Eine Früherkennungsuntersuchung, oder auch U-Untersuchung genannt, ist eine ärztliche Untersuchung, bei der die gesundheitliche Entwicklung Ihres Kindes betrachtet wird, um eventuelle Auffälligkeiten oder Schwierigkeiten frühzeitig aufzufangen oder zu zu mildern.
Im deutschen Gesundheitswesen sind die kostenlosen und freiwilligen Vorsorgeuntersuchungen als wichtiger Baustein der Gesundheitsfürsorge von Eltern fest verankert.
Um eventuell vorliegende Erkrankungen und Entwicklungsverzögerungen früh erkennen und zeitnah behandeln zu können, werden Früherkennungsuntersuchung zu festen Zeitpunkten angeboten, da die Früherkennung und rechtzeitige Behandlung mancher Erkrankungen nur in bestimmten Altersspannen erfolgsversprechend sind.
Durch die U-Untersuchungen wird Ihr Kind bestmöglich auf den Kindergarten und die Schule vorbereitet. Aus diesem Grund wird allen Eltern dringend empfohlen, die Vorsorgeuntersuchungen für ihre Kinder wahrzunehmen.
Die Ergebnisse aller U-Untersuchungen werden im Gelben Untersuchungsheft von den Ärztinnen und Ärzten sowie teilweise Hebammen und Entbindungspflegern festgehalten.
Das Gelbe Heft unterstützt Eltern bei der Vorbereitung auf die jeweilige Früherkennungsuntersuchung mit Informationen über die altersentsprechenden Untersuchungsinhalte.
10 Chancen für Ihr Kind:
Nutzen Sie dieses kostenlose Angebot der Kinder-Früherkennungsuntersuchung. Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten im Rahmen der Vorsorge.
Zeitfenster der Kinder- Früherkennungsuntersuchung:
U1 – nach der Geburt
U2 – 3. bis 10. Lebenstag
U3 – 4. bis 5. Lebenswoche
U4 – 3. bis 4. Lebensmonat
U5 – 6. bis 7. Lebensmonat
U6 – 10. bis 12. Lebensmonat (ca. 1 Jahr)
U7 – 21. bis 24. Lebensmonat (ca. 2 Jahre)
U7a – 34. bis 36. Lebensmonat (ca. 3 Jahre)
U8 – 46. bis 48. Lebensmonat (ca. 4 Jahre)
U9 – 60. bis 64. Lebensmonat (5 Jahre)
Die Zentrale Stelle Gesunde Kindheit im Landeszentrum Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG.NRW) erfasst alle Früherkennungsuntersuchungen U5 - U9 , d.h. für alle Kinder zwischen 6 Monaten und 5 1/2 Jahren in Nordrhein-Westfalen.
Liegt der LZG nach Erinnerung für die jeweilige Früherkennungsuntersuchung keine Mitteilung über die Teilnahme vor, wird das Jugendamt der Stadt Arnsberg mit der Bitte um Beratung darüber informiert, für welche Arnsberger Kinder keine Teilnahmebescheinigung zur U-Untersuchung vorliegt.
Die Mitteilung einer versäumten Kinder- Vorsorgeuntersuchung kann unterschiedliche Gründe haben:
Erhält das Jugendamt seitens des LZG die Mitteilung einer versäumten U-Untersuchung schreibt die Fachstelle Frühe Hilfen alle Eltern im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben gemäß §16 SGB VIII („Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie“) an und bietet den Eltern ein individuelles Informations- und Beratungsangebot im Rahmen eines Hausbesuches an.
Das Gesprächsangebot dient der Beratung und Unterstützung der Eltern in Ihrer Erziehungs- Beziehungs- und Gesundheitskompetenz. Auf Wunsch der Eltern erfolgt auch eine Vermittlung und Begleitung zu anderen Fachstellen und Angeboten im Netzwerk Schwangerschaft & Frühe Kindheit.
Stadt Arnsberg: Abschluss Beratungsverfahren zur Durchführung der U-Untersuchung:
Um das intere Verfahren abschließen zu können bitten wir um eine Rückmeldung Ihrerseits:
Die Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung stellt vielseitige Informationmaterialien für Eltern und Fachkräfte zusammen. Schauen Sie einfach mal rein: Tipps und Informationen
Folgende Themen sind auch in Gebärdensprache und leichter Sprachte abrufbar:
Tag | |
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Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Dienstag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Freitag: | 08:30 - 12:00 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung
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