Die Fachstelle Vormundschaften ist eine Kooperationsstelle der Städte Arnsberg und Sundern und für alle Vormundschaften wie auch Ergänzungspflegschaften beider Zuständigkeitsgebiete verantwortlich.
Vormünder bzw. Ergänzungspfleger werden immer dann benötigt, wenn Eltern die elterliche Sorge für ein Kind oder einen Jugendlichen aus den unterschiedlichsten Gründen nicht mehr ausüben können. Etwa, weil Kinder ohne Eltern aufwachsen, den Eltern das Sorgerecht entzogen wird, die elterliche Sorge ruht oder weil Minderjährige aus anderen Ländern allein nach Deutschland kommen. Das Familiengericht entscheidet in entsprechenden Fällen über die Notwendigkeit einer Vormundschaft oder Ergänzungspflegschaft und bestellt für diese jungen Menschen einen Vormund oder Ergänzungspfleger. Kinder und Jugendliche für die ein Vormund oder Ergänzungspfleger bestellt wird, nennt man Mündel.
Anstelle der Eltern übernimmt der Vormund bzw. der Ergänzungspfleger dann die rechtliche Vertretung des jungen Menschen und trifft für diesen erforderliche Entscheidungen. Dabei haben Kinder und Jugendliche das Recht, dass der Vormund für ihre Erziehung sorgt, die es ihnen ermöglicht zu einer eigenständigen, selbstbestimmten aber auch kontakt- und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit heranzuwachsen. Eine Vormundschaft bzw. eine Ergänzungspflegschaft soll stets zum besten Interesse des Mündels geführt werden.
Bei einer Vormundschaft übernimmt der Vormund dabei die gesamte elterliche Sorge für sein Mündel, während bei einer Ergänzungspflegschaft nur Anteile der elterlichen Sorge – wie etwa die Gesundheitsfürsorge, das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder die Entscheidungsbefugnisse hinsichtlich der Schulbildung - auf den Ergänzungspfleger übertragen werden. Die Eltern haben bei einer Ergänzungspflegschaft noch die individuellen restlichen Anteile der elterlichen Sorge inne und dürfen diese in den entsprechenden Teilbereichen weiterhin ausüben.
Die Vormundschaft bzw. Ergänzungspflegschaft hat solange Bestand wie diese seitens des Gerichts für notwendig erachtet wird. Ändern sich gewisse Voraussetzungen, so kann den Eltern die elterliche Sorge auch wieder rückübertragen und die Vormundschaft / Ergänzungspflegschaft beendet werden. Spätestens mit der Volljährigkeit endet die Vormundschaft / Ergänzungspflegschaft kraft Gesetztes, da das Mündel sich ab diesem Zeitpunkt selbst vertreten kann.
Die rechtlichen Voraussetzungen, Grundlagen und Vorgaben für die Vormundschaft werden im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) sowie im Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) geregelt.
Leistungen der Fachstelle Vormundschaften
Die Städte Arnsberg und Sundern suchen fortlaufend engagierte Bürgerinnen und Bürger, die eine ehrenamtliche Vormundschaft für einen jungen Menschen übernehmen wollen!
Dann werden Sie ehrenamtlicher Vormund und engagieren Sie sich für junge Menschen, die Ihre Unterstützung benötigen! Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme und stehen für weitere Informationen und Rückfragen gerne zur Verfügung!
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Arnsberg
Termine, nach voheriger Absprache.
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