Die Stadt Arnsberg ist als Träger der öffentlichen Jugendhilfe verpflichtet im Rahmen der Jugendhilfeplanung den Bedarf an Kindertagesbetreuungsangeboten kontinuierlich zu erheben und unter Einbeziehung einer ganzen Reihe von Parametern festzulegen.
In die Analyse werden einbezogen:
Alle Teilaspekte werden in die Benennung von Maßnahmen einbezogen und im Masterplan Kitas dargestellt.
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