Die Aufgaben des Grundstücksmanagement ergeben sich u. a. aus der aktiven Wohnbaulandstrategie des Handelskonzeptes "Zukunft Wohnen" und den vielschichtig geplanten Stadtumbaumaßnahmen.
Hier werden die notariellen Verträge der Stadt Arnsberg für den Erwerb und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundvermögen geschlossen.
Beim Katasteramt des Hochsauerlandkreises können Sie Einsicht in die Liegenschaftskarte nehmen und gegen Gebühr Auszüge daraus erhalten.
Die Auszüge können Sie schriftlich oder persönlich in der Auskunft des Katasteramtes beantragen.
Wenn Sie Eigentümer, Erbbauberechtigter oder Notar sind, können Sie das Liegenschaftsbuch einsehen sowie Auskünfte und Auszüge über die sie betreffenden Liegenschaften erhalten. Andere Personen müssen ein berechtigtes Interesse an der Nutzung des Liegenschaftsbuches darlegen, denn das Katasteramt ist verpflichtet, die schutzwürdigen Belange der Grundstückseigentümer nach den Bestimmungen des Datenschutzes zu wahren.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Hochsauerlandkreis
Liegenschaftskataster und Vermessung
Eichholzstraße 9
59821 Arnsberg
www.hochsauerlandkreis.de
Der Fachdienst Bodenmanagement führt Grundstücksverhandlungen durch und wickelt die Grundstücksgeschäfte der Stadt Arnsberg ab.
Dazu gehören insbesondere der Ankauf, der Verkauf und der Tausch von Grundstücken sowie der Abschluss von Erbbaurechtsverträgen. Hinzu kommt die Verwaltung des städtischen unbebauten Grundbesitzes (Verpachtungen und Gestattungen).
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Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Dienstag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Freitag: | 08:30 - 12:00 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung
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Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Dienstag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Freitag: | 08:30 - 12:00 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung
Die Stadt Arnsberg tritt im Grundstücksverkehr sowohl als Erbbaurechtsnehmerin als auch als Ausgeberin von Erbbaurechten auf.
Das Erbbaurecht ist das ein Grundstück belastende, vererbliche und veräußerbare Recht, ein Bauwerk auf dem Grundstück zu errichten und zu haben. Erbbaurechte bzw. Baugrundstücke werden dem Erbbaurechtsnehmer in der Regel auf die Dauer von 99 Jahren übertragen. Der Erwerber entrichtet anstatt eines Grundstückkaufpreises einen jährlichen Erbbauzins.
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Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Dienstag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Freitag: | 08:30 - 12:00 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung
Das Grundbuch wird bei dem zuständigen Amtsgericht geführt.
Grundbucheinsicht und Grundbuchauskünfte über Ihren Grundbesitz erhalten Sie bei dem Amtsgericht Arnsberg.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Amtsgericht Arnsberg
Eichholzstraße 4
59821 Arnsberg
www.ag-arnsberg.nrw.de
Durchführung von Grundstücksgeschäften, wie z. B. der Verkauf unbebauter Grundstücke, Ankauf und Tausch, Erwerb von Straßenland.
Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:
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Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Dienstag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Freitag: | 08:30 - 12:00 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung
Zur Bewirtschaftung der unbebauten Grundstücke gehört der Abschluss und die Verwaltung von Pachtverträgen.
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Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
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Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
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