Um den Klimaschutz zu unterstützen, wurden das Denkmalschutzgesetz (DSchG NRW) und das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) im Jahr 2022 angepasst. Die Anforderungen der Energiewende und der Schutz von Denkmälern sind dabei gesetzlich gleichgestellt und von gleichrangigem öffentlichen Interesse.
Der Denkmalschutz bewahrt die gebaute Identität und die Geschichte einer Stadt. Aber es geht nicht nur um Erhalt, sondern auch um die denkmalgerechte, baukulturelle Weiterentwicklung. Dabei kann auch die Denkmallandschaft in Arnsberg (ca. 400 eingetragene Objekte) einen Beitrag zur Energiewende leisten, um das Ziel der Klimaneutralität zu verfolgen.
Um beiden Gesetzen gerecht zu werden, sind diese gegeneinander abzuwägen. In diesem Zusammenhang wird jede energetische Maßnahme am Denkmal, im Denkmalnahbereich oder im Bereich einer Erhaltungssatzung als Einzelfall geprüft.
Orientierung gibt die Entscheidungsleitlinie des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKDB NRW).
Klimaschutz und Denkmalschutz sind also kein Widerspruch und sollten nicht gegeneinander ausgespielt werden. Vielmehr müssen beide Themen in ihrer Gesamtschau und in jedem Einzelfall betrachtet werden, um Lösungen zu finden.
Zum Umgang von Solaranlagen auf Denkmalen und in denkmalgeschützten Bereichen regelt das nordrhein-westfälische Denkmalschutzgesetz, dass „bei der Entscheidung […] insbesondere auch die Belange des Wohnungsbaus, des Klimas, des Einsatzes erneuerbarer Energien sowie der Barrierefreiheit angemessen zu berücksichtigen [sind]" (§9 (3) DSchG NRW). Somit muss für Solaranlagen auf einem Denkmal, im Denkmalnahbereich (z. B. das „Strohdorf“ im Stadtteil Neheim) oder in einem Erhaltungssatzungsgebiet (hier zurzeit die Altstadt in Alt-Arnsberg) immer vorab ein Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis bei der Unteren Denkmalbehörde gestellt werden.
Hierbei wird geprüft, in welcher Weise die jeweilige Anlage in die Originalsubstanz des Denkmals eingreift, ob konservatorische, statische oder technische Hindernisse bestehen oder Dachlandschaften mit Denkmalwert beeinträchtigt werden. Dabei sollte ein Eingriff so nachhaltig, minimalinvasiv und reversibel wie möglich erfolgen.
Grundlage zur Prüfung des Antrags ist das Denkmalschutzgesetz NRW und die Entscheidungsleitlinie des zuständigen Ministeriums. Die darin enthaltenen Prüfpunkte sind im Wesentlichen:
Die Beurteilung erfolgt anhand der individuellen Gegebenheiten jedes Einzelfalls.
WICHTIGER HINWEIS:
Jede Veränderung ohne eine vorherige denkmalrechtliche Erlaubnis kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden!
Liegt die geplante Solaranlage auf einem Denkmal, im Denkmalnahbereich oder innerhalb eines geschützten Bereiches (z. B. dem "Strohdorf" in Arnsberg-Neheim oder der Altstadt Arnsberg)?
Hier sollten Sie sich frühzeitig und möglichst vor Beginn Ihrer Planung bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Arnsberg (Falk Hackel) erkundigen.
Ist die geplante Solaranlage energetisch sinnvoll?
Hierzu können Sie im Solarkataster NRW die Eignung Ihrer Dachfläche vorab überprüfen und sich von der Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW beraten lassen.
Ist das Gebäude bzw. Dach bautechnisch für eine Solaranlage geeignet?
Sprechen Sie hier mit ihrem/ihrer Architekt:in bzw. Statiker:in.
Welche Möglichkeiten von Solaranlagen gibt es für mein Gebäude bzw. Dach?
Bereits heute gibt es eine Vielzahl von Solarpaneelen, die sich optisch harmonisch in vorhandene Dachflächen integrieren lassen. Auch sogenannte Solar-Dachziegel mit integrierten PV-Zellen in Ziegeln können ggf. in Frage kommen. Informieren Sie sich hierzu im Internet, bei der Energieberatung der VZ oder dem städtischen Referat für nachhaltige Entwicklung (Philipp Loerwald-Noeke).
Der Stadtteil Alt-Arnsberg verfügt mit seinem historischen Stadtkern über ein in dieser Form in Westfalen einzigartiges baukulturelles Erbe. Daher hat die Stadt Arnsberg für diesen Bereich einen Denkmalpflegeplan erstellen lassen.
