Der Auftrag der Qualitätsentwicklung im Jugendamt findet sich in § 79a SGB VIII. Hieraus ergibt sich die Verpflichtung Grundsätze und Maßstäbe für die Entwicklung von Qualität sowie Maßnahmen zur Gewährleistung, den Prozess der Gefährdungseinschätzung nach § 8a und die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen weiterzuentwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen. Neu durch die Gesetzesreform besonders in den Fokus gerückt ist die Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse von jungen Menschen mit Behinderungen sowie die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und in Familienpflege und ihren Schutz vor Gewalt.
Grundsätzlich, und dies haben wir durch die Ausgestaltung unseres QM besonders hervorgehoben, kann Qualitätsentwicklung grundsätzlich nur als Beteiligungsprozess bzw. partizipativer Vorgang gelingen, Mitarbeiter*innen und Träger müssen mitgenommen werden und müssen mitgestalten können.
Um die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe nach § 2 zu erfüllen, haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität sowie geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung für
1. die Gewährung und Erbringung von Leistungen,
2. die Erfüllung anderer Aufgaben,
3. den Prozess der Gefährdungseinschätzung nach § 8a,
4. die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
weiterzuentwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen. Dazu zählen auch Qualitätsmerkmale für die inklusive Ausrichtung der Aufgabenwahrnehmung und die Berücksichtigung der spezifischen Bedürfnisse von jungen Menschen mit Behinderungen sowie die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen und in Familienpflege und ihren Schutz vor Gewalt. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe orientieren sich dabei an den fachlichen Empfehlungen der nach § 85 Absatz 2 zuständigen Behörden und an bereits angewandten Grundsätzen und Maßstäben für die Bewertung der Qualität sowie Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung.
Qualitätsmanagement orientiert sich am Denkmodell des Qualitätskreises nach Deming:
Ziele des QM unseres Jugendamtes sind Steuerung und Organisationsentwicklung, ständige Verbesserung unserer Arbeitsleistung, die Erwartungen von Kunden erfüllen, Mitarbeiter*Innen in ihrer täglichen Arbeit unterstützen, Qualitätsstandards mit Trägern entwickeln, Arbeit und Einarbeitung vereinfachen und Wissen festhalten.
Hierzu haben wir folgendes Vorgehen etabliert:
Es werden Gespräche mit den einzelnen Fachdiensten geführt und die IST-Situation wird besprochen. Gemeinsam ist nun festzulegen, was verbessert werden muss und nach welchen Standards wir arbeiten wollen. Um den SOLL-Zustand zu erreichen, ist immer wesentlich zu betrachten, was noch gebraucht wird und wie eine bessere Zusammenarbeit entwickelt werden kann.
Hellefelder Straße 8 - Seiteneingang Ruhrseite über Fuß- und Radweg Zur Bleiche
Raum: 306
Hellefelder Straße 8
59821
Arnsberg
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Montag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Dienstag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Mittwoch: | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag: | 08.00 - 12.00 Uhr |
Freitag: | 08:00 - 12:00 Uhr |
sowie nach Terminvereinbarung
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