Hier sollten Sie sich frühzeitig und möglichst vor Beginn Ihrer Planung bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Arnsberg (Falk Hackel) erkundigen.

  2. Ist die geplante Solaranlage energetisch sinnvoll?
    Hierzu können Sie im Solarkataster NRW die Eignung Ihrer Dachfläche vorab überprüfen und sich von der Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW beraten lassen.

  3. Ist das Gebäude bzw. Dach bautechnisch für eine Solaranlage geeignet?
    Sprechen Sie hier mit ihrem/ihrer Architekt:in bzw. Statiker:in.

  4. Welche Möglichkeiten von Solaranlagen gibt es für mein Gebäude?
    Bereits heute gibt es eine Vielzahl von Solarpaneelen, die sich optisch harmonisch in vorhandene Dachflächen integrieren lassen. Auch sogenannte Solar-Dachziegel mit integrierten PV-Zellen in Ziegeln können ggf. in Frage kommen. Informieren Sie sich hierzu im Internet, bei der Energieberatung der VZ oder dem städtischen Referat für nachhaltige Entwicklung (Philipp Loerwald-Noeke).

Mit diesem Angebot leistet die Stadt Arnsberg einen Beitrag zu den Globalen Nachhaltigkeitszielen (SDGs) der Vereinten Nationen und der Nachhaltigkeitsstrategie Arnsberg und der Klimaneutralität der Stadt.