Arnsberg verfügt mit seinem historischen Stadtkern, der nicht nur das mittelalterliche Viertel rund um den Glockenturm, sondern auch das preußische klassizistische Regierungsviertel südlich des Neumarkts umfasst, über ein in dieser Form in Westfalen einzigartiges baukulturelles Erbe. Und so ist es spätestens seit der Aufnahme der Stadt Arnsberg in die Arbeitsgemeinschaft "Historische Stadt- und Ortskerne NRW" in 1987 eines der vorrangigen Ziele, das intakte Stadtbild nicht nur zu erhalten, sondern die Altstadt behutsam weiterzuentwickeln und zukunftsfähig aufzustellen.
Daher hat die Stadt Arnsberg nach der Erstellung eines Denkmalpflegeplans für das "Strohdorf" in Neheim nun auch einen Denkmalpflegeplan für den historischen Stadtkern einschließlich des Eichholzviertels erarbeiten lassen. Über die Beschreibung der Stadtentwicklungsphasen hinaus stellt der Denkmalpflegeplan unter anderem alle Bau- und Bodendenkmäler dar, beschreibt sie mit ihren jeweiligen Besonderheiten und beschäftigt sich auch mit wichtigen stadträumlichen und kulturlandschaftlichen Situationen in der Altstadt. Ergänzt wird diese Darstellung um ein Planungs- und Handlungskonzept, das der künftigen Stadtentwicklungsplanung wichtige Hinweise zur Realisierung der ebenfalls im Denkmalpflegeplan definierten Ziele für die Arnsberger Altstadt gibt. Der Denkmalpflegeplan selbst besitzt keine rechtliche Bindung, sondern hat die Wirkung eines städtebaulichen Rahmenplans für Verwaltung und Politik.
Mit der 320-seitigen Veröffentlichung des Heimatbundes und der Stadt Arnsberg liegt seit 2014 der "Denkmalpflegeplan Arnsberg-Neheim 'Strohdorf'" vor.
Erarbeitet hat diesen umfassenden Plan die Fachhochschule Köln / Fakultät für Architektur (Institut für Baugeschichte und Denkmalpflege) unter Leitung von Professor Dr.-Ing. Schöndeling in Kooperation mit der Stadt Arnsberg und dem Heimatbund.
Der Denkmalpflegeplan versteht sich als denkmalpflegerischer Fachbeitrag zur Stadtentwicklungsplanung. Er gibt der Stadt und der Bürgerschaft Daten und Fakten an die Hand, auf deren Grundlage das bauliche Erbe der Stadt bzw. innerhalb des Untersuchungsgebietes geschützt und gepflegt werden kann. So benennt er u.a. erhaltenswerte Objekte, zeigt Gefährdungsfaktoren auf und gibt Empfehlungen für weitere Maßnahmen.
Mit dem für das "Strohdorf" und Teile der Innenstadt erstellten Konzept liegt jetzt eine Grundlage für die künftige bauliche und strukturelle Ausrichtung dieser Innenstadtbereiche vor.
Der Denkmalpflegeplan kann gegen einen Kostenbeitrag von 12 Euro in der Unteren Denkmalbehörde Arnsberg und beim Heimatbund Neheim-Hüsten e. V. erworben werden.
Nach dem Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen (Denkmalschutzgesetz - DSchG NRW) sind grundsätzlich die Unteren Denkmalbehörden in den zuständigen Gemeinden für die Umsetzung dieses Gesetzes zuständig. Hier werden die Belange des Dekmalschutzes und der Denkmalpflege vertreten. Diese beinhalten sowohl den technischen Bereich, als auch den architekturgeschichtlichen und kunsthistorischen Bereich.
Übergeordnete Behörde ist der Hochsauerlandkreis als Obere Denkmalbehörde und das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen als Oberste Denkmalbehörde.
Die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen im Benehmen mit dem zuständigen Landschaftsverband (hier: Landschaftsverband Westfalen Lippe). Die Mitwirkung des Landschaftsverbandes hat zum Ziel, eine gewisse Vereinheitlichung der Praxis zu fördern und den, aufgrund der historischen Entwicklung bei den Landschaftsverbänden vorhandenen Sachverstand in die Entscheidungen und Maßnahmen mit einfließen zu lassen.
