Kinder, Jugendliche und Eltern müssen im Zentrum der Ansätze der Jugendhilfe stehen. Kreativität und Lösungsorientierung müssen bei der Gestaltung der Hilfen Vorrang erhalten. Maßnahmen der Hilfen zur Erziehung müssen als „Maßanzüge“ auf die Kinder, Jugendlichen und Eltern abgestimmt werden und dürfen „keine Regalware“ sein.
Die Systeme der Jugendhilfe müssen mehr an den Ressourcen der Menschen und des Sozialraums andocken. Das gelingt nur mit einer gemeinsamen Haltung des öffentlichen Trägers und der Freien Träger der Jugendhilfe sowie viel Präsenz im Sozialraum. Probleme dürfen erst gar nicht zu schwer lösbaren Problemen heranreifen. Es müssen frühzeitig Lösungen im Sozialraum geschaffen werden.
Die gemeinsame Haltung wird durch die strikte Umsetzung von fünf Prinzipien deutlich:
Zentral in der Umsetzung ist, dass Freie Träger der Jugendhilfe sich als Leitträger im Wirkungsraum auf Augenhöhe und zusammen mit dem Jugendamt um die Umsetzung des Fachkonzeptes bemühen.
Die Leitträger im Wirkungsraum siedeln sich im Wirkungsraum an und verstärken dazu Stück für Stück ihre Präsenz. Sie können dabei über Ressourcen verfügen, um auch fallübergreifende und fallunabhängige Arbeit zu leisten.
Wie die Erfahrung anderer Regionen mit der Umsetzung des Fachkonzeptes zeigt, ist damit eine Effizienzsteigerung bei gleichzeitiger Stabilisierung oder gar Reduzierung der Kosten der Hilfen zur Erziehung verbunden.
Hellefelder Straße 8 - Seiteneingang Ruhrseite über Fuß- und Radweg Zur Bleiche
Hellefelder Straße 8
59821
Arnsberg
Tag | |
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Montag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Dienstag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Donnerstag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
Freitag: | 08:30 - 12:00 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung
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Raum: 309
Hellefelder Straße 8
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Dienstag: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
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Freitag: | 08:30 - 12:00 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung
Die Angebote der Jugendhilfe knüpfen aktuell nicht immer passend an der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen an. Vordefinierte Maßnahmen werden angeboten, wo eigentlich „Maßanzüge“ nötig wären, um Lösungen zu finden. Im klassischen System der Jugendhilfe wird der Fokus sehr stark auf Probleme und nicht deren Lösung gelegt. Es werden immer mehr Problembetrachtungen, aber nicht immer Lösungen generiert. Zudem steigen dadurch die Kosten der Hilfen zur Erziehung und die Fallzahlen kontinuierlich.
Daher strebt das Jugendamt an, das Fachkonzept Sozialraumorientierung umzusetzen, um den genannten Fehlsteuerungen entgegenzuwirken. Ziel ist eine Jugendhilfe, die eng an der Lebenswirklichkeit der Kinder, Jugendlichen und Familien andockt und diese intensiv bei der Suche nach Lösungen unterstützt. Dabei haben dann die Ressourcen der Kinder, Jugendlichen und Familien und auch des Umfeldes im Stadtteil eine zentrale Bedeutung.
Der Rat der Stadt Arnsberg hat am 27.06.2024 einstimmig beschlossen die Verwaltung zu beauftragen die Einführung des Fachkonzepts Sozialraumorientierung in der Jugendhilfe in Arnsberg, insbesondere im Themenbereich Hilfen zur Erziehung zu prüfen und bei positiver Umsetzungsprognose dem Rat einen Umsetzungsbeschluss im 4. Sitzungslauf 2024 vorzulegen.
Die Verwaltung strebt die Umsetzung des Fachkonzeptes Sozialraumorientierung ab Mitte 2025 an.
