Masterplan Kindertagesstätten

Die Stadt Arnsberg ist als Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet im Rahmen der Jugendhilfeplanung den Bedarf an Kindertagesbetreuungsangeboten kontinuierlich zu erheben und unter Einbeziehung einer ganzen Reihe von Parametern festzulegen.
In die Analyse werden einbezogen:

  • Bestandsanalyse der Kindertagesbetreuungsangebote
  • Aktuelle Anmeldesituation für Kindertagesbetreuungsangebote
  • Reanalyse und Prognose der demografischen Entwicklung der Stadt Arnsberg
  • Ergebnisse der Befragung von Eltern mit Kindern unter drei Jahren und mit Kindern über drei Jahren bis zur Einschulung
  • Abfrage der Träger von Kindertageseinrichtungen der Stadt Arnsberg
  • Begehung der städtischen Kindertagesstätten

Alle Teilaspekte werden in die Benennung von Maßnahmen einbezogen und im Masterplan Kitas dargestellt.