Der Denkmalschutz umfasst die Aufgaben der Unterschutzstellung von Bau- und Bodendenkmälern, beweglichen Denkmälern und Denkmalbereichen. Auch das Führen einer Denkmalliste, welche fortzuschreiben ist, gehört hierzu. Die Denkmalliste kann bei der Unteren Denkmalbehörde eingesehen werden.
Die Denkmalpflege beinhaltet im Allgemeinen alle Vorgänge die dem Erhalt der Denkmäler dienen. Insbesondere gehören hierzu die Erteilung von Erlaubnissen bei geplanten Veränderungen an Denkmälern, Gewährung von Zuschüssen, Erteilung von Steuerbescheinigungen und Stellungnahmen im Rahmen der Stadtentwicklung. Einen großen wichtigen Teil nimmt die Beratung und Betreuung der Denkmaleigentümer:innen und Denkmalnutzer:innen ein.
Darüber hinaus ist es auch ihre Aufgabe die Projekte zu publizieren und der Öffentlichkeit zu präsentieren. Hierzu zählt auch die im Dezember 2009 zum ersten Mal in Arnsberg von Kindern gespielte Denkmalrallye. Es handelt sich um eine Kinderrallye die sich mit dem historischen Erbe der Altstadt befasst. Hierbei soll das Stadtgebiet von den Kindern als Spielraum genutzt werden, um scheinbare Schwellen abzubauen und Denkmale als selbstverständliches anzusehen. Innerhalb der spielerischen Auseinandersetzung mit den Denkmälern der Stadt können unterschiedlichste Erfahrungen und Erlebnisse im Team ausgetauscht werden. Das Projekt will vor allem Kinder für die Vielfalt ihrer gebauten Lebenswelt sensibilisieren und ihnen den Blick für den kulturellen Reichtum ihrer Stadt öffnen. Denn Kultur ist nicht Luxus, sondern notwendig. Um Kunst und Kultur zu bewahren, ist es unsere Aufgabe die Kinder hierfür zu begeistern. Damit sie diese in Zukunft nicht nur mitgestalten, sondern hierfür auch Verantwortung übernehmen. Die Denkmal-Rallye kann von Schulen, zum Kindergeburtstag, als Ferienspiel, von Kinderfreizeitgruppen usw. ausgeliehen und natürlich gespielt werden. Es wird ein Materialkoffer zusammengestellt dessen Inhalt die Denkmalrallye, Stifte, Urkunden und Buttons umfasst.
Um zum Beispiel ein Gebäude unter Denkmalschutz zu stellen, muss ein förmliches Unterschutzstellungsverfahren durchgeführt werden. Das Verfahren erfolgt entweder direkt von der Unteren Denkmalbehörde oder auf Antrag des Eigentümers oder des Landschaftsverbandes. Auch durch unbeteiligte Dritte ist die Beantragung der Unterschutzstellung möglich. Die Prüfung des Antrages erfolgt durch die Untere Denkmalbehörde der Stadt Arnsberg im Benehmen mit dem LWL-Amt für Denkmalpflege in Westfalen. Sollte der Denkmalwert festgestellt werden, erfolgt die Eintragung in die Denkmalliste. Über diese Eintragung wird dem Eigentümer dann ein Bescheid erteilt.
Im Arnsberger Stadtgebiet findet, wie auch Europaweit, jedes Jahr am 2. Sonntag im September die „European Heritage Days" statt.
Am Tag des offenen Denkmals öffnen einige denkmalgeschützte Gebäude ihre Türen. Interessierte Besucherinnen und Besucher können sich vor Ort den Führungen durch die Innenräume anschließen, den Vorträgen lauschen oder an Stadtführungen teilnehmen. Die Besichtigungen der Baudenkmale und die Teilnahme an Führungen sind in der Regel kostenlos.
Allgemeine Informationen, sowie die Möglichkeit sich direkt mit seinem Baudenkmal für den Tag des offenen Denkmals anzumelden, finden Sie auf den Internetseiten der Deutschen Stiftung Denkmalschutz.
Für Anregungen und für Fragen rund um das Thema „Denkmal" steht Ihnen die Mitarbeiter der aktiven Denkmalpflege in der Unteren Denkmalbehörde Ihnen gerne zur Verfügung.
Die gesetzliche Grundlage für unsere Tätigkeit bildet das Denkmalschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen.
Mit diesem Angebot leistet die Stadt Arnsberg einen Beitrag zu den Globalen Nachhaltigkeitszielen (SDGs) der Vereinten Nationen und der Nachhaltigkeitsstrategie Arnsberg und der Klimaneutralität der Stadt.