Zum 01.10.2025 beabsichtigt die Stadt Arnsberg (ca. 193 qkm Fläche, rd 75.000 Einwohner:innen, HzE-Budget knapp 15 Mio. Euro) im Sinne der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendförderung die Umsetzung des Fachkonzepts Sozialraumorientierung nach dem Vorbild von Prof. Hinte im Gesamtstadtgebiet.
Das Stadtgebiet wird hierfür in drei Wirkungsräume (Neheim, Hüsten, Alt-Arnsberg) unterteilt und von je einem Leitträger (in enger Kooperation mit dem ASD) maßgeblich dahingehend gestaltet, als dass der Wille der Menschen in den Mittelpunkt gerückt wird und maßgeschneiderte Lösungen für aufkeimende Schwierigkeiten im finanziellen Rahmen eines Planbudgets gelöst werden.
Ziele, Aufgaben
Grundlegend soll zunächst eine bessere Lösung eintretender Problemlagen in Familien erreicht werden. Es muss eine Besserung beim Verhältnis stationärer zu ambulanten Hilfen erreicht werden. Daher sind beide Bestandteile der HzE Ist-Kosten auch Berechnungsanteil des Planbudgets der jeweiligen Wirkungsräume, sodass ein unproblematisches Switchen möglich wird.
Die fachliche Arbeit muss sich am Willen und den Zielen der Betroffenen orientieren. Es sollen verstärkt Lebensrealität und Ressourcen der Betroffenen und des Umfeldes in eine maßgeschneiderte Lösungsplanung einbezogen werden. Die Freien Träger arbeiten gemeinsam mit dem öffentlichen Träger auf Augenhöhe und partnerschaftlich im Sinne der Familien.
Die weiteren Kernelemente der Ziele und Aufgaben sind dem beigefügten Grundlagenvertrag zu entnehmen, der mit Bewerbung so in seiner Form von jedem Bewerber akzeptiert wird und im Anschluss gemeinschaftlich geschlossen wird.
Personal, Räumlichkeiten, Finanzierung
Für die Realisierung der Maßnahme wird der Einsatz von Fachkräften (gemäß §72 SGB VIII) vorausgesetzt.
Jeder Freie Träger muss mit seinen Fachkräften einen hinreichend großen Standort im zuständigen Wirkungsraum beziehen. Dieser Standort muss darüber hinaus auch mind. 3 Arbeitsplätzen für Mitarbeiter:innen des öffentlichen Trägers vorsehen, um ein enges Zusammenarbeiten innerhalb der Sozialraumteams zu ermöglichen.
Die Prognose des Planbudgets pro Wirkungsraum ab dem 01.10.2025 ist folgende:
Die Planbudgets können durch die Vermeidung von Hilfen sowie Rückführungen jährlich erhöht werden.
Im Jahr 2029 wird davon ausgegangen, dass insgesamt 15 Millionen in die Wirkungsräume fließen und paritätisch auf die Wirkungsräume verteilt werden. Der Verteilschlüssel wird auf der Grundlage der U21-Jährigen je Wirkungsraum gebildet.
Es erfolgt eine jährliche Evaluation des Planbudgets. Die Höhe des Planbudgets ist nicht verhandelbar.
Der finanzielle Mitteleinsatz ist entlang des Grundlagenvertrages festgelegt.
Laufzeit der Vergabe: 5 Jahre plus 3 Jahre optional, wenn eine positive Evaluation vorliegt (vgl. Grundlagenvertrag).
Der Träger bekundet sein Interesse mit dem Einreichen einer Interessenbekundung. Hierfür sind folgende Ausführungen zu machen:
Die Bewerber im Interessenbekundungsverfahren müssen die nachfolgenden Kriterien im Rahmen der Bewerbung akzeptieren bzw. nachweisen:
Die Unterlagen sind bis zum 10.01.2025 per Mail zu richten an:
Stadt Arnsberg - Jugendamt
Rathausplatz 2, 59759 Arnsberg
Mail:m.john@arnsberg.de
Informationen zur Ausschreibung erteilt Herr John unter Telefon 02932 201 1525 und Mail m.john@arnsberg.de
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